Januar

EFRAG Update mit Zusammenfassungen der Sitzung im Januar

23.01.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Januarausgabe 2012 ihres EFRAG Update-Newsletters herausgegeben.

Die reguläre Sitzung von EFRAG fand vom 16. bis 18. Januar 2012 statt; wichtigstes Ergebnis war die Erarbeitung von vier Übernahmeempfehlungen in Bezug auf IASB-Verlautbarungen.

Die Januarausgabe 2012 des EFRAG Update-Newsletters können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 372 KB, Verknüpfung auf die Internetseite von EFRAG).

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

23.01.2012

Am 26. Januar 2012 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG. Die Agenda für die Telefonkonferenz wurde noch nicht bekanntgegeben.

Tätigkeitsschwerpunkte der APAK 2012

23.01.2012

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2012 veröffentlicht.

Untersuchungsschwerpunkte sollen bei der Prüfung von Finanzinstituten liegen. Auch die Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes, insbesondere bei der Identifizierung und Wertung von Fehlerrisiken und der Festlegung von Wesentlichkeitsgrenzen, wird einen Schwerpunkt bilden. Auf der Internetseite der APAK stehen Ihnen eine entsprechende Presseerklärung (12 KB) und das Arbeitsprogramm für 2012 (28 KB) zur Verfügung.

Neuer Nachhaltigkeitsleitfaden für Vorstände

23.01.2012

Deloittes globales Centre für Corporate Governance hat 'Der nachhaltige Vorstand' herausgegeben, eine Publikation für Vorstände, die einen Überblick über Nachhaltigkeitsaspekte und ihre Auswirkungen auf Unternehmen bietet.

Wie in der Publikation dargelegt wird, ist Nachhaltigkeit ein Thema, das zunehmend Vorstände beschäftigt, die Leistung und Ruf ihres Unternehmens verbessern, Risiken abfedern und Innovation und Wachstum fördern wollen. Der Leitfaden ist nach Themen sortiert und enthält auch Beispiele für Fragen, die Vorstände sich selbst und dem Management stellen können, um zu einem besseren Verständnis der Situation zu kommen. Es gibt außerdem gesonderte Abschnitte, die der Bewertung von Nachhaltigkeitsdaten, der Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsangaben gewidmet sind.

Die in dem Leitfaden genannten Fragen zu Angaben und Kommunikation von Nachhaltigkeitsinformationen sind die folgenden:

 

Fragen, die Vorstände stellen sollten:
  • Was ist die Politik des Unternehmens hinsichtlich der Zielsetzung und Leistungsmessung in Bezug auf wirtschaftliche, ökologische und soziale Bereiche (also interne Berichterstattung) und wie werden diese Aktivitäten an Investoren und andere Interessengruppen kommuniziert (also externe Berichterstattung)?
  • Veröffentlich das Management freiwillig Angaben zu Strategien, Leistungen und Risiken in Bezug auf Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung, die über die allgemein durch Regulierung geforderte Angaben (beispielsweise in den Vorschriften in Bezug auf die Lagerichterstattung) hinausgehen? Muss der Vorstand alle Nachhaltigkeitsangaben prüfen und verabschieden, bevor sie veröffentlicht werden?
  • Welche Informationen zu Nachhaltigkeitssachverhalten wenn überhaupt liefert das Management an Regulatoren, Kunden, Lieferanten, Nichtregierungsorganisationen oder andere Interessensgruppen?
  • Veröffentlicht das Unternehmen die Maßzahlen, mit denen die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen gemessen wird? Gibt es einen unabhängigen Verifizierungsprozess für Nachhaltigkeitsberichte?
  • Wie stellt der Vorstand selbst sicher, dass die Nachhaltigkeitsinformationen, die veröffentlicht werden, akkurat sind?

In den im Leitfaden enthaltenen Schlussfolgerungen heißt es:

 

Der Bedarf an Nachhaltigkeitsberichterstattung und Angaben zu entsprechenden Leistungen steigt kontinuierlich – sowohl aufgrund von entsprechenden Regulierungsvorschriften und des Drucks von Interessengruppen und Anlegern als auch aufgrund der Tatsache, dass unternehmensintern bessere Wege in Bezug auf das Risikomanagement und die Bewertung und Verbesserung der Leistung des Unternehmens gesucht werden.

Sie können sich den englischsprachigen Leitfaden hier kostenfrei herunterladen (406 KB).

Tagesordnung für die Sitzung des IFRS-Beirats am 20. und 21. Februar 2012

22.01.2012

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am Montag und Dienstag, dem 20. und 21. Februar 2012 im Renaissance Chancery Court Hotel in London in öffentlicher Sitzung tagen.

Die Tagesordnung für die Sitzung können Sie auf unserer eigens für die Sitzung angelegten Seite einsehen.

Eine detaillierte Agenda sowie die Tagungsunterlagen werden hier eingestellt (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zur Erlöserfassung

21.01.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Standardentwurf zum Thema Erlöserfassung zur Verfügung.

