August

IFRS 9-Praxisleitfaden für Finanzdienstleister

31.08.2011

Die Bilanzierung der Finanzinstrumente nach IFRS befindet sich im Umbruch.

Der IASB überarbeitet die Regelungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung in Abschnitten. Im Oktober 2010 hat der IASB die Phase Klassifizierung und Bewertung sowohl für finanzielle Vermögenswerte als auch finanzielle Verbindlichkeiten abgeschlossen. Es verbleiben somit als offene Phasen die Themengebiete Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen, Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sowie Saldierung.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Deutschland hat jetzt einen Leitfaden zur Klassifizierung nach IFRS 9 Finanzinstrumente herausgegeben, der nach und nach IAS 39 ersetzt. Dieser Praxisleitfaden soll dem Leser als Einstieg insbesondere in das neue Klassifizierungsmodell von IFRS 9 dienen. Dabei werden neben den abstrakten Vorschriften auch konkrete Umsetzungsfragen erörtert, die sich im Rahmen von Implementierungsprojekten stellen. Dies umfasst auch Darstellungen der geänderten Anhangangaben sowie der Übergangsvorschriften. Der Praxisleitfaden wird mit einem Ausblick auf die ausstehenden Abschnitte des Projekts zur Ablösung von IAS 39 abgerundet. Sie können ihn sich hier kostenlos herunterladen (64 Seiten, 812 KB).

IFRS-Taxonomie um Praxiskonzepte ergänzt

31.08.2011

Die IFRS-Stiftung hat eine Ergänzung zur IFRS-Taxonomie 2011 herausgegeben, die Praxiskonzepte betrifft. Die Zwischenveröffentlichung ist der erste Teil eines Projekts zur Verbesserung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf häufig in der Praxis vorkommende Konzepte.

Sie enthält zusätzliche Etiketten für den Hauptteil des Abschlusses, die Angaben widerspiegeln, die von Unternehmen häufig geleistet werden. Damit soll der Aufwand für die Ersteller bei der elektronischen Einreichung von IFRS-Abschlüssen verringert werden.

Die Entwicklung zusätzlicher Etiketten ist teilweise auch darauf zurückzuführen, dass die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities Exchange Commission, SEC) Bedenken hinsichtlich der Frage geäußert hatte, ob die IFRS-Taxonomie 2011 den Ansprüchen für eine amerikanische Einreichung genügen würde. Ähnliche Fragen waren auch im Rahmen einer Pilotstudie zu XBRL aufgekommen. Im Juni 2011 war deshalb ein Entwurf mit Etiketten zu häufig vorkommenden Praxiskonzepten herausgegeben worden, der jetzt finalisiert wurde.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie eine entsprechende Presseerklärung, die auch Verknüpfungen auf eine Kurzzusammenfassung, einen erläuternden Podcast und das Dokument selbst enthält.

Tagungen von NSS, WSS und AOSSG

31.08.2011

Die verschiedenen Gruppierungen von Standardsetzern im Bereich Rechnungslegung, die den IASB in seiner Arbeit unterstützen und gleichzeitig regionale Interessen gegenüber dem IASB vertreten, tagen im Herbst.

Die Nationalen Standardsetzer (NSS) werden am 12. und 13. September in Wien tagen. Die NSS sind eine Gruppe der nationalen Standardsetzer aus aller Welt und weiterer Organisationen, die eine enge Beziehung zu Themen der Finanzberichterstattung haben. Deutschland wird durch den DSR vertreten. Eine Agenda für die Sitzung ist nicht öffentlich verfügbar; Rückschlüsse auf die Themen, die erörtert werden könnten, lassen sich bis jetzt nur aus dem Bericht von der letzten Sitzung im März 2011 ziehen.

Die Gruppe der Weltstandardsetzer (WSS), die ein Forum für die NSS bietet, sich mit dem IASB auszutauschen, wird am 15. und 16. September in London tagen. Auf der Tagesordnung stehen neben neuen und überarbeiteten Standards auch die künftige Agenda des IASB und die Überprüfungen von Standards nach deren Einführung. Die vollständige Tagesordnung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB (192 KB). Die Sitzung der WSS bietet auch den regionalen Gruppierungen von Standardsetzern die Möglichkeit, den IASB auf Entwicklungen im asiatisch-pazifischen Raum, in Afrika und in Lateinamerika hinzuweisen.

