IESBA schlägt Änderungen am Ethischen Kodex für Angehörige des Berufsstands vor, um Interessenkonflikte zu adressieren

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28.12.2011

Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) schlägt Änderungen an seinem Ethischen Kodex für Angehörige des Berufsstands vor, um zusätzliche Leitlinien für praktizierende Angehörige des Berufsstands in Bezug auf Interessenkonflikte zur Verfügung zu stellen und Änderungen durchzuführen, um umfassendere Leitlinien zur Identifizierung, Beurteilung und zum Umgang mit Interessenkonflikten zu geben.

Neben anderweitigen Vorschriften würden die Vorschläge:

  • eine Beschreibung der Umstände beinhalten, die für einen Angehörigen des Berufsstands zur Schaffung eines Interessenkonflikt führen mögen, zusammen mit Beispielen solcher Umstände;
  • Angehörigen des Berufsstands vorschreiben, zu berücksichtigen, ob eine vernünftige und informierte dritte Partei unter Abwägung sämtlicher spezifischen Fakten und Umstände, die dem Angehörigen des Berufsstands zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, wahrscheinlich zu dem Schluss kommen würde, dass die Befolgung der Fundamentalprinzipien beeinträchtigt wird
  • Angehörigen des Berufsstands vorschreiben, das Wesen der Beziehungen und Dienstleistungen bei der Identifizierung, ob ein Interessenkonflikt besteht oder geschaffen werden könnte, zu verstehen;
  • vorschreiben, Interessenkonflikte innerhalb eines Firmennetzwerks zu beurteilen, wenn der Angehörige des Berufsstands Grund zu glauben hat, dass infolge der Interessen oder Beziehungen einer anderen Firma des Netzwerks mit einem Mandanten ein Interessenkonflikt besteht
  • die Leitlinien im Kodex in Bezug auf das Wesen von Sicherheitsmaßnahmen ausdehnen, die zur Verfügung stehen können, um mit Interessenkonflikten innerhalb von Firmen umzugehen
  • bestehende Leitlinien für Angehörige des Berufsstands ersetzen, in denen Umstände behandelt werden, in welchen Interessenkonflikte auftreten mögen, wenn berufsständische Tätigkeiten ausgeführt werden, die die Befolgung der Fundamentalprinzipien beeinträchtigen, und in denen dem Angehörigen des Berufsstands Schritte zur Identifizierung, zur Beurteilung und zum Umgang mit diesen Situationen vorgeschrieben werden.

Die englischsprachige Presseerklärung von IESBA können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite von IFAC).

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