Juli

DRSC nimmt Stellung zu IAS 19-Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee

31.07.2012

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IFRS Interpretations Committee bezüglich der vorläufigen Agendaentscheidung zu IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer - Bilanzierung von beitragsbasierten Zusagen - Auswirkungen der Änderungen an IAS 19 aus dem Jahr 2011' Stellung genommen.

Der Sachverhalt war dem IFRS Interpretations Committee durch das DRSC angetragen worden. Er betraf die Frage, inwieweit die Änderungen an IAS 19, mit denen unter anderem die Behandlung von Risikobeteiligungsmerkmalen in Bezug auf leistungsorientierte Verpflichtungen klargestellt werden, auch die Bilanzierung von beitragsbasierten Zusagen (sog. contribution-based promises) betreffen.

Das Komitee verweist in seiner Agendaentscheidung darauf, dass die Änderungen an IAS 19 Vereinbarungn gelten, in denen die Kosten einer Pensionszusage zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geteilt werden. Elemente, die für beitragsbasierte Zusagen spezifisch sind, sollten nicht adressiert werden. Daher war das Komitee nicht der Meinung, dass sich Änderungen in der Bilanzierung von beitragsbasierten Zusagen ergeben, es sei denn, solche Zusagen weisen ebenfalls Risikobeteiligungsmerkmale auf.

Das DRSC akzeptiert die Entscheidung des Komitees, den Sachverhalt aus den genannten Gründen nicht auf seine Agenda zu nehmen, schlägt aber zusätzliche Formulierungen vor, mit denen die Begriffe 'Riskobeteiligungsmerkmale' und 'Elemente von Risikobeteiligungsvereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern' der vorläufigen Agendaentscheidung klargestellt werden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Mitschnitte der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC vom Juli

31.07.2012

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 4. Sitzung des HGB-Fachausschusses, der 1. Gemeinsamen Sitzung von IFRS-/HGB-Fachausschuss und der 7. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC sind jetzt archiviert.

Sie sind direkt auf der Internetseite des DRSC abrufbar:

Das DRSC weist darauf hin, dass aufgrund technischer Probleme TOP 5 der Sitzung des IFRS-Fachausschusses nicht mitgeschnitten wurde.

FAF stößt Überprüfung nach dem Einführung zum Pendant von IFRS 3 an

31.07.2012

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) sucht Teilnehmer für eine Überprüfung nach der Einführung von FAS 141R 'Unternehmenszusammenschlüsse' - dem Gegenstück zu IFRS 3. Die FAF wird die Ergebnisse der Überprüfung verwenden, um die Wirksamkeit des Standardsetzungsprozesses des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) einzuschätzen. Sie wird die Ergebnisse der Überprüfung an den FASB übermitteln, damit dieser sie bei seinen künftigen Standardsetzungsaktivitäten berücksichtigen kann.

Die Überprüfung nach der Einführung, die von der FAF durchgeführt wird, ist unabhängig vom Standardsetzungsprozess des FASB. Hier liegt ein Unterschied zum Prozess der Überprüfung nach der Einführung bei den IFRS, wo die Überprüfung vom verbaschiedenden Gremium, dem IASB, durchgeführt wird und es keinen unabhängigen Prüfer gibt.

Die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 durch den IASB ist bereits geplant, soll aber nicht vor Ende dieses Jahres beginnen. IFRS 3 und das entsprechende Gegenstück FAS 141R wurden im Rahmen des Konvergenzprojekts von IASB und FASB in gemeinsamer Abstimmung entwickelt und in großer zeitlicher Nähe veröffentlicht (im Dezember 2007 und im Januar 2008). Es ist derzeit jedoch unklar, ob die beiden Überprüfungen nach der Einführung abgestimmt werden und in welchem Ausmaß dies gegebenenfalls geschehen soll.

Weitere Informationen zur Überprüfung nach der Einführung von FAS 141R entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite der FAF. Die bisher verfügbaren Informationen zur Überprüfung von IFRS 3 halten wir auf einer eigenen Projektseite für Sie bereit.

EFRAG und OIC geben Fragebogen zu Wertminderungsvorschriften im Zusammenhang mit Geschäfts- oder Firmenwerten heraus

31.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der italienische Standardsetzer Organismo Italiano di Contabilita (OIC) haben gemeinsam einen Fragebogen veröffentlicht, der den Wertminderungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte gilt. Die Ergebnisse der Umfrage sollen als Eingabe für die Überprüfung von IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' nach dessen Einführung dienen, die der IASB frühestens Ende dieses Jahres aufnehmen wird.

