DRSC-Bemerkungen zur länderspezifischen Berichterstattung im EU-Richtlinienvorschlag vom 25.10.2011

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20.01.2012

Der IFRS-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat dem Bundesministerium der Justiz ergänzende Bemerkungen zur länderspezifischen Berichterstattung im Vorschlag der Europäischen Kommission vom 25. Oktober 2011 zur Änderung der Bilanzierungsrichtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG zugesendet.

Der IFRS-Fachausschuss erkennt an, dass die Kommission mit den Vorschriften zur länderspezifischen Berichterstattung eine Erstreckung der vergleichbaren Vorschriften im US-amerikanischen Dodd-Frank-Act auf die EU anstrebt. Er regt jedoch an, diese Vorschriften nicht einzuführen, bis auch die US-amerikanischen Vorschriften dort tatsächlich zur Anwendung kommen und man entsprechend Erfahrungen mit diesen Vorschriften gesammelt hat. Außerdem sollten die Vorschriften nicht über die des Dodd-Frank-Acts hinausgehen.

Sie können sich die deutschsprachigen Stellungnahme des IFRS-Fachausschusses direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen (28 KB).

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