2011

Michel Prada zum Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung berufen

12.12.2011

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Ernennung von Michel Prada zum Vorsitzenden der Treuhänder bekanntgegeben.

Michel Prada ist der ehemalige Vorsitzende des geschäftsführenden und des fachlichen Ausschusses der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und ist derzeit Vorsitzender des internationalen Rates für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC), gemeinsamer Vorsitzender des Rates zur globalen Finanzregulierung und nicht geschäftsführender Direktor des internationalen Zentrums für Finanzregulierung (International Centre for Financial Regulation). Seine Amtszeit beginnt am 1. Januar 2012 und wird drei Jahre dauern, wobei eine einmalige Verlängerung möglich ist.

Die englischsprachige Presseerklärung des IASB können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

EFRAG fordert Verschiebung der Daten des Inkrafttretens der Standards zu Konsolidierung und gemeinsamen Vereinbarungen

12.12.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein an den IASB gerichtetes Schreiben veröffentlicht, in dem sie um die Verschiebung des Datums des Inkrafttretens der Standards des sogenannten Konsolidierungspakets vom Mai 2011 bittet.

In dem Schreiben bittet EFRAG um die Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen, IAS 27 Separate Abschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures. EFRAGs Gründe für diese Bitte umfassen unter anderem die folgenden:
  • Während der Feldversuche von EFRAG zu IFRS 10 und IFRS 11 gaben manche Versuchsteilnehmer an, dass sie Bedenken hätten, dass ein Datum des Inkrafttretens am 1. Januar 2013 ihnen nicht genug Zeit lassen würde, die neuen Vorschriften umzusetzen und die entsprechenden vorgeschriebenen Einschätzungen vorzunehmen. Bedenken hinsichtlich der Umsetzung von IFRS 10 treten hauptsächlich im Finanzdienstleistungs- und Versicherungsbereich auf, während sich Bedenken in Bezug auf IFRS 11 auf die Notwendigkeit beziehen, detaillierte Informationen in Bezug auf gemeinsame Vereinbarungen zusammenzutragen.
  • Der IASB betreibt derzeit ein Projekt zu Investmentgesellschaften und erwägt außerdem mögliche Änderungen an den Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit IFRS 10 (z.B. auf der Dezembersitzung, die diese Woche stattfindet). Beide Projekte haben Auswirkungen auf die Anwendung von IFRS 10 und führen zu Unsicherheiten für die Anwender.
  • Obwohl die obengenannten Bedenken sich auf IFRS 10 und IFRS 11 beziehen, weist EFRAG darauf hin, dass die bedeutenden Zusammenhänge zwischen den Vorschriften aller Standards des Pakets bedeuten, dass als Standards weiterhin dasselbe Datum des Inkrafttretens haben müssen, was eine Verschiebung des Datums für alle fünf Standards erforderlich macht.

Die Standards treten derzeit für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. EFRAG ist der Meinung, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens auf entweder den 1. Januar 2014 oder auf 12 Monate nach Veröffentlichung der Änderungen an IFRS 10 und des Standards zu Investmentgesellschaften verschoben werden sollte – je nachdem was später eintritt.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen (79 KB).

IASB kündigt öffentliche Gesprächsrunden zu seiner Agendakonsultation an

09.12.2011

Der IASB plant, eine Reihe von öffentlichen Gesprächsrunden zu seiner Agendakonsultation 2011 abzuhalten.

Das Ziel der ersten Sitzung besteht darin, Antworten auf die zur Agendakonsultation eingegangenen Stellungnahmen zu erörtern. Der Zeitpunkt und der Ort der ersten Gesprächsrunde lauten wie folgt (die genauen Zeiten müssen noch bekanntgegeben werden):

  • Singapur — Freitag, 13. Januar 2012

Wenn Sie an der Gesprächsrunde teilnehmen wollen, müssen Sie sich bis zum 21. Dezember 2011 anmelden. Die Ankündigung des IASB finden Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

Stellungnahme der EU-Kommission zur Agendakonsultation des IASB

09.12.2011

Die Dienstellen der Europäischen Kommission stellen auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Konsultation zum künftigen Arbeitsprogramm zur Verfügung.

