Februar

Publikationen des IASB – Aktueller Stand

15.02.2011

Die IFRS-Stiftung hat angekündigt, dass das sogenannte Rote Buch der International Financial Reporting Standards 2011 im März 2011 erscheinen wird.

International Financial Reporting Standards IFRS 2011 (Englisch) ist die einzige offizielle gedruckte Fassung des konsolidierten Text der verbindlichen Verlautbarungen des IASB. Sie enthält die Verlautbarungen, die bis zum 1. Januar 2011 herausgegeben wurden, einschließlich aller IFRS, die erst nach dem 1. Januar 2011 in Kraft treten, aber nicht der ersetzen IFRS, die weiter angewendet werden können, wenn sich ein Unternehmen gegen eine vorzeitige Anwendung entscheidet. Auf der Internetseite des IASB finden Sie weitere Informationen und können sich für eine Benachrichtigung bei Erscheinen der Publikation registrieren.

Ebenfalls als "bald erscheinend" nennt die IFRS-Stiftung IFRS — Offizielle Verlautbarungen zum 1. Januar 2010, die einzige offizielle gedruckte Ausgabe der konsolidierten Fassung der vom IASB veröffentlichten maßgeblichen Verlautbarungen zum 1. Januar 2010 in deutscher Übersetzung. Hier finden Sie weitere Informationen und können sich für eine Benachrichtigung bei Erscheinen der Publikation registrieren (runterscrollen zur zweiten Publikation).

Außerdem informiert die IFRS-Stiftung über die kürzlich erfolgte Veröffentlichung von kasachischen und armenischen Übersetzungen. Die kasachische Übersetzung der verpflichtend anzuwenden Teile der IASB-Verlautbarungen 2010 (entspricht Teil A des Bound Volumes) ist auf der IASB-Seite der offiziellen Übersetzungen zugänglich. Die armenische Übersetzung der verpflichtend anzuwenden Teile der IASB-Verlautbarungen 2009 ist eIFRS- und Vollabonnenten im Abonnentenbereich der IASB-Seite zugänglich.

Australien sucht Anerkennung seines Systems der reduzierten Angaben

15.02.2011

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat an den IASB geschrieben, um Anerkennung des australischen Systems der reduzierten Angaben (Reduced Disclosure Regime, RDR) im Rahmen des weiteren IFRS-Kontexts zu erzielen.

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat an den IASB geschrieben, um Anerkennung des australischen Systems der reduzierten Angaben (Reduced Disclosure Regime, RDR) im Rahmen des weiteren IFRS-Kontexts zu erzielen.

Das RDR beinhaltet die gleichen Ansatz-, Bewertungs- und Darstellungsvorschriften wie die IFRS, aber die Angaben wurden (basierend auf den Erleichterungen, die im IFRS für KMU enthalten sind) erheblich reduziert. Malaysia hat kürzlich ein ähnliches Angabensystem vorgeschlagen, und Neuseeland erwägt ebenfalls den Übergang auf ein System der reduzierten Angaben für nicht börsennotierte Unternehmen.

Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus dem Schreiben an den IASB, das Sie auf der Internetseite des AASB in voller Länge im englischen Original lesen können (188 KB).

 

Allgemein kann man also sagen, dass das RDR im Hinblick auf die Qualität der Finanzberichterstattung, die damit erzielt wird, dem IFRS für KMU in Bezug auf die Angaben in nichts nachsteht und hinsichtlich Ansatz und Bewertung die volle Strenge der IFRS erfordert.

Tatsächlich würden wir behaupten, dass das RDR dem IASB zwei Vorteile bietet. Zum einen stellt es einen umfassenden Feldversuch für künftige Änderungen der Angaben nach dem IFRS für KMU dar. [...] Zum anderen bietet das RDR in den Fällen, in denen die Angaben nach RDR und IFRS für KMU gleich sind, was in den meisten Fällen der Fall ist, einen Feldversuch für künftige Erwägungen des IASB für die nicht gewinnorientierte Berichterstattung von nicht öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen im Privatsektor.

