November

Entwurf der überarbeiteten Transparenz-Richtlinie in deutscher Sprache

09.11.2011

Der Entwurf der überarbeiteten Transparenz-Richtlinie, der am 25. Oktober 2011 veröffentlicht wurde, liegt jetzt auch in deutscher Sprache vor.

Außerdem wurde eine Zusammenfassung der Folgenabschätzung erstellt, in der die Lösungsvorschläge in Bezug auf a) kleine und mittlere Emittenten und b) die Mitteilungspflichten in Bezug auf bedeutende Stimmrechtsanteile analysiert werden. Beide Dokumente sind Ihnen über die Internetseite des DRSC zugänglich.

Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass inzwischen auch der Entwurf der überarbeiteten 4. und 7. EU-Richtlinie in deutscher Sprache verfügbar ist. Sie können ihn sich direkt von der Internetseite der EU-Kommission herunterladen (389 KB).

IIRC-Internetsendung zur integrierten Berichterstattung

08.11.2011

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) bietet am 15. November 2011 um 9:00 Uhr deutscher Zeit eine Internetsendung zur integrierten Berichterstattung an.

Die Sendung wird eine Stunde dauern, und es werden Themen wie der Grund für die Bewegung hin zu einer integrierten Berichterstattung, die ersten Vorschläge für die Entwicklung eines Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung und die nächsten Schritte in Bezug auf die weitere Entwicklung und Einführung dieses Rahmenkonzepts besprochen.

Weiterführende Informationen:

IFRS-Musterkonzernabschluss für 2011 erschienen

08.11.2011

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation 'International Financial Reporting Standards — Musterkonzernabschluss ohne vorzeitige Anwendung' veröffentlicht.

In diesem Musterkonzernabschluss wird die Anwendung der Ausweis- und Angabevorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2011 enden, durch ein Unternehmen, das kein Erstanwender der IFRS ist, veranschaulicht. Er enthält auch zusätzliche Angaben, die als best practice angesehen werden, v.a. dort, wo solche Angaben in den veranschaulichenden Beispielen in einem bestimmten Standard enthalten sind.

Mit dem Musterkonzernabschluss wird die Auswirkung einer Reihe neuer und geänderter Standards und Interpretationen, die verpflichtend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind, veranschaulicht. Allerdings zeigen sie nicht die Auswirkung einer vorzeitigen Anwendung neuer oder geänderter Standards und Interpretationen, die zum 1. Januar 2011 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind (z.B. IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen und IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen).

Weiterführende Informationen:

Ergebnisse der Sitzung des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses

08.11.2011

Der Treuhänderausschuss der IFRS-Stiftung für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat am 11. Oktober 2011 in Paris getagt.

Zu der Sitzung wurde jetzt ein Ergebnisprotokoll veröffentlicht. Der Ausschuss erörterte die folgenden Themen:

  • Entwicklung eines zu befolgenden Protokolls für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses,
  • Mechanismen und zeitliche Planung der Überprüfung von Standards nach deren Einführung,
  • Konsultation des IASB zum künftigen Arbeitsprogramm,
  • Überprüfung der Arbeitsweisen des IFRS Interpretations Committee,
  • Korrespondenz mit dritten Parteien,
  • Fragen in Bezug auf den Konsultationsprozess zu derzeit in der Entwicklung befindlichen Standards,
  • Beaufsichtigung von XBRL-Aktivitäten,
  • Zusammenarbeit mit nationalen und regional organisierten Standardsetzern.

Unter dem Punkt "Korrespondenz mit dritten Parteien" wurde auch das angeblich private Schreiben des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst an den ESMA-Vorsitzenden Steven Maijoor vom August 2011 kritisch erörtert, in dem dieser Besorgnis in Bezug auf die Bilanzierung in Europa im Zusammenhang mit der Eurokrise geäußert hatte.

Das englischsprachige Ergebnisprotokoll der Sitzung des DPOC steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Drei Treuhänder der IFRS-Stiftung wiederberufen

08.11.2011

Das Überwachungsgremium (Monitoring Board) der IFRS-Stiftung hat die Wiederberufungen von drei Treuhändern der Stiftung genehmigt:

  • Clemens Börsig (Deutschland) vertritt die Region Europa,
  • Robert Glauber, derzeitiger stellvertretender Vorsitzender und einer der zwei kommissarischen Vorsitzenden der Treuhänder, (Vereinigte Staaten) vertritt die Region Nordamerika und
  • Noriaki Shimazaki (Japan) vertritt die Region Asien/Ozeanien.

