EFRAG spricht Übernahmeempfehlungen für fünf neue Standards und zwei geänderte Standards aus

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06.04.2012

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber der Europäischen Kommission Übernahmeempfehlungen für die fünf Standards des Konsolidierungspakets (IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27 (2011), IAS 28 (2011)) und die Änderungen an IAS 32 und IFRS 7 ausgesprochen.

EFRAG unterstützt die Übernahme der Standards des Konsolidierungspakets vom Mai 2011, unterstützt den verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. Januar 2013 allerdings nicht. Von EFRAG durchgeführte Feldversuche hätten gezeigt, dass einige Finanzinstitute mehr Zeit benötigen, um IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 umzusetzen. EFRAG empfiehlt ein verpflichtendes Inkrafttreten zum 1. Janaur 2014 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung. Aufgrund der inneren Beziehungen der Standards empfiehlt EFRAG das spätere verpflichtende Datum des Inkrafttretens für alle Standards des Konsolidierungspakets. Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG enthält Verknüpfungen auf die Übernahmeempfehlung und die zugehörige Auswirkungsanalyse.

EFRAG unterstützt ebenfalls die Übernahme der Änderungen an IAS 32 und IFRS 7 vom Dezmeber 2011. Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG enthält Verknüpfungen auf die Übernahmeempfehlung und die zugehörige Auswirkungsanalyse.

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