[Wir] bitten um Erwägung der Möglichkeit, dass ein Land, das ein gestuftes Berichterstattungssystem einführt, das den IFRS in Hinblick auf Ansatz, Bewertung und Darstellung entspricht und keine größeren Angabeerleichterungen als der IFRS für KMU bietet, nicht sofort als Abweichler gebrandmarkt wird. [...]

Aktuelle Deloitte-Veröffentlichungen

14.02.2011

Es sind neue Deloitte-Publikationen verfügbar.

Deloitte Kolumbien

Deloitte Japan

Deloitte Polen

Deloitte Vereinigte Staaten

Auf die jüngste Publikation von Deloitte Deutschland IFRS fokussiert – Neuer Anlauf zur Überarbeitung der Wertminderungsvorschriften von IASB und FASB hatten wir bereits am 11. Februar hingewiesen.

Neue TEG-Zusammensetzung ab 1. April 2011

14.02.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die neue Zusammensetzung ihres Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) bekanntgegeben.

Zum 1. April 2011 wurde Friedrich Siener von der Daimler AG zum neuen Mitglied berufen. Die bisherigen Mitglieder Gabi Ebbers, Araceli Mora, Anna Sirocka und Andy Simmonds wurden wiederberufen.

Damit ist Deutschland jetzt mit drei Mitgliedern im TEG vertreten: Gabi Ebbers (Allianz SE), Friedrich Siener (Daimler AG) und Carsten Zielke (Société Générale). Außerdem ist Liesel Knorr, die Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrats (DSR), nicht stimmberechtigtes Mitglied mit Rederecht.

Die englischsprachige Presseerklärung von EFRAG finden Sie hier.

Zusätzliche Boardsitzung von IASB und FASB Ende März 2011

14.02.2011

Der IASB hat bekanntgegeben, dass am 28. und 29. März 2011 eine weitere zusätzliche gemeinsame Boardsitzung von IASB und FASB in London stattfinden wird.

Genaue Zeiten und die Tagesordnung sind noch nicht bekanntgegeben worden.

Außerdem wird der IASB am 24. Februar 2011 zu einer gemeinsamen Sitzung mit der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zusammenkommen. Die Sitzung findet ebenfalls in London statt, von 8:30h bis 13:00h dortiger Zeit. Diese Sitzungen finden zweimal im Jahr statt und dienen dazu, europäische Vorstellungen und Meinungen in die Projekte auf der Agenda des IASB einfließen zu lassen. Eine Tagesordnung wurde noch nicht bekanntgegeben.

Vereinigte Staaten und Japan erörtern Harmonisierung

14.02.2011

Vertreter des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) sind am 7. und 8. Februar 2011 in Norwalk, Connecticut, zur jüngsten Diskussion einer ganzen Reihe von Erörterungen zwischen dem ASBJ und dem FASB zusammengekommen, die darauf ausgerichtet sind, den Dialog der beiden Boards in Bezug auf ihr gemeinsames Ziel der globalen Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards zu stärken.

Vertreter des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) sind am 7. und 8. Februar 2011 in Norwalk, Connecticut, zur jüngsten Diskussion einer ganzen Reihe von Erörterungen zwischen dem ASBJ und dem FASB zusammengekommen, die darauf ausgerichtet sind, den Dialog der beiden Boards in Bezug auf ihr gemeinsames Ziel der globalen Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards zu stärken.

Da erwartet wird, dass Entscheidungen in Bezug auf die Anwendung der IFRS 2011 in den Vereinigten Staaten und etwa 2012 in Japan gefällt werden, haben der ASBJ und der FASB sich jeweils über die jüngsten Entwicklungen bei ihren Konvergenzprojekten mit dem IASB in Kenntnis gesetzt. Außerdem wurden Standpunkte zu einer Reihe von IASB-Projekten ausgetauscht.