Der IASB hatte das Konsultationspapier zum künftigen Arbeitsprogramm Ende Juli 2011 veröffentlicht und zwei Schwerpunktbereiche seiner künftigen Arbeit ausgemacht: Pflege der bestehenden Standards und Weiterentwicklung der Finanzberichterstattung. Die EU-Kommission schließt sich der allgemeinen Haltung zu dieser Einschätzung an und fordert einen ausgewogenen Umgang mit den Ressourcen des IASB. Folgende vier Punkte sollten nach Meinung der Kommission auf jeden Fall beachtet werden:

  • Der IASB sollte eine stabile Basis für einen einzigen Satz hochwertiger weltweit angewendeter Rechnungslegungsstandards dadurch pflegen, dass er sich der Probleme und Bedürfnisse bestehender IFRS-Anwender annimmt.
  • Der IASB sollte die laufenden großen Projekte abschließen, bevor er neue Projekte auf seine Agenda nimmt.
  • Nach Abschluss der laufenden großen Projekte sollte der IASB eine Phase der Ruhe einkehren lassen.
  • Die Pflege der bestehenden Standards sollte mit sachgerechtem Aufwand betrieben werden und nicht nur die Entwicklung neuer Standards vorangetrieben werden. Dazu gehören auch die Überprüfungen der Standards nach deren Einführung, Analyse der Umsetzungsprobleme und Auswirkungsanalysen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite der EU-Kommission herunterladen (167 KB).

Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

08.12.2011

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, vor dem Hintergrund jüngster Entscheidungen des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 8. Dezember 2011 herunter (in englischer Sprache, 194 KB). Derzeit wurden die folgenden zwölf IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IFRS 10 Konzernabschlüsse
  • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen
  • IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen
  • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
  • IAS 27 Separate Abschlüsse nach IFRS (überarbeitet 2011)
  • IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (überarbeitet 2011)
  • Änderungen an IAS 12 in Bezug auf Latente Steuern: Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte
  • Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender
  • Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses
  • Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
  • IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine

Zum Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa bieten wir Ihnen eine Übersicht, welche Standards zu welchem Zeitpunkt in Europa anzuwenden sind. Noch nicht für die Anwendung in Europa übernommene Standards führt Sie zum jeweils aktuellen EFRAG-Bericht.

IASB-Seite zum Versicherungsprojekt neu strukturiert

08.12.2011

Der IASB hat seine Seite zum Versicherungsprojekt neu strukturiert, um besser über den laufenden Stand der Entwicklung eines neuen Standards berichten zu können.

Neben einer Übersicht über den aktuellen Stand der vorläufigen Entscheidungen, die gemeinsam von IASB und FASB getroffen wurden, bietet die Seite auch die Möglichkeit diese Entscheidungen im Kontext des neuen Standards einzuschätzen. Außerdem wird zu Rückmeldungen zu folgenden Themen gebeten:

  • Zahlungsströme,
  • Abzinsungsatz,
  • Risikoanpassungen und
  • Angaben.

Zugang zur neuen Projektseite des IASB haben Sie hier. Auf IAS PLUS bieten wir Ihnen eine Versicherungsprojektseite mit den Mitschriften von den Sitzungen des IASB, bei denen die oben genannten vorläufigen Entscheidungen gefällt wurden.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zur Übernahmeempfehlung für die Änderungen an IFRS 1

08.12.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der am 20. Dezember 2010 veröffentlichten begrenzten Änderung an IFRS 1 in Bezug auf feste Zeitpunkte und ausgeprägte Hochinflation.

Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme der Verlautbarung in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen in Bezug auf diese vorläufige Entscheidung werden bis zum 8. Januar 2012 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

IFAC schlägt Änderungen an seinen Mitgliedspflichten im Hinblick auf internationale Standards vor

08.12.2011

Der Vorstand des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat zwei Vorschläge zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, mit denen die satzungsgemäßen Mitgliedspflichten geändert werden sollen.

Die Mitglieder des Wirtschaftsprüferverbands müssen laut Satzung die Mitgliedspflichten erfüllen, und diese bilden die Grundlage des Compliance-Programms des IFAC. Sie dienen als ein Rahmenkonzept für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, und ihr Schwerpunkt liegt darauf, dem öffentlichen Interesse zu dienen, indem internationale Standards übernommen oder auf eine andere Art und Weise integriert werden, die Umsetzung internationaler Standards gefördert wird und sachgerechte Durchsetzungsmechanismen aufrechterhalten werden, so dass das professionelle Verhalten der einzelnen Mitglieder gewährleistet wird.

Die Mitgliedspflichten beinhalten Vorschriften für die Mitglieder des IFAC , die folgenden Standards zu identifizieren und sicherzustellen, dass sie in ihren Rechtskreisen übernommen und umgesetzt werden:

  • die International Financial Reporting Standards (IFRS) zumindest in Bezug auf Unternehmen des öffentlichen Interesses und
  • die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS).

