April

Deloitte-Stellungnahme zum BCUCC-Diskussionspapier von EFRAG

30.04.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat bei der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Stellungnahme zu deren gemeinsam mit dem italienischen Standardsetzer Organismo Italiano di Contabilita (OIC) veröffentlichten Diskussionspapier zu Unternehmenzusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung eingereicht.

Mit dem im Oktober 2011 veröffentlichten Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen sollte eine Diskussion zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung sowie zu der Frage, wie sie im Abschluss abgebildet werden sollten, initiiert werden.

Wir unterstützen die Initiative von EFRAG. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Initiative ein gutes Beispiel für Aktivitäten ist, die ist das vom IASB angestrebte neue Modell der Einbeziehung nationaler Standardsetzer einbezogen werden sollten. In einer Rede, die der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst Anfang des Monats in Mexiko hielt, sprach er zum ersten Mal öffentlich über eine sogenannte Forschungsphase, mit deren Hilfe die nationalen Standardsetzer in die Entwicklung von Standards eingebunden werden sollen. EFRAG, als eine wichtige regionale Stimme, könnte in diesem angestrebten Mechanismus eine wichtige Rolle spielen.

In Bezug auf das Diskussionspapier selbst sagen wir in unserer Stellungnahme unter anderem Folgendes:

 

Jedes Projekt zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung sollte mit einer alggemeinen Untersuchung der Bilanzierungskonzepte beginnen, die auf Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Beherrschung anzuwenden sind, um dann zu ermöglichen, zu soliden und prinzipienorientierten Leitlinien zu gelangen, die für besondere Arten von Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Beherrschung abgeleitet werden können. Wir sind weiterhin der Meinung, dass eine tiefgreifende Analyse der Prinzipien, die auf Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Beherrschung anzuwenden sind, eine notwendige Voraussetzung für die Entwicklung von Leitlinien in bestimmten Bereichen wie in diesem Diskussionspapier angestrebt ist.

In unserer Stellungnahme weisen wir auch au andere Aktivitäten im Zusammenhang mit diesem Thema hin, bei denen nationale Standardsetzer andere Aspekte des gleichen Themas adressiert haben. Diese unnötigen Doppelungen bzw. gleichzeitig vorgenommenen aber nicht koordinierten Bemühungen sind für uns ein weiteres Indiz, dass die vom IASB angestrebte koordinierende Forschungsphase unterstützt werden sollte.

Zu unsere Stellungnahme in englischer Sprache gelangen Sie hier.

Drei neue IFRS-Podcasts von Deloitte zu den Projekten Leasingverhältnisse, Erlöserfassung und Finanzinstrumente

30.04.2012

Randall Sogoloff, der Leiter des Bereichs Global IFRS Communications von Deloitte, informiert über den neuesten Stand bei den IASB-Projekten zu Leasingverhältnissen, Erlöserfassung und Finanzinstrumenten.

IFRS 2012 in deutscher Sprache verfügbar

30.04.2012

Die deutsche Ausgabe der International Financial Reporting Standards 2012 ist ab sofort erhältlich.

Dieses Buch erscheint in zwei Teilen (A und B) und enthält folgende Neuerungen:

Die Ausgabe beinhaltet auch IFRS, die nach dem 1. Januar 2012 in Kraft treten, jedoch nicht die IFRS, die durch sie ersetzt werden, aber anwendbar bleiben, falls sich ein Unternehmen gegen eine vorzeitige Anwendung entscheidet.

Der Preis beträgt 118,00 € (inkl. USt; versandkostenfreie Lieferung; Mengenrabatte bei größeren Bestellungen möglich). Das Buch (ISBN: 978-3-9814735-5-1) kann über den deutschen Kooperationspartner des IASB Fidacta bestellt werden (per E-Mail: bestellung@fidacta.com, im Webshop: www.fidacta.com/ifrs oder per Fax: +49 431 590 76 06).

Neues Trainingsmodul für den IFRS für KMU in spanischer Sprache

30.04.2012

Eine spanische Übersetzung des Trainingsmoduls zum Abschnitt 22 'Eigen- und Fremdkapital' des IFRS für KMU steht jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Über diese Verknüpfung auf die Internetseite des IASB haben sie Zugang zu allen derzeit in spanischer Sprache zur Verfügung stehenden Modulen. Bis jetzt sind 28 Module übersetzt worden. Über die gleiche Seite haben Sie auch Zugang zu den Modulen in englischer, arabischer, russischer und türkischer Sprache.

IFRS in Peru auch für nicht börsennotierte Unternehmen

29.04.2012

Am 27. April 2012 hat die neue peruanische Börsenaufsicht Superintendencia del Mercado de Valores (SMV, die Nachfolgerin der CONASEV) die Verordnung Nr. 011-2012-SMV/01 herausgegeben, nach der nicht börsennotierte Unternehmen, die an einem lokalen Markt notiert sind, ihre Abschlüsse nach den IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellen müssen.

Die Verordnung wird stufenweise umgesetzt:

  • (a) Unternehmen mit einemReinvermögen und/oderGesamtumsatz von mehr als $40 Mio. US-Dollar (eine ungefähre Umrechnung der in der Verordnung genannten 30.000 Besteuerungseinheiten) sollten geprüfte, nach IFRS erstellte Abschlüsse zum 31. Dezember 2013 vorlegen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.
  • (b) Unternehmen mit einem Reinvermögen und/oder Gesamtumsatz von mehr als $4 Mio. US-Dollar (eine ungefähre Umrechnung der in der Verordnung genannten 3.000 Besteuerungseinheiten) sollten geprüfte, nach IFRS erstellte Abschlüsse zum 31. Dezember 2014 vorlegen. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich.

Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Peru finden Sie auf unserer IAS Plus-Länderseite Peru.

Mitschnitt der 4. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

27.04.2012

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 4. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 27. April 2012 sind jetzt verfügbar.

Sie können direkt von der Internetseite des DRSC abgeufen werden.

SMEIG veröffentlicht zwei weitere endgültige Frage- und Antwortdokumente zum IFRS für KMU

27.04.2012

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat zwei weitere finalisierte Frage- und Antwortdokumente, die als nichtverbindliche Leitlinien anzusehen sind, veröffentlicht

In Q&A 2012/03 Rückgriff auf IFRS 9 'Finanzinstrumente' heißt es, dass die Option, die Ansatz und Bewertungsvorschriften aus IAS 39 anstelle der Abschnitte 11 und 12 des IFRS für KMU anzuwenden, sich ausschließlich auf IAS 39 bezieht. KMU dürfen IFRS 9 nicht anwenden.

In Q&A 2012/04 Recycling von kumulierten Umrechnungsdifferenzen bei Veräußerung eines Tochterunternehmens heißt es, dass die kumulierten Umrechnungsdifferenzen, die aus einer Umrechnung in eine Darstellungswährung entstehen, bei Veräußerung eines Tochterunternehmens nicht erfolgswirksam erfasst werden dürfen.

Diese beiden Frage- und Antwortdokumente sollen die beiden letzten sein, die von SMEIG vorläufig herausgibt, da der IASB sich verpflichtet hat, eine Überprüfung des Standards nach dessen Einführung durchzuführen. Erste Schritte dafür werden bereits eingeleitet.

Weiterführende Informationen:

Podiumsdiskussion mit Sir David Tweedie, Bob Herz und Paul Cherry zur Zukunft der Rechnungslegung

27.04.2012

Am 24. April 2012 waren das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (AICPA) und das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (ICAS) Gastgeber einer Podiumsdiskussion mit dem Titel 'Die Zukunft formen: Lehren der führenden Köpfe der Rechnungslegung', deren Podiumsmitglieder die früheren Vorsitzenden des kanadischen Standardsetzers Canadian Accounting Standards Board, des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board und des International Accounting Standards Board waren.

Die Diskussion bei dieser nur auf Einladung zugänglichen Veranstaltung drehten sich um vier große Themen:

  • Übernahme der IFRS durch die Vereinigten Staaten - Sir David merkte an, dass die Welt darauf warte, dass die Vereinigten Staaten sich endlich bewegten, und sie hätte schon sehr lange gewartet.
  • Kleine und mittelgroße Unternehmen in den Vereinigten Staaten - im Mai wird eine Entscheidung der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (FAF) erwartet, ob ein eigenständiger Rat für die Rechnungslegung durch nicht börsennotierte Unternehmen eingerichtet werden soll.
  • Integrierte Berichterstattung - Der Vorsitzende des IFRS-Beirats des IASB (IFRS Advisory Council) Paul Cherry musste zugeben, das es bei den Mitgliedern des Beirats eine gewisse Zurückhaltung in Bezug auf dieses Thema gibt.
  • Politischer Druck auf den Standardsetzungsprozess - Bob Herz meinte hierzu, dass es einfach nicht realistisch sei, sich eine Welt zu wünschen, in der Politiker nicht versuchen würden, Einfluss auf die Standardsetzung zu nehmen.

Die gastgebenden Institute stellen bislang folgende Informationen zur Veranstaltung zur Verfügung:

  • AICPA: eine eigens eingerichte Internetseite für die Podiumsdiskussion mit Fotos, einem Abschnitt zu Presseberichten und Informationen zu den Podiumsmitgliedern und den Moderatoren;
  • ICAS: eine kurze Zusammenfassung der Veranstaltung als Nachricht auf der ICAS-Internetseite; eine ausführliche Zusammenfassung und Videoclips sollen in Kürze folgen.

ESMA nimmt Stellung zum BCUCC-Diskussionspapier von EFRAG

27.04.2012

Die europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) stellt auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu deren Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung (BCUCC) zur Verfügung.

Mit dem im Oktober 2011 veröffentlichten Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen sollte eine Diskussion zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung sowie zu der Frage, wie sie im Abschluss abgebildet werden sollten, initiiert werden.

ESMA bedauert in der Stellungnahme, dass das Diskussionspapier nicht adressiert wird, wie ein Geschäftsvorfall unter gemeinsamer Beherrschung zu definieren ist, und dass bei den Geschäftsvorfällen in Bezug auf Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung die Geschäftsvorfälle in Einzelabschlüssen und die Angaben ausgenommen wurden. Außerdem werden weitere konkrete Bereiche genannt, in denen ESMA EFRAG ermutigt, noch weitere Forschungen vorzunehmen.

ESMA hält insgesamt das Diskussionspapier für einen sehr hilfreichen Beitrag in Bezug auf einen Sachverhalt, zu dem ESMA selbst den IASB schon wiederholt gedrängt hat, Leitlinien zur Verfügung zu stellen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von ESMA gelangen sie hier.

Nächste Sitzung des EFRAG-Aufsichtsrats

26.04.2012

Der Aufsichtsrat von EFRAG (Supervisory Board, SB) wird das nächste Mal am 22. Mai 2012 in Brüssel tagen.

Die Sitzung ist öffentlich; eine Anmeldung als Beobachter ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG möglich. Dort finden Sie auch die Tagesordnung für die Sitzung. Unter anderem ist ein anderthalbstündiger Austausch mit Michel Prada, dem Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung vorgesehen.

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