Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Erlöserfassung

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26.04.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf zum Thema Erlöserfassung zur Verfügung.

Im Standardentwurf ED/2011/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (Überarbeitung des Entwurfs ED/2010/6) sind die Ergebnisse der neuerlichen Erörterungen festgehalten, nachdem die eine oder andere vorläufige Entscheidung modifiziert oder klargestellt wurde.

EFRAG begrüßt die Änderungen gegenüber dem früheren Entwurf und nimmt zur Kenntnis, dass vielen der Bedenken in Bezug auf diesen früheren Entwurf Rechnung getragen wurde.

Mit der erneuten Veröffentlichung zur Stellungnahme wurde den Anwendern Gelegenheit gegeben, zu beurteilen, ob die überarbeiteten Vorschriften zu sinnvollen Informationen in Bezug auf Erlöse führen und ob sie leicht verständlich und ohne unzumutbare Kosten oder Mühen umzusetzen sind. EFRAG hat deshalb zusätzlich zu den üblichen Schritten des Analyse- und Konsultationsprozesses noch Feldversuche mit Unternehmen aus Branchen durchgeführt, die von diesen Vorschlägen am deutlichsten betroffen sein werden.

Die Rückmeldungen an EFRAG haben ergeben, dass einige der vorgeschlagenen Vorschriften schwer zu verstehen sind und dass es ihnen an der notwendigen Klarheit fehlt, um einheitlich angewendet zu werden. EFRAG fordert den IASB daher auf, die endgültigen Vorschriften noch weiter in Bezug auf Klarheit und Umsetzbarkeit zu verbessern.

Außerdem sind in der Stellungnahme noch neun ganz konkrete vorgeschlagene Vorschriften aufgeführt, denen EFRAG nicht zustimmt. Darüber hinaus hegt EFRAG Bedenken in Bezug auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei den vorgeschlagenen Angaben.

Zugang zur Stellungnahme haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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