Die Amtszeiten dieser drei Treuhänder enden nun am 31. Dezember 2014.

Die IFRS-Stiftung hat aus Anlass der Wiederberufungen eine kurze Presseerklärung veröffentlicht und ihre Übersicht über alle Treuhänder entsprechend aktualisiert (beides in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB).

Ergebnisse der 160. DSR-Sitzung

08.11.2011

Der Ergebnisbericht der Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates vom 27. und 28. Oktober 2011 kann ab sofort heruntergeladen werden.

Der Ergebnisbericht der Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates vom 27. und 28. Oktober 2011 kann ab sofort von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden.

Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 7. November 2011

08.11.2011

Der IASB hielt am 7. November 2011 in London ab eine zusätzliche Sitzung zum Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 9 ab.

Besprochen wurde neben dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auch die Frage, ob die Vergleichszahlen bei der Erstanwendung von IFRS 9 rückwirkend anzupassen sind. Wir stellen Ihnen die vorläufige und inoffizielle Mitschrift, die Beobachter von Deloitte von der Sitzung angefertigt haben, wie immer auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

Die nächste IASB-Sitzung findet in der kommenden Woche am 15. und 16. November statt.

Tagesordnung für die reguläre IASB-Sitzung im November

07.11.2011

Die reguläre monatliche Sitzung des IASB ist für den 15. und 16. November 2011 in London angesetzt.

Am Mittwochnachmittag (16. November) findet die Sitzung gemeinsam mit dem FASB statt. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder (die Verknüpfungen führen Sie auf unsere jeweiligen Projektseiten). Die Zeitangaben entsprechen Londoner Zeit (MEZ - 1).

Tagesordnung für die reguläre IASB-Sitzung15.-16. November 2011, London

Dienstag, 15. November 2011

IASB-Sitzung (09:15-17:30)

Mittwoch, 16. November 2011

IASB-Sitzung (09:00-11:30)

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (12:30-17:15)

Mitschrift von der Novembersitzung des IFRS Interpretations Committee

07.11.2011

Das IFRS Interpretations Committee kam am 3. und 4. November 2011 zu einer Sitzung in London zusammen.

Wir haben Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter bei der Sitzung angefertigt haben, wie immer auf einer eigenen Seite zur Verfügung gestellt.

Eilmeldung zu den Ergebnissen der heutigen Sondersitzung des IASB

07.11.2011

Der IASB hat heute eine Sondersitzung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 abgehalten.

Nachfolgend geben wir Ihnen kurz gefasst die (vorläufigen) Entscheidungen wieder, die der IASB bei der Sitzung getroffen hat. Die Übersetzung des ausführlichen Protokolls werden wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung stellen, sobald es uns von unseren internationalen Kollegen zugeht.

Verpflichtendes Datum des Inkrafttretens: Der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 wird um zwei Jahre verschoben. IFRS 9 ist somit verpflichtend erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Ein expliziter Hinweis, dass dieser Zeitpunkt zukünftig nochmals überprüft werden könnte, soll nicht aufgenommen werden. Gleichwohl wird in der Grundlage für Schlussfolgerungen ein entsprechender allgemein gehaltener Passus enthalten sein (wie auch im derzeitigen IFRS 9).

Vorjahresvergleichszahlen: Im Jahr der Erstanwendung müssen die Vorjahresvergleichszahlen nicht an die IFRS 9-Vorschriften angepasst werden (eine freiwillige Anpassung ist gleichwohl zulässig). Dafür sind zusätzliche Anhangangaben zu leisten, um die Auswirkungen des Übergangs auf IFRS 9 transparenter darzustellen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Überleitungsrechnung der Bilanzposten zum Erstanwendungszeitpunkt (siehe dazu das entsprechende Agendapapier 1B auf der Internetseite des IASB), wodurch bereits nach IAS 8 und IFRS 7 erforderliche Angaben in anderer Form dargestellt werden und so der Aufwand seitens der Bilanzersteller begrenzt wird. Diese Angaben sind auch bei freiwilliger Anpassung der Vorjahreszahlen zu leisten.

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