Die AOSSG (Gruppe der Standardsetzer im asiatisch-pazifischen Raum) wird am 23. und 24. November in Melbourne tagen. Die vorläufige Agenda für die Sitzung beinhaltet eine Vielzahl von Themen: Neben der Erörterung der vier großen derzeit vom IASB betriebenen Projekte (Finanzinstrumente, Erlöserfassung, Leasingverhältnisse, Versicherungen) soll es auch ein "Visionspapier" zur Rechnungslegung im asiatisch-pazifischen Raum und weltweit sowie eine Erörterung der Bilanzierung von islamischen Finanzgeschäften geben. Weitere Informationen zu der Tagung in englischer Sprache finden Sie auf der AOSSG-Internetseite.

Neue Fachkommission für den öffentlichen Sektor

31.08.2011

Vor dem Hintergrund der im Rahmen der Eurokrise immer deutlicher werdenden Bedeutung gesunder Staatsfinanzen hat die schweizerische Treuhand-Kammer entschieden, ihre Kompetenz in diesem Bereich zu stärken.

Mit der Schaffung einer neuen Fachkommission für den öffentlichen Sektor will die Treuhand-Kammer die im Bereich der Prüfung und Beratung von öffentlichen Verwaltungen tätigen Wirtschaftsprüfer und KMU-Treuhänder unterstützen und ihnen künftig Arbeitshilfen an die Hand geben. Zur Internetseite der Treuhand-Kammer gelangen Sie hier.

Endgültiger Beschluss in Japan, die US-GAAP-Option beizubehalten

31.08.2011

Die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Authority of Japan, FSA) hat bekanntgegeben, dass die zeitliche Beschränkung der Möglichkeit der Anwendung von US-GAAP durch bestimmte japanische Unternehmen nun endgültig aufgehoben ist (s. unsere Nachricht vom 4. August 2011).

Wie vorgeschlagen stellen die überarbeiteten Kabinettsverordnungen den Zustand wieder her, der vor Dezember 2009 bestand, als eine Verordnung erlassen wurde, die besagte, dass die Anwendung von US-GAAP ab Geschäftsjahren verboten sei, die nach dem 31. März 2016 enden. Nach der neuen Kabinettsverordnung gilt daher Folgendes:

  • Bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registrierte Unternehmen dürfen US-GAAP auch für Einreichungen in Japan verwenden.
  • Nicht bei der SEC registrierten Unternehmen, die derzeit US-GAAP anwenden, (typischerweise Unternehmen, die vor 1977 angefangen haben, US-GAAP für nationale Einreichungszwecke zu verwenden) ist es gestattet, US-GAAP weiterhin für Einreichungen in zu Japan verwenden. Diese Option ist zeitlich nicht beschränkt und könnte dauerhaft sein.

Die Ankündigung der überarbeiteten Kabinettsverordnungen steht Ihnen auf der Internetseite der FSA zur Verfügung (nur in japanischer Sprache).

EFRAG und FASB arbeiten beim Rahmenkonzept für Angaben zusammen

30.08.2011

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) haben offiziell vereinbart, im Rahmen ihrer jeweiligen Projekte zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts für Angaben zusammenzuarbeiten.

Ziel soll es ein, ein Rahmenkonzept zu entwickeln, dass sowohl in den Vereinigten Staaten als auch international anwendbar ist.

EFRAG betreibt im Rahmen der proaktiven Bilanzierungstätigkeiten in Europa (Proactive Accounting Activities in Europe, PAAinE) ein Projekt zu Angaben, dessen Zielsetzung ist, geleisteten Angaben für Abschlussadressaten mehr Relevanz zu geben und gleichzeitig sicherzustellen, dass nur sinnvolle Angaben zusammengetragen und geleistet werden. Im Mai 2010 hat EFRAG einen Beirat unter dem Vorsitz des ehemaligen EFRAG-Vorsitzenden Stig Enevoldsen für dieses Projekt ernannt, der Ratschläge und Anregungen für das Projekt liefern soll.

Der FASB hatte 2009 ein Projekt zu einem Rahmenkonzept für Angaben auf seine Agenda genommen, das das Ziel hatte, ein übergreifendes Rahmenkonzept zu entwickeln, mit dem Angaben in Abschlüssen wirksamer, koordinierter und weniger redundant gestaltet werden sollen.

Eine Zusammenarbeit zwischen EFRAG und FASB zeichnete sich im Juni 2011 in den Sitzungsunterlagen für die Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG ab.

