Januar

IASB gibt Entwurf zur Aufrechnung in der Bilanz heraus

28.01.2011

Der IASB und der FASB haben heute gemeinsame Vorschläge zur Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden in der Bilanz zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Der Standardentwurf ED/2011/01 Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden sieht vor, Aufrechnung vorzuschreiben, wenn ein Unternehmen das Recht auf Aufrechnung eines finanziellen Vermögenswert und einer finanziellen Schuld hat und beabsichtigt, diese entweder netto oder gleichzeitig zu erfüllen.

Die wesentlichen Vorschläge im Entwurf im Detail

  • Nach den Vorschlägen würde einem Unternehmen die Aufrechnung eines angesetzten finanziellen Vermögenswerts und einer angesetzten finanziellen Schuld (also die Darstellung in einem einzigen Nettobetrag in der Bilanz) vorgeschrieben, wenn, und nur wenn, es ein durchsetzbares unbedingtes Recht auf Aufrechnung besitzt und beabsichtigt, entweder den Vermögenswert und die Schuld auf Nettobasis zu erfüllen oder gleichzeitig den Vermögenswert zu realisieren und die Schuld zu erfüllen (die Aufrechnungskriterien).
  • In den Vorschlägen wird klargestellt, dass die Aufrechnungskriterien unabhängig davon Anwendung finden, ob das Recht auf Aufrechnung aus einer bilateralen oder einer multilateralen Vereinbarung (also zwischen drei oder mehr Parteien) entsteht. In den Vorschlägen wird außerdem klargestellt, dass das Recht auf Aufrechnung unter allen Umständen rechtlich durchsetzbar sein muss (einschließlich Ausfall durch Konkurs einer Gegenpartei) und dass die Durchsetzbarkeit nicht von einem künftigen Ereignis abhängen darf.
  • Nach den Vorschlägen wäre es einem Unternehmen vorgeschrieben, Angaben zu Aufrechnungs- und damit verbundenen Vereinbarungen (wie beispielsweise Nebenvereinbarungen) zu leisten, um den Abschlussadressaten zu ermöglichen, die Auswirkungen dieser Vereinbarungen auf die Finanzlage des Unternehmens zu verstehen.

Die vorgeschlagenen Vorschriften würden die Vorschriften in IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung in Bezug auf Aufrechnung ersetzen. Obwohl die vorgeschlagenen Vorschriften den jetzigen Vorschriften in IAS 32 weitgehend vergleichbar sind, würden mit ihnen die Aufrechnungskriterien dahingehend klargestellt, dass das Recht auf Aufrechnung nicht nur gegenwärtig durchsetzbar sein sollte. Darüber hinaus würden mit dem Vorschlag verbesserte Angaben zu den aufgerechneten Vermögenswerten und Schulden den entsprechenden Vereinbarungen gefordert.

Der Entwurf ist mit einer Kommentierungsfrist von 90 Tagen versehen; Stellungnahmen müssen bis zum 28. April 2011 beim IASB eingehen.

Weiterführende Informationen:

Tagesordnung für die IASB-Sondersitzung am 1. und 2. Februar

27.01.2011

Der IASB wird am Dienstag und Mittwoch, den 1. und 2. Februar 2011 eine Sondersitzung in seinen Büroräumen in London abhalten.

An beiden Tagen wird es gemeinsame Sitzungsteile mit dem FASB geben. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder (Angaben in Londoner Zeit).

Tagesordnung für die IASB-Sondersitzung
1.-2. Februar 2011, London

Dienstag, 1. Februar 2011

IASB-Sitzung (12:45 - 13:00 Uhr)

  • Überprüfung von Standards nach deren Einführung – Vorschläge für die Entwicklung eines allgemeinen Konzepts

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (13:00 - 16:15 Uhr)

Mittwoch, 2. Februar 2011

IASB-Sitzung (13:30 - 15:00 Uhr)

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (15:15 - 17:15 Uhr)

Bekanntmachung von DRS 17 (geändert 2010)

27.01.2011

Im Bundesanzeiger ist DRS 17 bekannt gemacht worden.

Im Bundesanzeiger Nr. 15 vom 27. Januar 2011 (Beilage 15a) ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 17 geändert 2010 (DRS 17 geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

 

Südafrika gibt Leitlinien zur integrierten Berichterstattung heraus

27.01.2011

Der der südafrikanische Ausschuss für integrierte Berichterstattung (Integrated Reporting Committee, IRC) hat ein Diskussionspapier 'Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung und der integrierte Bericht' zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Im Februar 2010 hatte die Börse von Johannesburg (Johannesburg Stock Exchange, JSE) im Rahmen ihrer Notierungsvorschriften es für alle Unternehmen verpflichtend erklärt, den King Code of Governance Principles for South Africa 2009 (genannt "King III") anzuwenden, der die Vorschrift enthält, dass ein Unternehmen einen integrierten Bericht für alle Berichtsperioden erstellt, die am oder nach dem 1. März 2010 beginnen, oder eine Erklärung zu veröffentlichen, warum dies nicht geschieht. Der IRC wurde im Mai 2010 gegründet, um Leitlinien für die beste ausgeübte Praxis für integrierte Berichterstattung zu entwickeln, die diesen Vorschriften genügt.