Die entsprechende englische Presseerklärung des FASB können Sie direkt von dessen Internetseite herunterladen.

Klare Gedanken in Brüssel

12.02.2011

Die Konferenz der Europäischen Kommission zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung war von vorsichtigem Optimismus gekennzeichnet.

Und wie Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, erläutert, gab sie auch den Hintergrund für eine ehrliche und aufrichtige Rede von Hans Hoogervorst bei seinem ersten Auftritt in der Rolle des zukünftigen IASB-Vorsitzenden ab. In seiner Kolumne Klare Gedanken in Brüssel (in englischer Sprache) ordnet Robert Bruce Hoogervorsts Rede in den Kontext der Konferenz und der Lage der Rechnungslegung allgemein ein, und erläutert, warum die Zuhörer nach der Rede die Welt ein bisschen positiver sahen.

Kommissar Michel Barnier spricht über die Notwendigkeit weltweiter IFRS-Verbreitung

11.02.2011

Bei der Konferenz der Europäischen Kommission zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, die während der letzten beiden Tage in Brüssel stattfand und über die wir schon mehrfach berichtet haben, äußerte sich selbstverständlich auch Michel Barnier, der gegenwärtige EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen in dessen Zuständigkeitsbereich die Rechnungslegung in Europa fällt.

Bei der Konferenz der Europäischen Kommission zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, die während der letzten beiden Tage in Brüssel stattfand und über die wir schon mehrfach berichtet haben, äußerte sich selbstverständlich auch Michel Barnier, der gegenwärtige EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen in dessen Zuständigkeitsbereich die Rechnungslegung in Europa fällt.

Schwerpunkt der Rede des Kommissars bildete das Grünbuch Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise, das im Oktober 2010 veröffentlicht worden war. Barnier gab erste Einblicke in die eingegangenen Rückmeldungen.

Er äußerte sich allerdings auch zur Notwendigkeit der weiteren Verbreitung der IFRS und wichtigen Ansatzpunkten, wie dies erreicht werden kann. Wir übersetzen Ihnen nachfolgend einen Auszug. Die vollständige Rede des Kommissars in französischer Sprache können Sie hier herunterladen (41 KB).

 

Wir müssen Fortschritte bei der Harmonisierung machen, denn die Standards sind weniger nützlich, wenn sie nicht von allen angewendet werden. Wir brauchen also eine immer größere Verbreitung der IFRS, und dies sollte definitiv mit den Vereinigten Staaten beginnen.

Wir müssen außerdem die Organe des IASB noch repräsentativer besetzen, um die bedeutenden aufstrebenden Wirtschaftsnationen mit einzuschließen und um die Bandbreite der Interessengruppen widerzuspiegeln, die von diesen Standards betroffen sind. Zu diesem Zweck hat das Überwachungsgremium, dessen Mitglied ich bin, gerade eine Konsultation ins Leben gerufen.

Die Konsultation, auf die sich Barnier bezieht, wurde am 7. Februar 2011 mit der Veröffentlichung eines Konsultationsberichts zur Überprüfung der Führung der IFRS-Stiftung angestoßen.

Zu den Materialien, die nach der Konferenz zur Verfügung gestellt wurden, gehören auch Präsentationsfolien von Vortragenden, unter anderem von Nicolas Véron, einem Mitglied der europäischen "Denkfabrik" Breugel. Eine Überblick über alle verfügbaren Materialien finden Sie auf dieser Seite der EU-Kommission.

IFRS fokussiert zum ergänzenden Entwurf zu Wertminderung

11.02.2011

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter zum ergänzenden Entwurf zur Wertminderung herausgegeben, in dem die wesentlichen Vorschriften zusammengefasst und erste Implikationen aus der Anwendung erläutert werden.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter zum ergänzenden Entwurf zur Wertminderung herausgegeben, in dem die wesentlichen Vorschriften zusammengefasst und erste Implikationen aus der Anwendung erläutert werden.

