2011

Modalitäten für den IFRS-Übergang in Russland genauer definiert

27.12.2011

Am 25. Februar 2011 hatte die russische Regierung den Rahmen eines Prozesses für die Übernahme der IFRS festgelegt. Nun wurden genauere Modalitäten bekanntgegeben.

Nach diesem Prozess hat das russische Finanzministerium am 25. November 2011 alle bestehenden IFRS, SIC und IFRIC mit Ausnahme von IFRS 9 bis 13 und IFRIC 20 für die Anwendung in Russland übernommen. Bei künftigen Übernahmeentscheidungen in Bezug auf einzelne Standards wird sich das Finanzministerium auf die Empfehlungen eines regierungsunabhängigen Expertenausschusses stützen (den nationalen Rat für Rechnungslegungsstandards) und sich mit der Zentralbank und dem staatlichen Ausschuss für Wertpapiermärkte (Federal Committee on Securities Markets, FCSM) absprechen. Die Aufsicht über die IFRS-Einführung wurden dem FCSM und (für Banken) der Zentralbank übertragen.

IFRS-Konzernabschlüsse werden für Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities, PIE) vorgeschrieben sein. PIE sind definiert als: Unternehmen, deren Wertpapiere an Börsen gehandelt werden, Banken und Versicherungen. Die Anwendbarkeit des Gesetzes ist in der Tat jedoch weiter gefasst, da es darin heißt: "Wenn andere Russische Gesetze die Erstellung/Einreichung/Veröffentlichung eines Konzernabschlusses verlangen, müssen diese Abschlüsse nach den IFRS erstellt werden." Daher müssen beispielsweise diejenigen Kapitalgesellschaften, die ihre Anteile im Rahmen einer offenen Subscription (eines öffentlichen Zeichenangebots) einer großen Gruppe von Anlegern anbieten nach dieser Vorschrift Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen, selbst wenn diese Anteile nicht gehandelt werden.

Das Datum des Übergangs auf die IFRS wird der 1. Januar 2011 sein, wobei der erste vollständige IFRS-Abschluss für die Berichtsperiode des Kalenderjahres 2012 (mit Vergleichszahlen für 2011) erstellt werden muss. Dies gilt für die folgenden Unternehmen (sofern sie Erstanwender sind):

  1. Kreditinstitute (Banken etc.)
  2. Versicherungsunternehmen
  3. Unternehmen, deren Wertpapiere an Börsen/in Handelssystemen gehandelt werden
  4. Emittenten deren Wertpapiere nicht gehandelt werden und die Prospekte bei der FCSM für folgende Zwecke registriert haben:
    • öffentliche Zeichenangebote (offene Subscription) von Wertpapieren oder
    • nicht öffentliche Zeichenangebote (geschlossene Subscription) von Wertpapieren für mehr als 500 Anleger
      (es sei denn, der Emittent hat weniger als 500 Anteilseigner und eine Ausnahme von der Einreichung wurde von mehr als Dreiviertel der Anteilseigener und der FCSM genehmigt)*

* Für Unternehmen in der Kategorie 3 jedoch nur diejenigen, die a) nur in Anleihen handeln oder b) ihre Abschlüsse bereits nach US-GAAP erstellen, ist das Datum des Übergangs auf die IFRS der 1. Januar 2014, wobei der erste vollständige IFRS-Abschluss für die Berichtsperiode des Kalenderjahres 2015 (mit Vergleichszahlen für 2014) erstellt werden muss.

Nach russischen Gesetz müssen die IFRS-Jahresabschlüsse innerhalb von 120 Tagen nach dem Berichtsstichtag (normalerweise rund um den 1. Mai des Folgejahres) den Anteilseignern vorgestellt und bei der FCSM eingereicht werden (für Banken: bei der Zentralbank eingereicht werden). Es gibt außerdem eine Vorschrift, dieses Abschlüsse zu veröffentlichen (beispielsweise im Internet).

