Übernahme der Änderungen an IFRS 7 in europäisches Recht

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28.11.2011

Die Europäische Union hat die Änderungen an IFRS 7 'Finanzinstrumente: Angaben' in europäisches Recht übernommen, die der IASB am 7. Oktober 2010 herausgegeben hat.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 23. November 2011 die Verordnung (EG) Nr. 1205/2011 vom 22. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben in europäisches Recht übernommen, die der IASB am 7. Oktober 2010 herausgegeben hat.

Diese Änderungen ermöglichen Nutzern von Finanzberichten einen besseren Einblick in Transaktionen zum Zwecke der Übertragung von Vermögenswerten (etwa Verbriefungen)einschließlich eines Einblicks in mögliche Auswirkungen der noch beim abgebenden Unternehmen verbliebenen Risiken. Mit den Änderungen werden auch zusätzliche Angaben gefordert, wenn ein unverhältnismäßig großer Anteil von Übertragungen rund um das Ende einer Berichtsperiode auftreten.

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