Der Schwerpunkt des Fragebogens, der von EFRAG und OIC entwickelt wurde, liegt auf dem Nutzen, den Adressaten aus Abschlüssen, die nach den derzeit geltenden Vorschriften für Wertminderungstests von Geschäfts- oder Firmenwerten (IAS 36) erstellt sind, ziehen. Er soll in Bezug auf das gegenwärtige Verbot, Geschäfts- oder Firmenwerte abzuschreiben, zu Eingaben führen, da dies ein umstrittener Sachverhalt war, als IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse eingeführt wurde.

Interessierte Parteien werden gebeten, den Fragebogen bis zum 30. September 2012 auszufüllen. Er ist Ihnen über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

Jüngster Satz formaler Korrekturen an den IFRS vom IASB herausgegeben

31.07.2012

Der IASB hat auf seiner Internetseite einen neuen Satz an Formalen Korrekturen an den IFRS eingestellt.

Mit diesem Satz werden redaktionelle Korrekturen und Änderungen an den folgenden Verlautbarungen vorgenommen:

  • IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (herausgegeben im März 2004)
  • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (herausgegeben im August 2005)
  • IFRS 10 Konzernabschlüsse (herausgegeben im Mai 2011)
  • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen (herausgegeben im Mai 2011)
  • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (herausgegeben im Mai 2011)
  • IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (herausgegeben im Juni 2011)
  • IAS 27 Separate Abschlüsse (herausgegeben im Mai 2011)
  • Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 und Übergangsbestimmungen (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) (herausgegeben im Dezember 2011)
  • Jährliche Verbesserungen Zyklus 2009–2011 (herausgegeben im Mai 2012)

Der IASB hat darüber hinaus das Format und den Zeitplan für die Veröffentlichung von formalen Korrekturen geändert. Formale Korrekturen werden ab sofort nur noch dreimal im Jahr herausgegeben, jeweils vor Veröffentlichung des "Grünen Buchs", des "Roten Buchs" und des "Blauen Buchs". Bedeutende Änderungen werden jedoch weiterhin sofort veröffentlicht, wenn sie identifiziert werden.

Zu den Korrekturen auf der Internetseite des IASB gelangen Sie hier.

Deloitte-Newsletter mit politischer Einschätzung der Entwicklungen der letzten Monate

31.07.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat ein 'IFRS Public Policy Briefing' herausgegeben, eine Publikation, die eine Einordnung der großen Ereignisse der letzten drei Monate, die politische Tragweite aufweisen, bietet. Zu den behandelten Themen gehört auch der Abschlussbericht, den der Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) Mitte Juli veröffentlicht hat.

Die englischsprachige Publikation bietet zunächst auf eineinhalb Seiten eine Einordnung der wichtigsten Punkte aus dem Bericht des SEC-Stabs (Entwicklung der IFRS, globale Anwendung und Durchsetzung, Verständlichkeit für Anleger, Interpretation, Führungsstruktur des IASB, Finanzierung, Einbindung nationaler Standardsetzer) und schließt dann mit Deloitte-Beobachtungen und Erwartungen in Bezug auf weitere Schritte. Diese beiden Abschnitte übersetzen wir Ihnen hier.

 

Beobachtungen

Der Bericht wurde ohne viel Aufhebens spät am letzten Arbeitstag seines Hauptautors James Kroeker veröffentlicht, der der SEC 2007 bis 2009 als stellvertretender Leiter der Abteilung Rechnungslegung und seit 2009 als Leiter der Abteilung gedient hat. Wie erwartet wurde keine Richtung vorgegeben, und es war auch vor dem Hintergrund der demnächst stattfindenden Präsidentschaftswahlen und den anders gesetzten Prioritäten der SEC kein Zeitplan für eine endgültige Entscheidung beigefügt; es ist unwahrscheinlich, dass eine solche Entscheidung noch 2012 erfolgt.

Die SEC ist eins der Hauptmitglieder der IOSCO und hat Beobachterstatus beim IFRS Interpretations Committee; sie war ein wesentlicher Teilnehmer bei der Überprüfung, die zur Einrichtung der IFRS-Stiftung im Jahr 2000 führte; sie kennt und versteht die Probleme, die sich der IASB als ein rechtskreisübergreifender Standardsetzer gegenüber sieht. Aber dieser Bericht dreht sich nur im US-amerikanische Emittenten – daher war wohl die Ausrichtung nur nach innen zu erwarten, auch wenn das Fehlen der Anerkennung eines globalen Kontexts nicht-amerikanische Leser enttäuschen mag.

