Die Verschiebung ergibt sich aus einer Änderung des Handbuchs des kanadischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA) vom 29. Februar 2012, die wiederum auf einer Entscheidung des kanadischen Standardsetzers Canadian Accounting Standards Board (AcSB) vom 12. Dezember 2011 fußt.
Nach den bestehenden Vorschriften in IAS 27 und im kürzlich veröffentlichten IFRS 10, der IAS 27 zum 1. Janaur 2013 ersetzt, hat ein Unternehmen andere von ihm beherrschte Unternehmen zu konsolidieren. Im August 2011 hat der IASB einen Entwurf veröffentlicht, in dem vorgeschlagen wird, dass Investmentgesellschaften von dieser Vorschrift ausgenommen werden sollen; sie sollen künftig behrrschende Beteiligungen an anderen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert bilanzieren. Der IASB hat nocht nicht angedeutet, wann ein entsprechender finalisierter Standard zur Verfügung stehen soll.
AcSB und CSA sind der Meinung, dass die vorgeschlagene Ausnahme von der Konsolidierung zur Verfügung stehen sollte, wenn Investmentgesellschaften in Kanada auf die IFRS übergehen. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen wurde der IFRS-Übergang für Investmentgesellschaften in Kanada nun schon zum dritten Mal aufgeschoben.
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