Malaysia schlägt reduzierte Angaben für bestimmte Unternehmen vor

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10.01.2011

Der malaysische Standardsetzer Malaysian Accounting Standards Board (MASB) hat einen Entwurf herausgegeben, mit dem vorgeschlagen wird, ein Berichterstattungssystem mit reduzierten Angaben einzuführen.

Nach den sogenannten 'Financial Reporting Standards — Reduced Disclosure Requirements' (FRS-RDR) wäre es Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, gestattet, weniger Angaben zu leisten als nach dem jetzigen Berichterstattungssystem (Financial Reporting Standards, FRS) vorgesehen ist.

Die nach den FRS-RDR zu leistenden Angaben würden das Minimum an Angaben darstellen, die in den Abschlüssen der in Frage kommenden Unternehmen enthalten sein müssten. Zu den qualifizierenden Unternehmen würden nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Tochtergesellschaften, assoziierte Unternehmen und Unternehmen unter gemeinschaftlicher Beherrschung von börsennotierten Unternehmen gehören. Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach den FRS-RDR wären die gleichen wie nach den vollen FRS, damit Konzernabschlüsse leichter erstellt werden können. Der MASB arbeitet auf eine vollständige Konvergenz der FRS mit den IFRS des IASB zum 1. Januar 2012 hin.

Ein System der reduzierten Angaben ist vor Kurzem bereits in Australien eingeführt worden. Neuseeland erwägt ebenfalls eine Einführung, die aber anders als in Malaysia nicht nur für mit börsennotierten Unternehmen verbundene Unternehmen sondern für alle nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen gelten soll. Dafür wollen Australien und Neuseeland den IFRS für KMU nicht übernehmen. Im Frühjahr hatte Malaysia die Einführung des IFRS für KMU vorgeschlagen. Die Kommentierungsfrist zu diesem Vorschlag ist abgelaufen, weitere Schritte stehen aber noch aus. Der IFRS für KMU soll die bestehenden Vorschriften für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Entity Reporting Standards, PERS) ablösen.

Stellungnahmen zum Vorschlag des System der reduzierten Angaben müssen bis 31. Januar 2011 eingereicht werden. Die englischsprachige Presseerklärung des MASB können Sie hier einsehen.

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