Endgültiger Beschluss in Japan, die US-GAAP-Option beizubehalten

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31.08.2011

Die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Authority of Japan, FSA) hat bekanntgegeben, dass die zeitliche Beschränkung der Möglichkeit der Anwendung von US-GAAP durch bestimmte japanische Unternehmen nun endgültig aufgehoben ist (s. unsere Nachricht vom 4. August 2011).

Wie vorgeschlagen stellen die überarbeiteten Kabinettsverordnungen den Zustand wieder her, der vor Dezember 2009 bestand, als eine Verordnung erlassen wurde, die besagte, dass die Anwendung von US-GAAP ab Geschäftsjahren verboten sei, die nach dem 31. März 2016 enden. Nach der neuen Kabinettsverordnung gilt daher Folgendes:

  • Bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registrierte Unternehmen dürfen US-GAAP auch für Einreichungen in Japan verwenden.
  • Nicht bei der SEC registrierten Unternehmen, die derzeit US-GAAP anwenden, (typischerweise Unternehmen, die vor 1977 angefangen haben, US-GAAP für nationale Einreichungszwecke zu verwenden) ist es gestattet, US-GAAP weiterhin für Einreichungen in zu Japan verwenden. Diese Option ist zeitlich nicht beschränkt und könnte dauerhaft sein.

Die Ankündigung der überarbeiteten Kabinettsverordnungen steht Ihnen auf der Internetseite der FSA zur Verfügung (nur in japanischer Sprache).

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