Aber, wie Michel Prada, der Vorsitzende der IFRS-Stiftung festhielt, die Vereinigten Staaten sehen sich nur Heruasforderungen gegenüber, "die andere Rechtskreise erfolgreich überwunden haben, als sie ihren eigenen Übergang auf die IFRS bewältigten".

Wo geht es von hier aus hin?

Der Bericht ist ein bedeutender Schritt im Prozess der SEC, der dazu führen soll, zu entscheiden, ob und wie die IFRS in das US-amerikanische Rechnungslegungssystem übernommen werden könnten. Der Prozess wird weitergehen, nicht zuletzt auch deshalb, weil das Ziel 'eines einzigen hochwertigen Satzes globaler Rechnungslegungsstandards' der G-20 bestehen bleibt. Der IASB fühlt sich verpflichtet, das Konvergenzziel auf der Agenda der G-20 zu erreichen, und versucht, gemeinsame Zielsetzungen und grundlegende Prinzipien zu vereinbaren. Der IASB hat darauf verwiesen, dass 'Konvergenz' nicht unbedingt 'gleich' bedeutet, sondern auch bedeuten kann, sich bei möglichen Hauptprinzipien im Rahmen hochwertiger Rechnungslegungstandards soweit wie möglich anzunähern, die übereinstimmend (wenn auch nicht notwendigerweise uniform) rigoros um- und durchgesetzt werden können.

Die IFRS stellen weiterhin die beste Möglichkeit dar, dieses Ziel zu erreichen. Die Vereinigten Staaten haben viel zu diesem Ziel beizutragen, und ihre aktive Teilnahme wird helfen, sicherzustellen, dass die IFRS hochwertig sind.

Michel Prada war sehr abgewogen in seiner Reaktion: "Während wir anerkennen, dass die SEC das Recht hat, die Methode und den Zeitpunkt für eine Integrierung der IFRS ind das US-amerikanische Rechnungslegungsystem zu bestimmen, bedauern wir, dass der Stab seinem Bericht nicht einen empfohlenen Handlungsplan für die SEC beigegeben hat. Vor dem Hintergrund, dass die Erfolge im Konvergenzprogramm zu wiederholten Rufen der G-20 nach globalen Rechnungslegungsstandards geführt haben, wäre ein klarer Handlungsplan willkommen. Zum gemeinsamen Nutzen sowohl der US-amerikanischen als auch der internationalen Interessensgruppen erwarten die Treuhänder zuversichtlich, dass die SEC die andauernde Unsicherheit in Bezug auf das Engagement der Vereinigten Staaten für globale Rechnungslegungsstandards beendet."

Den vollständigen Newsletter in englischer Sprache, der auch weitere Kommentare beispielsweise zur Durchsetzung der IFRS, zur Eurokrise und zu Leasingverhältnissen enthält, können Sie hier herunterladen. Wie immer finden Sie die neuesten auf IAS Plus eingestellten Publikationen auch unter dem Reiter "Publikationen" auf unserer Startseite.

Zusammenfassung der Sitzung des DPOC im Juli 2012

30.07.2012

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Sitzung des Treuhänderausschusses der IFRS-Stiftung für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) zur Verfügung, die am 11. Juli 2012 in Washington stattfand. Wir fassen für Sie die wichtigsten Ergebnisse in deutscher Sprache zusammen.

Der DPOC ist für die Verabschiedung des Konsultationsprozesses sowie die Überwachung der Einhaltung des Prozesses durch den IASB verantwortlich. Außerdem muss er sicherstellen, dass die Treuhänder der IFRS-Stiftung ihre Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Überwachung des Prozesses wie in der Satzung vorgeschrieben wahrnehmen.

Nachfolgend umreißen wir für Sie die wichtigsten Tagesordnungspunkte der Sitzung.

Zuerst nahm der DPOC allgemeine Berichte zur Verfügbarkeit von Stellungnahmen und Agendapapieren, zu den verschiedenen Beratungsgruppen des IASB und zur Zusammenarbeit mit Marktregulierern und Aufsichsbehörden entgegen.