Die IFRS in Russland ersetzen die nationalen Rechnungslegungsstandards nicht – die Erstellung eines IFRS-Konzernabschlusses befreit nicht von der Vorschrift, einen eigenständigen Abschluss nach den russischen statutarischen Vorschriften zu erstellen.

Weiterführende Informationen:

Neue Newsletter unserer belgischen Kollegen

26.12.2011

Das Brüsseler IFRS Centre of Excellence von Deloitte hat Newsletter herausgegeben, in denen die neuesten Nachrichten und die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Entwicklung der IFRS und die möglichen Auswirkungen auf die Rechnungslegung in Belgien und Europa dargestellt werden.

Den IFRS informatiebrief – Nummer 20 (in niederländischer Sprache, 212 KB) und das Bulletin d'information IFRS – Numéro 20 (in französischer Spache, 353 KB) können Sie kostenfrei herunterladen.

Frühere Ausgaben der Newsletter finden Sie auf der Internetseite von Deloitte Belgien.

IFRS-XBRL-Taxonomie auf Koreanisch

23.12.2011

Die IFRS-Stiftung hat eine koreanische Übersetzung der IFRS-Taxonomie 2011 herausgegeben.

Bei der Taxonomie handelt es sich um eine offizielle Übersetzung der vollständigen Etikettenverknüpfungen für 2011 in das Koreanische. Die Übersetzung geschah unter Verwendung der offiziellen Begriffe und erfolgte im Auftrag der IFRS-Stiftung. Weiterführende Informationen:

IDW-Stellungnahme zur Überarbeitung der Bilanzrichtlinien

23.12.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Stellung zu den Änderungsvorschlägen der Bilanzierungsrichtlinien und der Transparenzrichtlinie genommen.

Am 25. Oktober 2011 hatte die Europäischen Kommission eine Reform der entsprechenden Richtlinien vorgeschlagen. Das IDW spricht sich dafür aus, dass die künftige EU-Bilanzrichtlinie ein eigenständiges, von den IFRS losgelöstes Rechnungslegungssystem bildet. Vor diesem Hintergrund sollten die bislang in den Richtlinien enthaltenen Mitgliedstaatenwahlrechte aufgehoben werden, die von dem Gedanken getragen waren, den Unternehmen im Rahmen der Richtlinien eine IFRS-konforme Rechnungslegung zu ermöglichen. In Anbetracht der IAS-Verordnung bedarf es nach Auffassung des IDW solcher Wahlrechte fortan nicht mehr.

Mit der vorgesehenen Komplettüberarbeitung der 4. und 7. EU-Richtlinie und deren Zusammenlegung zu einer Richtlinie sieht das IDW die Gefahr, dass materielle Änderungen des Rechts auch an solchen Stellen bewirkt werden könnten, wo dies gar nicht der Absicht der EU-Kommission entspricht. Insofern sollte darüber nachgedacht werden, die geltenden Bilanzrichtlinien – sofern erforderlich – nur punktuell anzupassen. Sollte sich der europäische Richtliniengeber im weiteren Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens doch noch dazu entschließen, eine befreiende Anwendung des IFRS für KMU vorzusehen, hält das IDW die Einräumung eines entsprechenden Mitgliedstaatenwahlrechts der Einräumung eines Unternehmenswahlrechts für vorzugswürdig.

Sie können sich die deutschsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen (95 KB).

Überblick über neue und geänderte Bilanzierungsverlautbarungen

23.12.2011

Unsere Kollegen haben auf der englischen Seite eine neue Übersicht eingerichtet, die Unternehmen helfen soll, ihre Berichtsanforderungen zum 31. Dezember 2011 zu bewältigen.

Auf einer eigenen neuen Seite geben sie einen Überblick über neue und geänderte Verlautbarungen aus der Bilanzierung, die man für Rechnungslegungsperioden zu berücksichtigen hat, die am oder nach dem 31. Dezember 2011 enden. Dabei werden jene Berichtspflichten, die zum Ende eines jeden Quartals obligatorisch anzuwenden sind, angezeigt. Diese Informationen können verwendet werden, wenn sichergestellt werden soll, dass alle neue Rechnungslegungsvorschriften im Zuge der Abschlusserstellung berücksichtigt wurden.