Bei einer Unterrichtseinheit zum FASB-Projekt am 3. August 2011 hat der FASB seinem Stab gestattet, mit dem Stab von EFRAG zusammenzuarbeiten, Ressourcen gemeinsam zu nutzen und Informationen auszutauschen, um schließlich ein Diskussionspapier zu dem Thema zu entwickeln. Im rahmen der Diskussionen während der Unterrichtseinheit wurde erörtert, zu welchem Grad sich der FASB selbst einbringen soll (ob es also um mehr als reine Zusammenarbeit der Stäbe gehen soll) und welche Form das Ergebnis haben soll (beispielsweise ein gemeinsames Dokument, eine abgestimmte Kernaussage oder ähnliches). Bei der Unterrichtseinheit ging es auch um Sachverhalte wie die Grenzen der Finanzberichterstattung, die Nützlichkeit von Angaben für Adressaten und das Konzept der Wesentlichkeit im Zusammenhang mit Angaben.

Am 24. August 2011 verabschiedete der FASB einen vorgeschlagenen Entscheidungsprozess als Ausgangspunkt für die Entwicklung des übergreifenden Rahmenkonzepts. Der Prozess besteht aus einer Liste von Fragen, die die Herangehensweise des FASB in Bezug auf (1) die notwendigen Angaben und (2) nützliche Angabeinformationen, die bei der künftigen Standardsetzung berücksichtig werden sollten, strukturieren soll. Der FASB meinte auch, dass das Rahmenkonzept nach seiner Fertigstellung genutzt werden kann, um bestehende Angabevorschriften zu überprüfen (und gegebenenfalls zu ändern). Der FASB geht davon aus, dass Anfang nächsten Jahres ein Diskussionspapier zum Angabeprojekt veröffentlicht werden kann.

Zusätzlich zur Zusammenarbeit mit EFRAG beabsichtigt der FASB außerdem, mit der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) zusammenzuarbeiten, um zu eruieren, ob die Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf Angaben klargestellt werden kann.

Die Verbesserung des Rahmes für Angaben ist in letzter Zeit ein bleibendes Thema geworden. Der IASB betreibt ein Projekt zu Angaben, und auf seiner Sitzung im Juli 2011 wurde ein Bericht der Wirtschaftsprüferinstitute von Neuseeland und Schottland erörtert, welche Möglichkeiten bestehen, die Angabevorschriften nach den IFRS zu verbessern. Im April 2011 hat der britische Standardsetzer (Accounting Standards Board, ASB), der unter dem Dach des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) arbeitet, einen Bericht über die Entschlackung von Abschlüssen veröffentlicht. Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) arbeitet ebenfalls daran, bestimmte Aspekte der Finanzberichterstattung im Rahmen seiner Initiative zur integrierten Berichterstattung zu vereinheitlichen; ein Diskussionspapier wird in den den nächsten Monaten erwartet.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Britische Regierung und FRC veröffentlichen Diskussionspapier zur Vereinfachung der Finanzberichterstattung durch Kleinstunternehmen

29.08.2011

Das britische Ministerium für Wirtschaft, Innovation und berufliche Bildung und der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) haben gemeinsam ein Diskussionspapier herausgegeben, das Vorschläge dazu enthält, wie das Finanz- und allgemeine Unternehmensberichterstattungsystem für Kleinstunternehmen vereinfacht werden kann.

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) monieren, dass Gesetze und Vorschriften sowie Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards, die die Berichterstattung durch alle Unternehmen bestimmen, immer komplexer geworden sind, weil sie versuchen, eine Umfeld widerzuspiegeln, in dem die Unternehmen an der Spitze des Wirtschaftssektors immer größer und diversifizierter und ihre Geschäftsvorfälle immer komplexer werden. All diese Vorschriften einzuhalten, ist für KMU belastend und teuer und bietet den KMU, ihren Anteilseignern und anderen Abschlussadressaten wenig zusätzlichen Nutzen.

Mit dem Diskussionspapier von Ministerium und Rechnungslegungsrat sollen Meinungen zur Entwicklung eines neuen Berichterstattungssystems eingeholt werden, das

  • bestimmte Mindestanforderungen erfüllt,
  • Finanzberichterstattungs- und Steuerberichtsvorschriften zusammenführt und
  • Uneinheitlichkeiten in den gegenwärtigen Vorschriften reduziert oder eliminiert.

Das Diskussionspapier in englischer Sprache finden Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite des britischen Wirtschaftsministeriums); Stellungnahmen werden bis zum 30. Oktober 2011 erbeten. Der FRC hat zum Diskussionspapier eine englischsprachige Presseerklärung herausgegeben.

