Französischer ANC schlägt Vereinfachung der Bilanzierungsvorschriften für kleine börsennotierte Unternehmen in Europa vor

  • Frankreich Image
  • Europaeische Union Image

27.10.2011

Nach der sogenannten IAS-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1606/2002) ist die Anwendung der IFRS in den Konzernabschlüssen aller börsennotierten Unternehmen in Europa vorgeschrieben.

Dies gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens. Der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) hat jetzt einen Vorschlag für die Vereinfachung der Bilanzierungsvorschriften für kleine börsennotierte Unternehmen veröffentlicht.

Der ANC geht von der Hypothese aus, dass die Anwendung der vollen IFRS für kleine börsennotierte Unternehmen oft belastend ist. Daher wäre es vorzuziehen, wenn die Bilanzierungsverpflichtungen an die Größe der Unternehmen angepasst würde, ohne dass die Qualität der Berichterstattung beeinträchtigt oder ein neuer Satz von Bilanzierungsgrundsätzen eingeführt wird. Daher schlägt der ANC nicht vor, einen neuen Satz von Rechnungslegungsvorschriften wie beispielsweise den IFRS für KMU einzuführen, der darüber hinaus auch nur für nicht börsennotierte Unternehmen entwickelt wurde. Dies würde nach Meinung des ANC kleine börsennotierte Unternehmen um den Nutzen bringen, den ein einziger Satz weltweit anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze bietet — wie im Fall der vollen IFRS.

Der ANC sieht eine mögliche Alternative in der Vereinfachung des bestehenden Rechnungslegungsrahmens. Zwei Möglichkeiten einer solchen Vereinfachung für kleine börsennotierte Unternehmen sieht der ANC:

  1. Reduzierung des Umfangs des Anhangs durch Vereinfachung der gegenwärtigen Angabevorschriften nach IFRS und
  2. Erleichterung der Erstellung eines Anhangs und Erhöhung von dessen Lesbarkeit und Relevanz durch Zurverfügungstellung eines Beispielsabschlusses mit vereinfachten Angaben.

Der ANC macht detaillierte Vorschläge, an welchen Stellen die Angabevorschriften vereinfacht werden können, und hat einen Musterkonzernabschluss für kleine börsennotierte Unternehmen erstellt. Die Ergebnisse wurden auch an den IASB weitergeleitet.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite des ANC:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.