Die Information spiegelt die Entwicklungen bis zum 19. Dezember 2011 wieder und wird bis zum März 2012 ständig aktualisiert; dann werden die Kollegen eine entsprechende Ausgabe für die Berichterstattung zum 31. März 2012 erstellen. Sie finden eine ständige Verknüpfung auf die jeweils jüngste Ausgabe der Seite in der Rubrik "Ressourcen" im englischsprachigen Bereich. Die vorherige Ausgabesteht Ihnen hier noch einmal zur Verfügung: Neue und geänderte Berichtsanforderungen zum 30. September 2011.

Bitte seien Sie daran erinnert, dass die neue Seite auf der englischen Plattform für die Anwendung weltweit gedacht ist und somit den jeweiligen Stand der Indossierung in Europa nicht berücksichtigt.

Auf der deutschen Seite bieten wir Ihnen in seit längerer Zeit zwei Zusammenstellungen an, aus denen Sie den aktuellen Stand bei der Übernahme der IFRS in Europa entnehmen können. Dabei handelt es sich um:

Aktuelles vom International Valuation Standards Council

23.12.2011

Die nachfolgenden Punkte geben einen Überblick über jüngste Entwicklungen im Hinblick auf den International Valuation Standards Council (IVSC)

  • Zugang zu den Standards des IVSC. Es besteht nunmehr elektronisch Zugriff auf die International Valuation Standards, die im Juli 2011 veröffentlicht wurden. Den Zugriff auf die Standards erhalten Sie hier (Anmeldung erforderlich); zu einem späteren Zeitpunkt soll ein umfassender Online-Zugriff eingerichtet werden
  • Zusammenarbeit mit dem IASB. Der IVSC wird in der beratenden Expertengruppe des IASB mitarbeiten, um bei der Entwicklung von Schulungsmaterialien zu helfen, die der Unterstützung der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts dienen; gleichzeitig erkennt er an, dass die jeweiligen Verlautbarungen der beiden Organisationen im Einklang miteinander stehen müssen, um zu vermeiden, dass es zu Verwirrung kommt
  • Kodex ethischer Prinzipien. Der Professional Board hat den Kodex ethischer Prinzipien für berufsständische Bewerter verabschiedet, der um Stellungnahmen aktualisiert wurde, die zum zweiten Entwurf eingegangen waren
  • Arbeitsprogramm des IVSC. Der IVSC hat für sechs Projekte Arbeitsgruppen berufen und sich darauf verständigt, ein Projekt zu Renditeimmobilien aufzunehmen. Drei fachliche Informationspapiere zu abgezinsten Zahlungsströmen, den Kostenansatz für dingliches Vermögen und immaterielle Vermögenswerte sind der Fertigstellung nahe und sollten Anfang 2012 veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Entwürfen zu Leitlinien für Fairness Opinions sowie ein fachliches Informationspapier zu Wertbeiträgen anderer Vermögenswerte werden ebenfalls in Kürze erwartet.

Ferner hat es eine Reihe neuer Ernennungen in den Board gegeben. Weiterführende Informationen in englischer Sprache erhalten Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite des IVSC).

FEE gibt Grundsatzerklärung zu den derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten heraus

23.12.2011

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts comptables Européens, FEE), eine internationale, gemeinnützig tätige Organisation mit Sitz in Brüssel, die 45 berufsständische Wirtschaftsprüferverbände aus 33 europäischen Ländern vertritt, hat eine Grundsatzerklärung mit dem Titel 'Der Beitrag des Berufsstands in den derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten: Erhöhung von Transparenz und Vertrauen' veröffentlicht.

