IASB veröffentlicht Entwurf zur Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 9

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04.08.2011

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat auf seiner Internetseite einen Entwurf veröffentlicht, in dem vorgeschlagen wird, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 Finanzinstrumente von 2013 auf 2015 aufzuschieben.

Der IASB verfolgt mit der Veröffentlichung dieses Entwurfs das Ziel, das Datum des Inkrafttretens aller Phasen (der abgeschlossenen und der laufenden) des Projekts zur Ersetzung von IAS 39 zu vereinheitlichen. Der IASB hatte im Juni 2011 angekündigt, das Datum des Inkrafttretens von IFRS 9 noch einmal überprüfen zu wollen und den Sachverhalt auf seiner regulären Julisitzung und auf der Sondersitzung am 28. Juli 2011 erörtert.

Die beiden Kernvorschläge des Entwurfs lauten:

  • Der Board schlägt vor, IFRS 9 (2009) und IFRS 9 (2010) dahingehend zu ändern, dass der Zeitpunkt der verpflichtenden erstmaligen Anwendung auf Berichtszeiträume verschoben wird, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen.
  • Der Board schlägt ferner vor, die Vorschrift in IFRS 9 nicht zu ändern, wonach Unternehmen bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 nur dann keine Vergleichsinformationen für Geschäftsjahre zur Verfügung stellen müssen, wenn sie IFRS 9 vor dem 1. Januar 2012 anwenden.

Der Entwurf ist über die die Rubrik 'Zur Kommentierung stehend' auf der Internetseite des IASB zugänglich. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier. Der IASB erbittet Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 21. Oktober 2011.

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