In die gleiche Richtung wie der britische Vorstoß ging ein Vorschlag der EU-Kommission vom Februar 2009, der vorsah, den einzelnen Mitgliedstaaten zu gestatten, Kleinstunternehmen von den Bilanzierungs- und Rechnungslegungsanforderungen der 4. und 7. EG-Richtlinien auszunehmen. Nach einer langen Phase von Verhandlungen erörtert jetzt das EU-Parlament eine Vereinbarung von Vorschlägen, die der Ministerrat der Europäischen Union am 30. Mai 2011 erzielt hat.

ASBJ und FASB tagten, um Konvergenz zu erörtern

29.08.2011

Vertreter des Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) trafen sich am 18. und 19. August 2011 in Tokio.

Diese Sitzung war die elfte in einer Reihe von Erörterungen zwischen dem ASBJ und dem FASB.

Auf dieser Sitzung brachten sich ASBJ und FASB hinsichtlich der jüngsten Entwicklungen bei ihren jeweiligen Konvergenzprojekten mit dem IASB gegenseitig auf den aktuellen Stand. Daneben tauschten ASBJ und FASB ihre Sichtweisen zu den Projekten zu Finanzinstrumenten, Erlöserfassung, Leasingverhältnissen und Versicherungsverträgen aus, die von FASB und IASB angegangen werden.

Die nächste gemeinsame Sitzung ist für das erste Quartal 2012 in Norwalk (Connecticut) geplant. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Business Accounting Council of Japan tagt ein zweites Mal zur Erörterung der IFRS

29.08.2011

Im Anschluss an eine frühere Sitzung, die am 30. Juni 2011 stattfand, kam der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) am 25. August zum zweiten Mal zusammen, um die Erörterungen zu den IFRS in Gegenwart des japanischen Ministers für Finanzdienstleistungen fortzusetzen.

Die Sitzung führte nicht zur einer klaren Übereinkunft oder Entscheidungen.

Während der Sitzung wurde ein zweiseitiges Diskussionspapier zur künftigen Erwägung durch den BAC vorgelegt. In dem Papier sind allgemeine Aspekte des Ansatzes enthalten sowie elf spezielle Sachverhalte, die als vorrangige Sachverhalte eine Erwägung rechtfertigen:

  • Allgemeine Aspekte: 1) Die Auswirkungen der Bilanzierung im Weiteren sind zu erwägen; 2) die Erwägung sollte sorgfältig und mit ausreichend Zeit erfolgen, dazu gehören Anhörungen des breiteren Adressatenkreises und eine Untersuchung der Situation im Ausland; und 3) die Entwicklung der strategischen Denkweise und der allgemeinen Ausgestaltung aus Sicht des japanischen nationalen Interesses
  • Spezifische Aspekte: elf vorrangige Sachverhalte zur künftigen Erwägung, die sich im Zuge der Erörterung noch ändern können; dies sind 1) das übergeordnete Muster der Bilanzierungsstandards/des Angabensystems in Japan, 2) die Untersuchung der Situation im Ausland/Diplomatie und internationale Erfordernisse, 3) eine Bilanzierung, die einen Beitrag zu den Wirtschaftsaktivitäten leistet, 4) die Auswirkung prinzipienbasierter Bilanzierungsstandards, 5) die Auswirkung auf das regulatorische Umfeld (Branchenregulierung, Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand), rechtliches/ Vertragsumfeld, usw., 6) nicht börsennotierte sowie mittelgroße und kleine Unternehmen, 7) Kommunikation zwischen Anleger und Emittent, 8) Auswirkungen auf die Prüfer, 9) freiwillige vorzeitige Anwendung, 10) nationale Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung (ASBJ) und 11) die Governance über den IASB.

Die Ratsmitglieder entgegneten auf den Vorschlag mit unterschiedlichen Stellungnahmen.

Der nächste Sitzungstermin des BAC wurde noch nicht festgelegt. Weiterführende Informationen:

Weitere französische Übersetzungen von neuen und überarbeiteten Standards

28.08.2011

Die IFRS-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, hat weitere Übersetzungen in französischer Sprache veröffentlicht.

Es handelt sich um Übersetzungen der fünf neuen und überarbeiteten Standards, die das sogenannte 'Konsolidierungspaket' darstellen und der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Bilanzierung von Beteiligungen an gemeinsamen Vereinbarungen und Angaben über das Engagement bei anderen Unternehmen gelten, die der IASB im Mai 2011 veröffentlicht hat, sowie um die Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses, die der IASB im Juni 2011 veröffentlicht hat.

Alle Übersetzungen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB in der Rubrik Neue und überarbeitete Standards zur Verfügung (nur für eIFRS-Abonnenten).

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