  • Der DPOC bestätigte, dass Stellungnahmen ein nützliches Werkzeug im Standardsetzungsprozess seien und dass ihre Veröffentlichung auf der Internetseite sinnvoll sei. Allerdings müssten auch Zusammenfassungen von Einbindungsveranstaltungen und allen anderen Formen von Kommunikationen mit Interessengruppen besser verfügbar sein.
  • Die Frage, ob dem IASB vertraulich zugetragene Informationen, die dann aber während der Sitzungen öffentlich erörtert werden, den Beobachtern neben den Agendapapieren auch zur Verfügung gestellt werden müssten, war umstritten.
  • Der DPOC hinterfragte eine scheinbare Inaktivität der verschiedenen Arbeitsgruppen bzw. den Eindruck, dass diese nicht genug eingebunden würden. Die Vertreter des IASB versuchten zu argumentieren, dass viel der Aktivität der Arbeitsgruppen auf informellem Weg und nicht in formalen Sitzung stattfände. Der DPOC bemängelte mangelnde Transparenz übr diese informaellen Mechanismen und forderte, dass in künftigen Berichten auch über solch informelle Arbeit und Dialoge Bericht erstattet werden müsse. Es wurde außerdem beschlossen, die Arbeitsgruppen zur Darstellung des Abschlusses, zu Leistungen an Arbeitnehmer und zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts aufzulösen.
  • Die Effizienz der Kommunikation mit einzelnen Marktaufsichten und Regulierern wurde dem DPOC nicht klar. Er verlangte nach einer strukturierteren Zusammenarbeit; die angestrebte Zusammenarbeit mit der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) wurde als Schritt in die richtige Richtung beschrieben.

Als dritter Tagesordnungspunkt wurden erste Reaktionen auf die aktualisierte Fassung des Handbuchs für den Konsultationsprozess, die derzeit zur Kommentierung steht, erörtert. Insbesondere wurden auch die Inhalte eines Stellungnahmeentwurfs der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) diskutiert. EFRAG hat vorgeschlagen, anzuregen, dass der Konsultationsprozess des IASB gemeinsam von IASB, nationalen und regionalen Standardsetzern durchgeführt werden sollte. In der Diskussion wurde deutlich, dass der DPOC dies nicht in allen Punkten unterstützt. Gemeinsame Einbindungsveranstaltungen seien sicher immer sinvoll, allerdings müsse der IASB sicherstellen, dass er eigene Kanäle zu allen Parteien offenhält.

Bei den fachlichen Themen, die als vierter Tagesordnungspunkt abgehandelt wurden, wurde unter anderem die Forderung von EFRAG erörtert, den Anwendungzeitpunkt von IFRS 10, 11 und 12 auf den 1. Januar 2014 zu verschieben. Der IASB gab an, dass er dies nicht für notwendig erachte, da viele Unternehmen sich bereits auf den 1. Januar 2013 eingestellt hätten und die neuen Übergnagsbestimmungen zusätzliche Erleichterungen bieten würden. Der Nachfrage nach dem Wegfall von Vergleichzahlen begnete der IASB mit dem Hinweis, dass er einen Dialog mit verschiedenen Nutzergruppen führe und bisher noch keine Kritik in diesem Zusammenhang gehört habe. Der DPOC fragte außerdem nach dem Prozess, mit dessen Hilfe der IASB bestimme, wann ein Dokument erneut zur Stellungnahme veröffentlicht werde. Der IASB gab an, diese Entscheidung allein und ohne Anleitung des Stabs zu treffen, musste aber eine mangelnde Transparenz in der Begründung der Schlussfolgerung einräumen. Dies soll künftig besser dokumentiert werden. Bei der Agendakonsultation widmete man sich insbesondere dem neuen Forschungsprogramm. Der DPOC an, dass deutlich werden müsse, aus welchem Grund Projekte in das Programm aufgenommen werden und welche Priorität sie haben. Er warnte, dass das Programm ein Friedhof für schwierige Fälle werden könne.

Bei der Korrespondenz wurde insbesondere ein Schreiben von Business Europe erörtert. Dabei ging es im Wesentlichen um drei große Themenfleder: die Transparenz der Aktivitäten des DPOC, die Rolle des IASB und Vertraulichkeit. Insbesondere hatte Business Europe gefordert, dass die Sitzungen des DPOC öffentlich sein sollten. Dies wurde ausführlich diskutiert, aber man gelangte zu keiner Lösung. Als Zwischenschritt sollen zuerst einmal die Berichte von den Sitzungen des DPOC ausführlicher werden. Der heute veröffentlichte Bericht ist das erste Beispiel.Die Frage der Öffentlichkeit der Sitzungen soll im Oktober weiter erörtert werden. Auch die weiteren Punkte von Business Europe wurden als sehr erachtenswert angesehen und sollen ebenfalls später weiter erörtert werden.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

'EFRAG Update' mit Zusammenfassung der EFRAG-Sitzungen vom Juli

30.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Juliausgabe 2012 ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben.

