ESMA ändert Position zur Berücksichtigung von negativen IFRIC-Entscheidungen
20.07.2011
Im April 2007 hatte die Vorgängerorganisation der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA), der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR), entschieden, dass Ablehnungsentscheidungen des Interpretationsausschusses, die implizit besagen, dass ein Sachverhalt in den Standards des IASB ausreichend genau geklärt sei, nicht zu einer nachträglichen Änderung der Bilanzierungsmethoden und der Anwendung von IAS 8 'Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler' führen müsse.
ESMA hat heute ein Schreiben veröffentlicht, mit dem diese Einschätzung geändert wird. Wörtlich heißt es darin: