DSR nimmt Stellung zu den EU-Vorschlägen zur Änderung der Bilanzierungsrichtlinien und Transparenzrichtlinie

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05.12.2011

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat Stellung zu den Änderungsvorschlägen der Bilanzierungsrichtlinien und der Transparenzrichtlinie genommen.

Am 25. Oktober 2011 hatte die Europäischen Kommission eine Reform der entsprechenden Richtlinien vorgeschlagen, mit der insbesondere folgende Ziele verfolgt werden sollten:

  • Reduzierung des Verwaltungsaufwands bzw. Verwaltungsvereinfachungen vor allem für kleine Unternehmen,
  • Schaffung von mehr Klarheit und Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse derjenigen Kategorien von Unternehmen, für die dies angesichts einer intensiveren grenzübergreifenden Tätigkeit und einer größeren Zahl externer Akteure von Bedeutung ist,
  • Schutz wesentlicher Bedürfnisse der Nutzer,
  • Erhöhung der Transparenz hinsichtlich der von der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern geleisteten Zahlungen an staatliche Stellen.

Der DSR hinterfragt in seinen Schreiben an das Bundesministerium der Justiz (Bilanzierungsrichtlinien) und an das Bundesministerium der Finanzen (Transparenzrichtlinie) verschiedene Aspekte der vorgeschlagenen Änderungen, auch wenn Änderungen grundsätzlich bergrüßt werden.

So wird beispielsweise bei dem Ziel der Vergleichbarkeit von Abschlüssen darauf hingewiesen, dass die Aufhebung von Mitgliedstaatenwahlrechten sachgerecht sei. Es würden jedoch nur einige, aber keineswegs alle Mitgliedstaatenwahlrechte abgeschafft, und einige neue Wahlrechte kämen sogar hinzu.

Und die Förderung der Transparenz durch Offenlegung der Zahlungen an öffentliche Stellen Würde nach Meinung des DSR wirkungsvoller ausfallen, wenn der den Anwendungsbereich der landesspezifischen Berichterstattung nicht nur auf große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse und zwei Industrien beschränkt würden.

Sie können sich die deutschsprachigen Stellungnahmen direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen:

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