Das Diskussionspapier des IRC ist so aufgebaut, dass es Prinzipien und Leitlinien für die Erstellung eines integrierten Berichts bietet. Die wichtigsten Berichterstattungsprinzipien werden erörtert (Anwendungsbereich, Umfang, Inhalt), sowie Elemente vorgeschlagen, die in einen integrierten Bericht aufgenommen werden sollten, und Hinweise zur Überprüfung des Berichts gegeben. Wir übersetzen Ihnen einen Auszug aus dem Diskussionspapier:

Das übergeordnete Ziel der integrierten Berichterstattung liegt darin, Interessengruppen die Möglichkeit zu geben, die Fähigkeit eines Unternehmen einzuschätzen, kurz-, mittel- und langfristige Wertschöpfung und -erhaltung zu erzielen. Die Adressaten des integrierten Berichts eines Unternehmens sollten in der Lage sein, aus dem Bericht entnehmen zu können, ob die Führung des Unternehmens in gemeinsamen Bemühungen in ausreichendem Maß die sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb identifiziert hat und ob die Sachverhalte sachgerecht in die Strategie des Unternehmens aufgenommen wurden.

Ein integrierter Bericht ist nicht einfach eine Vermischung des Abschlusses und des Nachhaltigkeitsberichts. Er enthält in klarer Sprache wesentliche Informationen aus diesen Berichten und anderen Quellen, um interessierte Parteien in die Lage zu setzen, die Leistung des Unternehmens zu beurteilen und eine informierte Einschätzung der Fähigkeit des Unternehmens treffen zu können, Werte zu schöpfen und zu erhalten. Ein integrierter Bericht sollte den Interessengruppen einen genauen Überblick über das Unternehmen geben und wichtige Informationen zur Strategie und zu Chancen und Risiken enthalten und verknüpfen und sie in Bezug zu sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen und finanziellen Sachverhalten setzen.

Der im August 2010 gegründete internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) beabsichtigt ebenfalls, im Lauf des Jahres 2011 ein internationales Diskussionspapier zu veröffentlicht, und will integrierte Berichterstattung auf die Sitzung der G-20 im November 2011 setzen lassen. Der dringende Bedarf an Leitlinien in Südafrika hat dazu geführt, dass das dortige Diskussionspapier vor der internationalen Initiative herausgegeben wurde. Es kann ein nützlicher Hinweis sein, was später global vorgeschlagen werden wird. Zum südafrikanischen Diskussionspapier kann bis zum 25. April 2011 Stellung genommen werden. Die entsprechende englischsprachige Presseerklärung steht hier zur Verfügung (49 KB).

CICA-Publikation zu IFRS-Angaben im Lagebericht

27.01.2011

Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA) hat eine besondere Publikation zum Jahresende herausgegeben, die vom Stab des CICA-Rats zur Berichterstattung (Canadian Reporting Performance Board) herausgegeben wurde, der verschiedene Erwägungen in Bezug auf die Lageberichterstattung durch Unternehmen prüft.

In der Publikation wird die Schwerpunktlegung auf die Erörterung des IFRS-Übergangs im Lagebericht hervorgehoben. Diese sollte sich von einem Fortschrittsbericht in Bezug auf den Plan für den Übergang auf IFRS zu einer Darstellung der Auswirkungen des Übergangs wandeln. Es wird auch hervorgehoben, dass die Adressaten verstehen wollen werden, welcher Anteil der dargestellten Leistung eines Unternehmens im ersten Quartal 2011 sich auf wirtschaftliche Leistung bezieht und welcher auf die Änderung der Rechnungslegung. Sie können sich den englischsprachigen Alert direkt von der Internetseite des CICA herunterladen (241 KB).

Bericht des "Blue Ribbon"-Panel zur Rechnungslegung durch nicht börsennotierte Unternehmen

26.01.2011

Das "Blue Ribbon"-Panel, das sich der Frage widmet, wie die US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards am besten den Bedürfnissen der Adressaten von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen angepasst werden können, hat einen Bericht mit Empfehlungen an die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) übergeben.

Das "Blue Ribbon"-Panel, das sich der Frage widmet, wie die US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards am besten den Bedürfnissen der Adressaten von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen angepasst werden können, hat einen Bericht mit Empfehlungen an die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) übergeben.

Im Bericht werden grundlegende Änderungen am Standardsetzungssystem einschließlich der Schaffung eines neuen Boards gefordert, der sich unter dem Dach der FAF darauf konzentrieren würde, Ausnahmen und Änderungen für nicht börsennotierte Unternehmen bei den US-GAAP zu erarbeiten, die den Bedürfnissen des Sektors der nicht börsennotierten Unternehmen gerecht werden. Im Bericht wird außerdem empfohlen, ein unterscheidendes Rahmenkonzept zu schaffen (also einen Satz von Entscheidungskriterien), um dem jeweiligen Standardsetzer die Möglichkeit zu geben, sachgerechte und vertretbare Ausnahmen und Änderungen vorzunehmen. Im Bericht wird keine Empfehlung ausgesprochen, separate, in sich abgeschlossene Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen zu schaffen oder die Rechnungslegungsgrundsätze grundsätzlich neu zu ordnen.

