Februar

Öffentliche Diskussionsrunde von EFRAG und OIC zu den Diskussionspapieren zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung und zu Ertragsteuern

29.02.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der italienische Standardsetzer (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) bieten am 15. März 2012 von 14:00h bis 18:00h eine öffentliche Gesprächsrunde zu den Diskussionspapieren 'Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung' und 'Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern' in Mailand an.

Mit dem im Oktober 2011 veröffentlichten Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen soll eine Diskussion zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung sowie zu der Frage, wie sie im Abschluss abgebildet werden sollten, initiiert werden.

Das im Dezember 2011 veröffentlichte Diskussionspapier zu Ertragsteuern beschäftigt sich mit der Identifizierung von Informationsanforderungen der Adressaten der Rechnungslegung und möglichen Verbesserungen des aktuellen Standards.

Mit der jetzt angesetzten öffentlichen Diskussion sollen insbesondere Rückmeldungen von Anwendern in Italien und den angrenzenden Nachbarländern eingeholt werden. Anmeldungen werden bis zum 6. März 2012 erbeten. Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Neuer IDW RS HFA 7 verabschiedet

29.02.2012

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW RS HFA 7) verabschiedet. Gegenüber dem Entwurf vom März 2011 wurden die Ausführungen zur Bilanzierung von Rückstellungen für passive latente Steuern nach § 249 HGB geändert.

IDW RS HFA 7 wird in Heft 3/2012 der IDW Fachnachrichten und dem WPg Supplement 1/2012 veröffentlicht werden. Das IDW hat auf seiner Internetseite eine entsprechende Presseerklärung veröffentlicht.

Zusätzliche Gesprächsrunde zu den Vorschlägen zu Investmentgesellschaften in den USA

29.02.2012

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat angekündigt, dass der FASB und der IASB eine weitere öffentliche Gesprächsrunde am Freitag, den 16. März 2012 anbieten werden, bei der das Projekt zu Investmentgesellschaften erörtert werden soll.

Die zusätzliche Sitzung ist angesetzt worden, um allen interessierten Parteien Gelegenheit zu geben teilzunehmen; sie wird von 13:30h bis 15:30h amerikanischer Ostküstenzeit in den Räumen des FASB in Norwalk stattfinden. Die Erörterungen bei der zusätzlichen Gesprächsrunde werden sich allein auf die gemeinsamen Vorschläge von IASB und FASB zu Investmentgesellschaften beziehen und im Anschluss an die bereits angekündigte Gesprächsrunde am selben Tag stattfinden. Diese erste Gesprächsrunde wird länger sein, weil in ihr auch der Entwurf des FASB Immobilien – Unternehmen, die in Anlageimmobilien investieren (Thema 973) erörtert werden soll, mit dem Bilanzierungsleitlinien für Unternehmen vorgeschlagen werden, die sich auf Investitionen in Anlageimmobilien konzentrieren.

Die zusätzliche Gesprächsrunde ist auf der Internetseite des FASB angekündigt worden.

IESBA schlägt Änderungen am Ethischen Kodex für Angehörige des Berufsstands vor

29.02.2012

Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) schlägt Änderungen an seinem 'Ethischen Kodex für Angehörige des Berufsstands' in Bezug auf die Definition von "Prüfungsteam" vor, um eine eventuell wahrgenommene Unvereinbarkeit zwischen dem Kodex und den internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) zu beseitigen.

Mit den Änderungen soll auf Rückmeldungen eingegangen werden, die der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, auf seinen Entwurf von ISA 610 Verwendung der Ergebnisse interner Prüfer erhalten hat. In einer Reihe von Stellungnahmen zu dem Entwurf war darauf hingewiesen worden, dass eine Unvereinbarkeit zwischen den Unabhängigkeitsvorschriften des Kodex für externe Prüfer und der Einbindung von internen Prüfern für die Erledigung externer Prüfprozesse bestehe. mit den vorgeschlagenen Änderungen des Kodex soll klargestellt werden, dass interne Prüfer die den externen Prüfern direkt zuarbeiten nicht unter die Definition des Prüfungsteams nach dem Kodex fallen.

Zu den Vorschlägen kann bis zum 31. Mai 2012 Stellung genommen werden. Die englischsprachige Presseerklärung von IESBA können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite von IFAC).

IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in deutscher Übersetzung

28.02.2012

Unsere Kollegen haben eine Übersetzung der Dezemberausgabe 2011 des englischsprachigen Newsletters zur Versicherungsbilanzierung erstellt.

Diese Ausgabe (150 KB) trägt den Titel Abweichende Positionen genauer definiert und ein Hoffnungsschimmer aus der geplanten Überarbeitung von IFRS 9 und bietet eine ausführliche Zusammenfassung der Aktivitäten und Entwicklungen im abgelaufenen 2. Halbjahr 2011.

Wie weit der Hoffnungsschimmer allerdings trägt, bleibt abzuwarten. Die ursprünglich am 25. Januar 2012 geplante gemeinsame Sitzung von IASB und FASB wurde zu einer Schulungsveranstaltung des IASB ohne verbindliche Beschlüsse herabgestuft. Nach einem kurzen Abriss über den aktuellen Stand des Projekts brachte das Board in dieser Sitzung die Hoffnung zum Ausdruck, dass die in einigen Bereichen bestehenden tiefgreifenden Differenzen mit dem FASB doch noch überbrückt werden können. Dennoch wurde der Arbeitsplan des IASB dahingehend modifiziert, dass die Veröffentlichung eines Arbeitsentwurfs zur Überprüfung oder die erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme erst im zweiten Halbjahr 2012 erfolgen soll.

Im Hinblick auf kurzfristige Verträge (Stichwort "Premium Allocation Approach", PAA) legte der Stab des IASB prinzipienbasierte Abgrenzungskriterien zum Bausteinansatz vor. Dieser Ansatz soll Anwendung finden, wenn in der Periode vor Eintritt eines Schadens eine wesentliche Änderung in der Schätzung der zur Erfüllung notwendigen Cash Flows eintritt oder Spielräume bei der Beurteilung von anzusetzenden Prämien bestehen. Nach Ansicht des IASB ist der Bausteinansatz zu präferieren, und der PAA-Ansatz mit Vertragslaufzeiten bis zu 12 Monaten kann nur eine Abschätzung hierfür darstellen. Aus der Perspektive des IASB erhebt sich vor allem die Frage, welche Verträge mit einer Laufzeit von über 12 Monaten in den Anwendungsbereich des PAA fallen. Der Stab versprach, entsprechende Hinweise aufzunehmen und das Thema in der derzeit stattfindenden Sitzung wieder vorzulegen (Erörterungen am Montag und Dienstag dieser Woche).

Des Weiteren wurden Vorschläge zur Vereinfachung des PAA verglichen mit den Regelungen des Entwurfs diskutiert. Diese hatten vor allem die Diskontierung der Verpflichtungen innerhalb der Deckungsperiode und damit korrespondierend die Zuweisung der Zinsaufwendungen sowie die Behandlung der Abschlusskosten zum Gegenstand. Bezüglich der Diskontierung wurden zwei Alternativen erörtert: zum einen, auf eine Diskontierung während der Deckungsperiode und die Zuweisung von Zinsaufwendungen vollständig zu verzichten, und zum anderen, eine Diskontierung nur für Verträge vorzunehmen, die eine wesentliche Finanzierungskomponente haben. Dabei tendierte der IASB zu Alternative zwei.

Im Hinblick auf die Behandlung der Abschlusskosten wurde diskutiert, in welchem Umfang diese Bestandteil eines kurzfristigen Versicherungsvertrages darstellen und ob diese als separater Vermögenswert zu aktivieren sind. Nach einer intensiven Diskussion kam der IASB zu dem Schluss, dass Abschlusskosten im Einklang mit dem Bausteinansatz als Teil der Cash Flows zu betrachten sind und damit der Ansatz eines Vermögenswerts hinfällig wird.

Ergebnisse der 2. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

28.02.2012

Der Ergebnisbericht der 2. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 13. und 14. Februar 2012 steht jetzt zur Verfügung.

Sie können ihn sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen (56 KB). Dort finden Sie auch das aktuelle Arbeitsprogramm des Ausschusses (28 KB, Stand Februar 2012).

IVSC nimmt sich der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten an

28.02.2012

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat ein Projekt zur Bewertung von Finanzderivaten aufgenommen.

