Der malaysische Accounting Standards Board (MASB) hat einen Entwurf herausgegeben, MASB Exposure Draft 75 In Einklang mit den IFRS stehende Rechnungslegungsstandards (Financial Reporting Standards, FRS), der Teil der Erreichung einer vollständigen Konvergenz der malaysischen Bilanzierungsvorschriften mit den IFRS zum 1. Januar 2012 sind.
Der bestehende Rechnungslegungsrahmen in Malaysia ist praktisch derselbe wie unter den IFRS, mit Ausnahme von IAS 41 Landwirtschaft, IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien, abweichende Zeitpunkte des Inkrafttretens sowie zusätzliche Übergangsvorschriften in einer begrenzten Zahl von Standards.
Die vorgeschlagenen und im Entwurf enthaltenen FRS-Standards sind den IFRS wie vom IASB herausgegeben gleichwertig. Daher unterstellt der MASB, dass Abschlüssen die in Übereinstimmung mit dem neuen FRS-Rahmen, der mit den IFRS in Einklang steht, Abschlüssen gleichsteht, die unter Berücksichtigung des IFRS-Regelwerk aufgestellt wurden.
Nach den Vorschlägen im Entwurf müssten Unternehmen im Anhang ausdrücklich und uneingeschränkt erklären, dass sie in Übereinstimmung sowohl mit den Financial Reporting Standards (FRSs) als auch mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs) bilanziert haben.
Der MASB hat vorläufig entschieden, dass ein Unternehmen, das die Definition eines 'nicht börsennotierten Unternehmen' erfüllt, das neue, mit den IFRS in Einklang stehende FRS-Regelwerk nicht anwenden muss. Ein nicht börsennotiertes Unternehmen ist aber berechtigt, dies zu tun, wenn es sich dazu entschließt.
Die englischsprachige Ankündigung des MASB können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite des MASB).