Der Newsletter enthält eine Zusammenfassung der EFRAG-Sitzungen im Juli 2012. Höhepunkte waren die Verabschiedung des Entwurfs einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an IFRS 10 hinsichtlich der Übergangsvorschriften, die Erarbeitung zweier Stellungnahmeentwürfe gegenüber dem IFRS Interpretations Committee (zu Put-Optionen und zu Abgaben) und die Verabschiedung einer Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu dessen vorläufiger Agendaentscheidung in Bezug auf die Umschuldung von griechischen Staatsanleihen.

Sie können sich die neueste Ausgabe des englischsprachigen 'EFRAG Update'-Newsletters direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

EFRAG verkündet neue Besetzung der Arbeitsgruppen zu Versicherungen und Finanzinstrumenten

28.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die neue Zusammensetzung ihrer Arbeitsgruppen zu Versicherungen und zu Finanzinstrumenten bekanntgegeben. In beiden Arbeitsgruppen hatten einige der bisherigen Mitglieder zu verstehen gegeben, dass sie für eine weitere Mitarbeit nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Deshalb entschloss sich EFRAG, die Arbeitsgruppen neu zusammenzustellen.

Die Rolle der Arbeitsgruppe zur Bilanzierung von Versicherungen (Insurance Accounting Working Group, IAWG) besteht darin, EFRAG dabei zu unterstützen, Einfluss auf die Entwicklung von IFRS und Interpretationen zu nehmen, die versicherungsspezifischen Themen gewidmet sind - beispielsweise im Rahmen des derzeit laufenden IASB-Projekts zu Versicherungen.

Die Rolle der Arbeitsgruppe zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten (Financial Instruments Working Group, FIWG) besteht darin, EFRAG dabei zu unterstützen, Einfluss auf die Entwicklung von IFRS und Interpretationen zu nehmen, die finanzinstrumentespezifischen Themen gewidmet sind. Dies gilt insbesondere für das umfassende Projekt zu Finanzinstrumenten des IASB mit mehreren Teilprojekten, die schließlich in einem neuen Standard zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten gipfeln sollen (IFRS 9).

EFRAG erhielt auf die Ausschreibungen ein große Anzahl von Bewerbungen und konnte eine ausgewogene Kombination von verschiedenen geografischen und beruflichen Hintegründen für beide Arbeitsgruppen erreichen. Auf seiner Sitzung im Juli 2012 hat der Fachexpertenausschuss von EFRAG (Technical Experts Group, TEG) die neuen Besetzungen der Arbeitsgruppen, zu denen auch jeweils mehrere Deutsche gehören, verabschiedet. Die neuen Zusammensetzungen gelten ab dem 1. September 2012.

Vollständige Mitgliederlisten der Arbeitsgruppen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

EFRAG bittet um Berichte zu Erfahrungen mit IFRS 8, wird Einbindungsveranstaltungen anbieten

28.07.2012

Um eine Antwort auf die Bitte um Übermittlung von Sichtweisen zu erarbeiten, die der IASB im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 'Geschäftssegmente' veröffentlicht hat, bittet die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) um Mitteilung von Erfahrungen von Erstellern, Adressaten, Prüfern und Wissenschaftlern in Europa. EFRAG hat außerdem bekanntgegeben, dass es Einbindungsveranstaltungen zu diesem Thema in Europa geben soll, die EFRAG gemeinsam mit nationalen Standardsetzern und anderen Anwendervereinigungen organisieren wird.

Am 19. Juli 2012 hat der International Accounting Standards Board (IASB) die Konsultationsphase in der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 Geschäftssegmente aufgenommen, indem er eine Bitte um Übermittlung von Sichtweisen hinsichtlich der Auswirkungen der Einführung des Standards veröffentlicht hat.

Um den IASB zu unterstützen, fordert EFRAG alle europäischen Anwender auf, den entsprechenden Fragebogen des IASB auszufüllen. Gleichzeitig hat EFRAG einen ergänzenden Fragebogen entwickelt, den europäische Anwender verwenden können, um ihre praktischen Erfahrungen mit IFRS 8 mitzuteilen. Außerdem bittet EFRAG um Übermittlung von Beispielen aus der Praxis, die besonders bemerkenswert erscheinen. EFRAG wird die von den Anwendern zur Verfügung gestellten Erfahrungsberichte als Grundlage für die Stellungnahme gegenüber dem IASB und als Grundlage für Einbindungsveranstaltungen nutzen, die zusammen mit den nationalen Standardsetzern und mit Teilnahme von Mitgliedern des IASB organisiert werden sollen.

Weitere Informationen und Zugang zum Fragebogen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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