Die Arten von Derivaten, die untersucht werden sollen, sind Eigenkapitalderivate, Zinsderivate, Kreditderivate, Währungsderivate, Warenderivate und Mischformen dieser Derivate. Das Ziel des Projekts liegt darin, die Faktoren zu untersuchen, die den Wert dieser Instrumente beeinflussen, und zu prüfen, wie diese in den Modellen widergespiegelt werden, die am häufigsten für die Bewertung dieser Instrumente verwendet werden.

Die Bewertung von Derivaten hat in den letzten Jahren für die Rechnungslegung an Bedeutung gewonnen, da viele dieser Instrumente eine Stufe-III-Bewertung erfordern, die Angaben nach IFRS 7 nach sich zieht. Unternehmen und Politiker haben sich im Zuge der Finanzmarktkrise skeptisch bzw. ablehnend zu einer Fair-Value-Bewertung dieser Instrumente geäußert.

Ein Entwurf wird im Herbst 2012 erwartet. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des IVSC.

Ergebnisse der EFRAG-Feldversuche zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12

27.02.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine erste Zusammenfassung der Rückmeldungen vor, die im Rahmen der Feldversuche zur Umsetzung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 eingegangen sind.

IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 sind im Mai 2011 als Teil des sogenannten Konsolidierungspakets herausgegeben worden (zusammen mit IAS 27(2011) und IAS 28(2011)). EFRAG hat zu den Standards Feldversuche durchgeführt, in deren Rahmen Ersteller gebeten wurden, die neuen Vorschriften auf eine repräsentative Stichprobe ihrer Beteiligungen und Joint Arrangements anzuwenden. Insbesondere war EFRAG daran interessiert, zu erfahren, wie sich die Vorschriften in der Praxis umsetzen lassen.

Die Feldversuche wurden mit zwei separaten Fragebögen durchgeführt, die Fragen zur Umsetzbarkeit und zu den Kosten und Nutzen der Übernahme der neuen Vorschriften enthielten. Die Ergebnisse sind teilweise schon in die Entwürfe der Übernahmeempfehlungen und der Auswirkungsanalysen der Standards eingeflossen. Die Zusammenfassung der Rückmeldungen sollte daher im Zusammenhang mit diesen gelesen werden.

EFRAG weist darauf hin, dass die Zusammenfassung der Rückmeldungen allein für Informationszwecke der Anwender erstellt wurde. Der Bericht ist vom Fachexpertenausschuss weder geprüft noch erörtert worden.

Zugang zum Bericht haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

3. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

27.02.2012

Die Agenda für die 3. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC am 15. und 16. März 2012 ist bekanntgegeben worden.

Die Tagesordnung sowie weitere Informationen wie beispielsweise die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Zwei neue Konsultationsdokumente der AAOIFI zu islamischer Rechnungslegung

24.02.2012

Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) hat auf ihrer Internetseite zwei neue Konsultationsdokumente zu islamischer Rechnungslegung veröffentlicht.

Die AAOIFI ist ein islamisches, autonomes und gemeinnütziges Gremium, das Rechnungslegungs-, Prüfungs-, Unternehmensführungs-, Berufsethik- und Scharia'a-Standards für islamische Finanzinstitute und die gesamte Branche erlässt. Die beiden neuen Dokumente betreffen zum einen einen neuen vorgeschlagenen Standard zu Anlagen in Immobilien und zum anderen die Überarbeitung zweier bestehender Standards zu Anlagekonten. Islamische Finanzgeschäfte werden insbesondere durch die Berücksichtigung des Zinsverbots geprägt – herkömmliche Rechnungslegungsstandards sind deswegen bisweilen schwer auf diese Finanzgeschäfte anzuwenden.

Die Konsultationsdokumente wurden auch in englischer Sprache veröffentlicht (alle Verknüpfungen auf die Internetseite der AAOIFI):

Stellungnahmen werden in beiden Fällen bis zum 8. April 2012 erbeten. Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite der AAOIFI. Darin wird auch auf zugehörige öffentliche Gesprächsrunden hingewiesen.

Zu unserer IAS PLUS-Seite mit Informationen zur Bilanzierung islamischer Finanzgeschäfte gelangen Sie hier.

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