Im Standardentwurf ED/2011/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (Überarbeitung des Entwurfs ED/2010/6) sind die Ergebnisse der neuerlichen Erörterungen festgehalten, nachdem die eine oder andere vorläufige Entscheidung modifiziert oder klargestellt wurde.

EFRAG begrüßt die Änderungen gegenüber dem früheren Entwurf und nimmt zur Kenntnis, dass vielen der Bedenken in Bezug auf diesen früheren Entwurf Rechnung getragen wurde. EFRAG lehnt jedoch die folgenden Vorschläge ab:

  • Begrenzung des Tests auf übermäßige Belastung auf Erfüllungspflichten mit einer Laufzeit von über einem Jahr,
  • Durchführung des Tests auf übermäßige Belastung auf Ebene der einzelnen Erfüllungspflichten,
  • Aufrechnung erhaltener Vorauszahlung gegen das Vertragsvermögen unter allen Umständen,
  • Zurechnung bedingter Beträge nur gegen entweder eine oder alle Erfüllungspflichten in einem Vertrag,
  • Forderung einer Auflistung spezifischer Angabevorschriften in IAS 34 Zwischenberichterstattung, und
  • Aufnahme nur von verkaufsbasierten variablen Gegenleistungen in die besonderen Vorschriften, wann Erlöse aus Lizenzvereinbarungen in Bezug auf geistiges Eigentum anzusetzen sind (Paragraph 85 des Entwurfs).

Außerdem ist EFRAG der Meinung, dass weitere Klarstellungen im Entwurf notwendig sind.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 9. März 2012 erbeten. Er kann über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG heruntergeladen werden. Dort findet sich auch eine kurze Präsentation, in der die Position von EFRAG erläutert wird.

Übernahmeempfehlungen von EFRAG in Bezug auf die IFRS-Anwendung in Europa

21.01.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite vier Übernahmeempfehlungen in Bezug auf IASB-Verlautbarungen zur Verfügung.

Sie betreffen IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, die Änderungen an IAS 12 in Bezug auf Latente Steuern: Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte, die Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender und ausgeprägte Hochinflation und IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine. In allen Fällen spricht sich EFRAG für eine Übernahme für die Anwendung in Europa aus.

Die einzelnen Übernahmeempfehlungen mit einer Grundlage für Schlussfolgerungen sowie die zugehörigen Auswirkungsanalysen sind Ihnen jeweils über die auf der EFRAG-Internetseite veröffentlichten englischsprachigen Presseerklärungen zugänglich:

Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

21.01.2012

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, vor dem Hintergrund jüngst ausgesprochener Empfehlungen von EFRAG in Bezug auf die Übernahme für die Anwendung in Europa aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 20. Januar 2012 herunter (in englischer Sprache, 198 KB). Derzeit wurden die folgenden 14 IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IFRS 10 Konzernabschlüsse
  • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen
  • IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen
  • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
  • IAS 27 Separate Abschlüsse nach IFRS (überarbeitet 2011)
  • IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (überarbeitet 2011)
  • Änderungen an IAS 12 in Bezug auf Latente Steuern: Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte
  • Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender
  • Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses
  • Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
  • Änderungen an IFRS 7 Angaben – Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten
  • Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis – Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten
  • IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine

Zum Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa bieten wir Ihnen eine Übersicht, welche Standards zu welchem Zeitpunkt in Europa anzuwenden sind. Noch nicht für die Anwendung in Europa übernommene Standards führt Sie zum jeweils aktuellen EFRAG-Bericht.

Mitschnitt der 1. Sitzung des IFRS-Fachausschusses

20.01.2012

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 1. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC vom 16. und 17. Januar 2012 sind jetzt zugänglich.

Sie können direkt über die Internetseite des DRSC abgerufen werden.

DRSC-Bemerkungen zur länderspezifischen Berichterstattung im EU-Richtlinienvorschlag vom 25.10.2011

20.01.2012

Der IFRS-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat dem Bundesministerium der Justiz ergänzende Bemerkungen zur länderspezifischen Berichterstattung im Vorschlag der Europäischen Kommission vom 25. Oktober 2011 zur Änderung der Bilanzierungsrichtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG zugesendet.

Der IFRS-Fachausschuss erkennt an, dass die Kommission mit den Vorschriften zur länderspezifischen Berichterstattung eine Erstreckung der vergleichbaren Vorschriften im US-amerikanischen Dodd-Frank-Act auf die EU anstrebt. Er regt jedoch an, diese Vorschriften nicht einzuführen, bis auch die US-amerikanischen Vorschriften dort tatsächlich zur Anwendung kommen und man entsprechend Erfahrungen mit diesen Vorschriften gesammelt hat. Außerdem sollten die Vorschriften nicht über die des Dodd-Frank-Acts hinausgehen.

Sie können sich die deutschsprachigen Stellungnahme des IFRS-Fachausschusses direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen (28 KB).

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