Tagesordnung für die heutige Sondersitzung des IASB erneut geändert

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28.07.2011

Der IASB hat die Tagesordnung für seine Sondersitzung heute noch einmal geändert.

Es wurde ein weiterer Sitzungsteil aufgenommen, in dem zwei Sachverhalte in Bezug auf IFRS 9 Finanzinstrumenteerörtert werden sollen, die ebenfalls zeitnah geklärt werden müssen. Durch Aufnahme in den Entwurf zum Datum des Inkrafttretens soll vermieden werden, dass zwei Entwürfe zu IFRS 9 in relativ kurzer Zeit herausgegeben werden müssen.

Die Sachverhalte sind nachfolgend umrissen, das zugehörige englischsprachige Arbeitspapier des IASB finden Sie hier (44 KB).

Soll die Ausnahme in Bezug auf auf die Neudarstellung von Vergleichsperioden, die bisher für Unternehmen gilt, die IFRS 9 vorzeitig für Berichtsperioden anwenden, die vor dem 1. Januar 2012 beginnen, ausgeweitet werden?

Bezieht sich der Ausdruck "Beginn der ersten Berichtsperiode" in Paragraph 7.2.2 von IFRS 9 (2010) bzw. 8.2.2 von IFRS 9 (2009) auch auf den Beginn von Zwischenberichtsperioden?

Die Sitzungszeit wurde dementsprechend auf 13:10 Uhr bis 19:15 Uhr ausgeweitet (Londoner Zeit). Die aktualisierte Tagesordnung finden Sie hier.

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