EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den IASB-Vorschlägen zu Investmentgesellschaften
29.09.2011
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf ED/2011/4 'Investmentgesellschaften' zur Verfügung, der am 25. August veröffentlicht worden war.
Im Entwurf wird vorgeschlagen, dass Investmentgesellschaften ihre Beteiligungen an von ihnen beherrschten Unternehmen nach IFRS 9 Finanzinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerten sollten. Gleichzeitig soll für Mutterunternehmen von Investmentgesellschaften verboten sein, die von den Tochterunternehmen angewendete Zeitwertbilanzierung zu übernehmen, wenn das Mutterunternehmen nicht selbst als Investmentgesellschaft anzusehen ist, d.h. das Mutterunternehmen würde alle Unternehmen im Konzern konsolidieren.
EFRAG ist der Meinung, dass es einem Mutterunternehmen gestattet sein sollte, die Zeitwertbilanzierung beizubehalten, die eine Tochtergesellschaft auf von ihr beherrschte Unternehmen anwendet. Außerdem ermutigt EFRAG den IASB, eine Auswirkungsanalyse in Bezug auf jegliche Änderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures vorzunehmen
EFRAG bittet die Anwender um Stellungnahmen, ob die vom IASB vorgeschlagenen Kriterien für die Identifizierung von Investmentgesellschaften sachgerecht sind und ob die Ausnahme von der Konsolidierungsvorschrift auf Unternehmensebene oder auf Ebene der einzelnen Beteiligungen anzuwenden sein soll.
Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 27. Dezember 2011 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung von EFRAG mit einer Verknüpfung auf den Entwurf finden Sie auf der EFRAG-Internetseite. In einer weiteren Presseerklärung fordert EFRAG noch einmal gesondert zur Stellungnahme zu den im IASB-Entwurf vorgesehenen Änderungen an IAS 28 auf.