EFRAG und OIC berichten über die Rückmeldungen zu ihrem Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung

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23.12.2012

Im Oktober 2011 haben die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der italienische Standardsetzer (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) gemeinsam ein Diskussionspapier mit dem Titel 'Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung' herausgegeben. Sie haben jetzt einen Bericht über die eingegangenen Rückmeldungen freigegeben, der eine Analyse der eingegangenen Stellungnahmen, die Antworten von EFRAG und OIC darauf und Informationen, wie in dem Projekt weiter vorgegangen werden soll, enthält.

In den meisten Stellungnahmen wurde das Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung (business combinations under common control, BCUCC) als der Anstoß einer wichtigen Diskussion begrüßt. Es wurden jedoch auch eine Reihe von Bedenken angemeldet und auf Bereiche hingewiesen, in denen weitere Arbeiten notwendig sind:

  • In den Stellungnahmen wurden geteilte Meinungen dazu zum Ausdruck gebracht, ob das Diskussionspapier seiner Zielsetzung gerecht wird, auch wenn zugestimmt wurde, dass es zumindest die Debatte angestoßen habe.
  • Einige Stellungnehmende gaben der Meinung Ausdruck, dass der Anwendungsbereich des DIskussionspapiers zu klein sei und dass andere Sachverhalte hätten berücksichtigt werden müssen (insbesondere andere Arten von Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Beherrschung).
  • Es wurde verschiedentlich auch die Ansicht vertreten, dass in dem Projekt auch untersucht werden sollte, wie BCUCC im separaten Abschluss bilanziert werden sollten.
  • Viele Stellungnehmende meinten, dass die wirksame Weiterentwicklung des Projekts sehr von der Berücksichtigung realer Praxisbeispiele von BCUCC profitieren würde.
  • In vielen Stellungnahmen wurde darum gebeten, eine allgemeine Definition von BCUCC zur Verfügung zu stellen.
  • Hinsichtlich des im Diskussionspapiers gewählten Ansatzes gab es geteilte Meinungen. In einigen Antworten wurde der gewählte Ansatz unterstützt. Andere waren der Meinung, dass die Analyse nicht auf die IFRS-Literatur hätte beschränkt werden sollen. Vielmehr hätte diese nur als Ausgangspunkt genommen werden sollen.
  • Die Mehrheit der Stellungnehmenden stimmte zu, dass die Informationsbedürfnisse von Adressaten eine wichtige Erwägung sind, wenn eine Bilanzierungsmethode für BCUCC bestimmt wird.
  • Hinsichtlich der in der Praxis angewendeten Bilanzierungsmethode hielten fast alle Stellungnehmenden fest, dass Buchwertverknüpfung oder Bilanzierung nach der Erwerbsmethode vorherrschend sind.
  • Allgemein wurde in den Stellungnahmen eine Vielfalt der bilanziellen Behandlung unterstützt, wenn dies aufgrund von Tatsachen und Umständen erforderlich ist. Die generelle Sichtweise war jedoch, dass eine einmal gewählte Methode durchgehend angewendet werden sollte.
  • Einige Stellungnehmende waren der Ansicht, dass der wirtschaftliche Gehalt von BCUCC die Bilanzierungsmethode und die Erfassung von bestimmten Posten im Eigenkapital bestimmen sollte.

EFRAG und OIC stimmen zu, dass weitere Arbeiten in ihrem Projekt zu BCUCC erforderlich sind, und dass diese eine Untersuchung von Beispielen aus der Praxis beinhalten würden, um zu sehen, ob solche Beispiele eine Grundlage dafür bieten würden, BCUCC in verschiedene Arten von Geschäftsvorfällen zu unterteilen, für die unterschiedliche Arten der bilanziellen Behandlung anzuwenden wären. Sollte sich dies als erfolgreich herausstellen, könnten eventuell Hinweise auf Unterschiede im wirtschaftlichen Gehalt von BCUCC gewonnen werden. Des Weiteren werden EFRAG und OIC weiter daran arbeiten, eine Definition zu entwickeln, was ein Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Beherrschung ist.

Die folgenden Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

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