Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.

EFRAG bittet um Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 zur Klarstellung der Übergangsleitlinien in IFRS 10

17.07.2012

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung für die Änderungen Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12, die der IASB im Juni 2012 herausgegeben hat, veröffentlicht.

Die Änderungen sind das Ergebnis eines kurzfristigen IASB-Projekts, das aufgenommen wurde, um Bedenken der Adressaten zu begegnen, dass die Übergangsvorschriften in IFRS 10 Konzernabschlüsse beschwerlicher seien, als dies beabsichtigt schien.

EFRAG geht derzeit davon aus, eine Übernahmeempfehlung auszusprechen. Allerdings empfiehlt EFRAG analog zur früheren Empfehlungen auch, den Zeitpunkt der verpflichenden Anwendung auf den 1. Januar 2014 zu verschieben, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig sein sollte. Um Stellungnahmen zu dieser vorläufigen Haltung wird bis zum 17. August 2012 gebeten. Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG enthält eine Verknüpfung auf den Entwurf.