FEE vertritt die Ansicht, dass der europäische Berufsstand eine tragende Rolle in der derzeitigen europäischen Krise spielen muss, indem er zu Transparenz und Verlässlichkeit von Finanz- und Nichtfinanzinformationen beiträgt und dadurch bessere Entscheidungsfindungen ermöglicht und zum Vertrauen seitens Öffentlichkeit und Finanzmärkten beiträgt.

Die Grundsatzerklärung enthält eine grobe Zusammenfassung der Sachverhalte, die Ersteller, Prüfer und Unternehmen des öffentlichen Sektor in den gegenwärtigen wirtschaftlichen Umständen erwägen mögen. Dazu gehören Dinge wie die Bewertung von Vermögen, Wertminderungen finanzieller und nicht-finanzieller Vermögenswerte, Überlegungen zur Unternehmensfortführung, Angaben, Gebiete besonderer prüferischer Aufmerksamkeit sowie die Governance des öffentlichen Sektors.

Die Presseerklärung von FEE können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite von FEE).

EFRAG und britischer ASB veröffentlichen Diskussionspapier zu Ertragsteuern

22.12.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) haben ein Diskussionspapier veröffentlicht, mit dem eine Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern erreicht werden soll.

Ertragsteuern sind ein wichtiger Posten in den Abschlüssen der meisten Unternehmen. Eine transparente und vollständige Darstellung dieses Postens ist jedoch kompliziert, weil die Steuereffekte, die aus Transaktionen resultieren, nicht immer in derselben Periode anfallen, in der die Transaktionen durchgeführt werden.

Anforderungen für die Bilanzierung von Ertragsteuern sind in IAS 12 Ertragsteuern geregelt. Einige Adressaten der Rechnungslegung vertreten die Auffassung, dass die Informationen, die in den Anhangangaben der Jahresabschlüsse enthalten sind, schwer verständlich und somit nur begrenzt nützlich sind. Ferner sind einige Ersteller von Jahresabschlüssen der Meinung, dass der gegenwärtige Standard schwer anzuwenden ist.

Das heute veröffentlichte Diskussionspapier beschäftigt sich in seinem ersten Teil mit der Identifizierung von Informationsanforderungen der Adressaten der Rechnungslegung und möglichen Verbesserungen des aktuellen Standards. Der zweite Teil erörtert vier verschiedene Ansätze zur Bilanzierung von Ertragsteuern, die mögliche Alternativen zu dem aktuell geltenden Ansatz temporärer Differenzen in IAS 12 darstellen und eine Basis für einen neuen Standard zur Bilanzierung von Ertragsteuern bilden könnten.

Stellungnahmen zum Diskussionspapier werden bis zum 29. Juni 2012 erbeten. Weiterführende Informationen:

Sonderausgabe des IFRS in Focus-Newsletters zum Jahresende

22.12.2011

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IFRS in Focus-Newsletters zum Jahresende herausgegeben.

In dieser Sonderausgabe mit dem Titel Closing out 2011 wird ein Überblick über die neuen und überarbeiteten Standards, die vom IASB herausgegeben wurden, und neue und überarbeitete Interpretationen, die vom Interpretations Committee herausgegeben wurden, geboten. Dabei geht es um diejenigen Standards und Interpretationen, die für Jahresabschlüsse im Dezember 2011 und nachfolgende Berichtsperioden gelten. Der Newsletter bietet neben kurzen Zusammenfassungen der neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen auch Informationen zum aktuellen Stand von IASB-Projekten. Andere Ausgaben von IFRS in Focus, die sich einzelnen Themen widmen, finden Sie hier.

62. Ausgabe der Single Market News in deutscher Übersetzung

22.12.2011

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite jetzt die 62. Ausgabe der Single Market News in deutscher Übersetzung eingestellt.

Zum Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf die einzelnen Beiträge gelangen Sie hier. Besprochen wird unter anderem das derzeit umstrittene Thema des Abschlussprüfermarkts.

Correction list for hyphenation

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