Am 31. Januar 2011 haben der IASB und der FASB eine gemeinsame Ergänzung zum Standardentwurf ED/2009/12 veröffentlicht. Aus IASB-Sicht stellt der Ergänzungsentwurf eine Überarbeitung der im November 2009 veröffentlichten Vorschläge in dem Standardentwurf ED/2009/12: Wertminderung von Finanzinstrumenten hinsichtlich der Risikovorsorge für offene Portfolien dar. Die vorgeschlagenen Anpassungen des Wertminderungsmodells sind eine Reaktion auf die von Kommentatoren geäußerten Bedenken hinsichtlich der Operationalisierbarkeit des im ursprünglichen Standardentwurf vorgeschlagenen Modells bei offenen Portfolien.

Auch der FASB wurde für seine im Mai 2010 veröffentlichten Vorschläge zu einem überarbeiteten Wertminderungsmodell kritisiert.

Die Kommentierungsfrist für den Ergänzungsentwurf endet am 1. April 2011. Die Veröffentlichung eines endgültigen Standards wird für Juni 2011 erwartet. Zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung äußert sich der IASB im Ergänzungsentwurf nicht, dies auch vor dem Hintergrund des derzeit noch in Diskussion befindlichen Konsultationsdokuments: Daten des Inkrafttretens und Übergangsmethoden für die laufenden Projekte des IASB.

Den IFRS fokussiert-Newsletter Neuer Anlauf zur Überarbeitung der Wertminderungsvorschriften von IASB und FASB, der keine Übersetzung des kürzlich veröffentlichten IFRS in Focus zum gleichen Thema ist, finden Sie hier (358 KB).

IDW-Meinung bei der EU-Konferenz zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung

11.02.2011

In einer Rede bei der Konferenz der Europäischen Kommission zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, die während der letzten beiden Tage in Brüssel stattfand, äußerte Klaus-Peter Naumann, der Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), die Meinung, dass sich die Abschlussprüfung stärker an den Interessen der entsprechenden Adressaten ausrichten müsse.

Die Träger der Unternehmensüberwachung seien die vorrangigen Adressaten, an die sich die Arbeit der Abschlussprüfer wenden müsse. Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Arbeitnehmer und Marktteilnehmer seien die eigentlichen Mandanten, denen der Abschlussprüfer verpflichtet sei, denn in ihrem Interesse ist die Abschlussprüfung vorgeschrieben.

Naumann äußerte sich auch über inhaltliche Bestandteile insbesondere des Lageberichts. Ein Auszug:

 

Wie schon erwähnt, benötigen die Stakeholder zur Beurteilung des Managements geeignete Informationen. Hierzu müssen auch die Rechnungslegungsregeln verbessert werden. Notwendig sind vor allem verständlichere, im Zeitablauf stabilere und stärker prinzipienorientierte Standards. Selbstverständlich dürfen auch die Rechnungslegungsregeln selbst nicht selbst prozyklisch wirken.

Ferner erwarten die Adressaten vom Management vermehrt zukunftsgerichtete Informationen. Dies schließt insbesondere präzisierte Aussagen zur Going Concern-Annahme ein. Entsprechende Erweiterungen der Darstellungspflichten im Lagebericht gehören daher auf die Agenda.

Angesichts der Bedeutung der Lageberichtsinformationen für die Stakeholder verwundert es, dass dieser nach geltendem EU-Recht nicht vollständig geprüft werden muss. Vorgeschrieben ist lediglich die Überprüfung seines Einklangs mit dem Abschluss (consistency check). Auch der Lagebericht sollte im Interesse der Stakeholder uneingeschränkter Gegenstand der Abschlussprüfung sein. Die Prüfung solcher prognostischer Angaben sollte mit einer angemessenen Haftungsbeschränkung verbunden werden.

Die Rede in voller Länge können Sie von der Internetseite des IDW herunterladen (31 KB).

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