Die verantwortlichen Parteien werden außerdem ermutigt, die Anwendung des IFRS für KMU in Bezug auf Unternehmen, die nicht von öffentlichem Interesse sind, zu erwägen. In Rechtskreisen, in denen Englisch keine der offiziellen oder vorrangig gesprochenen Sprachen ist, ist es den Mitgliedern des IFAC auch vorgeschrieben, unterstützende Prozesse für die Übersetzung internationaler Standards und soweit wie möglich deren Entwürfe zu etablieren.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden diese und andere Pflichten verdeutlicht, indem Leitlinien zur Verfügung gestellt werden, wie sich die Mitglieder vor dem Hintergrund möglicher Einflüsse auf den Standardsetzungsprozess verhalten sollen. Insbesondere würde die Formulierung "Eingliederung" durch "Übernahme und Umsetzung" ersetzt.

Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden bis zum 5. März 2011 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IFAC enthält Verknüpfungen auf alle relevanten Dokumente.

SMEIG veröffentlicht zwei weitere endgültige Frage- und Antwortdokumente zum IFRS für KMU

07.12.2011

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat zwei weitere finalisierte Frage- und Antwortdokumente, die als nichtverbindliche Leitlinien anzusehen sind, veröffentlicht.

In Q&A 2011/02 Unternehmen, die typischerweise öffentlich rechenschaftspflichtig sind wird der Frage nachgegangen, ob ein Unternehmen öffentlich rechenschaftspflichtig ist. In dem Dokument heißt es dazu: "Ein Unternehmen ist öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn seine Aktien oder Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt gehandelt werden, wenn es im Begriff ist, solche Instrumente zum Handel an einem öffentlichen Markt zu emittieren oder wenn es als einen seiner Hauptgeschäftszwecke Vermögenswerte in treuhänderischer Funktion für eine große Gruppe von Außenstehenden hält." Es wird auch festgehalten, dass unter bestimmten Umständen solche Unternehmen möglicherweise nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind; dies gilt beispielsweise für konzerneigene Versicherungsgesellschaften und Investmentfonds mit nur wenigen Teilnehmern.

In Q&A 2011/03 Interpretation von 'an einem öffentlichen Markt gehandelt' bei der Anwendung des IFRS für KMU wird der Frage nachgegangen, wie 'an einem öffentlichen Markt gehandelt' in der Definition der öffentlichen Rechenschaftspflicht zu interpretieren ist. Dabei wird ein öffentlicher Markt als "eine in- oder ausländische Börse oder ein Freiverkehr einschließlich lokaler und regionaler Märkte" definiert. Wenn eine Transaktion jedoch nur zwischen Parteien stattfindet, die in das Management des Unternehmens eingebunden sind, gilt dies nicht als 'an einem öffentlichen Markt gehandelt'.

SMEIG hat verlautbart, dass ein Unternehmen, dass nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist, den IFRS für KMU anwenden darf.

Die Aufgabe von SMEIG ist es, die internationale Übernahme des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zu fördern und seine Einführung zu überwachen. Die Gruppe hat zwei Hauptaufgaben:

  • Entwicklung von nicht verpflichtenden Leitlinien für die Einführung des IFRS für KMU in Form von Fragen und
  • Antworten, die zeitnah öffentlich zur Verfügung gestellt werden, und Aussprechen von Empfehlungen gegenüber dem IASB, wenn Änderungen am IFRS für KMU sich als nötig erweisen sollten.

Weiterführende Informationen:

SMEIG hat am 23. Juni 2011 bereits ein erstes finalisiertes Frage- und Antwortdokument zum Thema Anwendung des IFRS für KMU im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens herausgegeben.

Tagesordnung für die reguläre IASB-Sitzung im Dezember

07.12.2011

Die reguläre monatliche Sitzung des IASB ist für den 13. bis 16. Dezember 2011 in London angesetzt. Am Mittwoch, Donnerstag und Freitag findet die Sitzung gemeinsam mit dem FASB statt.

Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder (die Verknüpfungen führen Sie auf unsere jeweiligen Projektseiten). Die Zeitangaben entsprechen Londoner Zeit (MEZ - 1).

Tagesordnung für die Sitzung

Dienstag, 13. Dezember 2011

IASB-Sitzung (09:00-13:15)

 

Mittwoch, 14. Dezember 2011

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (11:30-18:45)

 

Donnerstag, 15. Dezember 2011

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (12:30-13:30)

 

Freitag, 16. Dezember 2011

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (08:00-11:00)

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