Der Bericht spiegelt die Ansicht des Panels wider, dass die verpflichtende Anwendung des IFRS für KMU derzeit in den Vereinigten Staaten nicht angebracht ist. Da das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) jedoch inzwischen den IASB als maßgeblichen Standardsetzer anerkennt, können in vielen Fällen nicht börsennotierte Unternehmen (die keine Finanzinstitute sind) ihre Abschlüsse auch nach IFRS oder dem IFRS für KMU erstellen, wobei das Panel sich warnend äußert. Wir übersetzen Ihnen einen Auszug:

US-amerikanische nicht börsennotierte Unternehmen sollten nicht in Masse auf IFRS-basierte Standards übergehen, bevor die SEC eine Entscheidungen in Bezug auf US-amerikanische börsennotierte Unternehmen gefällt hat. Das gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund des Umfangs der Umlernbemühungen, die Anteilseigner und Adressaten von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen auf sich nehmen müssten.

Die englischsprachige Presseerklärung der FAF, die eine Verknüpfung auf den Bericht enthält, finden Sie hier.

Kasachstan erwägt die Einführung des IFRS für KMU

26.01.2011

Kasachstan wird eventuell den IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) übernehmen.

Die Weltbank und die IFRS-Stiftung wurden eingeladen, einen Workshop in Astana abzuhalten, bei dem die wesentlichen Merkmale des Standards vorgestellt werden sollten. Etwa 50 Teilnehmer aus dem Büro des Premierministers, dem Finanzministerium, des staatlichen Immobilienausschusses, des Finanzkontrollausschusses, der Steuerbehörden, der Rechnungslegungsorganisationen und der Universitäten nahmen an dem Workshop teil. Die Regierung von Kasachstan erwägt derzeit, ob der IFRS für KMU anstelle der bisherigen nationale Rechnungslegungsstandards von Kasachstan (Kazakh National Accounting Standards, KNAS) für Unternehmen übernommen werden soll, die keine Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities, PIE) sind. Nach dem Workshop sagte Michael Wells von der IFRS-Stiftung: "Siebzig Länder wenden den IFRS für KMU bereits an oder erwägen, dies in den nächsten Jahren zu tun. Ich hoffe, dass Kasachstan das erste zentralasiatische Land sein wird, dass den Standard übernimmt."

Weiterführende Informationen:

FASB entschärft Fair-Value-Vorschlag

26.01.2011

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen Schritt Abstand von seinen früheren Plänen genommen, von Unternehmen zu fordern, alle Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Gestern entschied der FASB vorläufig, dass finanzielle Vermögenswerte, die zum Zweck der Erzielung vertraglich geregelter Zahlungsströme im Rahmen eines Kredits oder Darlehens gehalten werden, zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden sollen. Diese Abwendung von der ursprünglichen Idee, dass fast alle finanziellen Vermögenswerte einschließlich Bankdarlehen zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden sollen, bringt den FASB näher an das gemischte Modell des IASB, nach dem einige Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert und andere zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Der FASB bietet auf seiner Internetseite eine englischsprachige Zusammenfassung dieser vorläufigen Entscheidung. Unsere Seite zum Finanzinstrumenteprojekt des IASB finden Sie hier.

 

IDW-Stellungnahme zur Unternehmensberichterstattung

26.01.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber der Europäischen Kommission Stellung genommen zur Konsultation über die Offenlegung von Informationen nicht-finanzieller Art durch Unternehmen.

Das IDW begrüßt die grundsätzliche Zielsetzung der EU-Kommission, die Unternehmensberichterstattung über soziale und ökologische Belange zu verbessern. Allerdings seien angesichts der internationalen Dimension dieses Themas nationale oder europäische Regelungen nicht zielführend. Vielmehr solle sich die Europäische Union in eine international abgestimmten Entwicklung weltweit gültiger Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung einbringen. Dazu biete es sich an, die Aktivitäten des unlängst gegründeten International Integrated Reporting Committee (IIRC) zu unterstützen. Die englischsprachige Stellungnahme des IDW finden Sie hier (65 KB).

Podcast des IASB zum Versicherungsprojekt

25.01.2011

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Podcast zu den jüngsten Entwicklungen beim IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen zur Verfügung.

IASB-Mitglied Warren McGregor fasst die Erörterungen bei der letzten gemeinsamen Boardsitzung von IASB und FASB im Januar zusammen, äußert sich zu einigen Anregungen aus den eingegangenen Stellungnahmen und gibt einen Überblick darüber, was auf der Boardsitzung im Februar erörtert werden soll.

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