Juni

IFAC veröffentlicht Positionspapier zur Definition des öffentlichen Interesses

30.06.2012

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat das Positionspapier Nr. 5 'Definition des öffentlichen Interesses' herausgegeben, um den Begriff zu definieren und IFAC zu helfen, Maßnahmen und Entscheidungen, die im öffentlichen Interesse getroffen werden, zu bewerten. Die Abgrenzung des öffentlichen Interesses spielt auch bei der Einschätzung der Verlässlichkeit von Angaben in der Finanzberichterstattung und dem grenzübergreifenden Vergleich von Abschlüssen eine bedeutende Rolle.

Die wichtigste Aufgabe des IFAC ist es, dem öffentlichen Interesse zu dienen, deshalb hängen auch alle von IFAC getroffenen Entscheidungen davon ab, wie das öffentliche Interesse definiert wird. In dem jetzt veröfentlichten Positionspapier wird das öffentliche Interesse wie folgt definiert:

 

Der Nettonutzen, der für die Gesamtgesellschaft in Bezug auf jegliche Maßnahme, Entscheidung oder Strategie erzielt wird, sowie die Strenge der Verfahren, die zu diesem Zweck angewendet werden.

In dem Papier wird auch bestimmt, wer die Öffentlichkeit ist und was die Interessen der Öffentlichkeit sind. Es wird festgehalten, dass der Berufstand der Rechnungsleger der Öffentlichkeit dabei helfen kann, bestimmte Interessen wahrzunehmen - beispielweise wirtschaftliche Sicherheit, umfassende Berichterstattung im finanziellen und nicht-finanziellen Bereich und Vergleichbarkeit von Abschlüssen.

IFAC hat dieses Papier im Rahmen eines Konsultationsprozesses erarbeitet und Stellungnahmen und andere Rückmeldungen aus verschiedenen Quellen berücksichtigt. Jegliche weitere Stellungnahmen zu dem Papier werden ausdrücklich willkommen geheißen.

Weitere Informationen in englischer Sprache auf der internetseite des IFAC:

FASB-Vorschlag zu Angaben zum Liquiditäts- und Zinsrisiko greift Ideen aus IFRS 7 auf

29.06.2012

Am 27. Juni 2012 hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB Änderungen an den US-GAAP vorgeschlagen, die sich auf das Liquiditäts- und das Zinsrisiko beziehen. Werden die Vorschläge finalisiert, wären Berichtseinheiten verpflichtet, zusätzliche Angaben zum Liquiditäts- und zum Zinsrisiko zu leisten. Nach den Vorschlägen müssten alle Unternehmen Angaben zum Liquiditätsrisiko leisten, Finanzinstitute auch zum Zinsrisiko. Die Vorschläge stellen eine Reaktion auf Sorgen der Adressaten von Abschlüssen dar, dass vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Krisen die US-GAAP in diesem Bereich nicht genügend Angaben vorschreiben.

Börsennotierte Unternehmen müssten die zusätzlichen Angaben für Zwischenberichte und Jahresabschlüsse leisten; nicht börsennotierten Unternehmen wäre dies nur für die Jahresabschlüsse vorgeschrieben. Der FASB ist der Meinung, dass diese Änderungen den Sorgen von Adressaten von Abschlüssen entgegentreten werden, dass bestimmten inhärente Risiken von Finanzinstrumenten und ihren Auswirkungen auf die Gesamtrisikoaussetzung eines Unternehmens im Bewertungsmodell für solche Instrumente nicht genügend Rechnung getragen wird. Die Adressaten waren der Meinung, dass die Größe dieser Risiken nur durch zusätzliche Angaben kommuniziert werden kann.

In den Vorschlägen wird kein spezifisches Datum des Inkrafttretens genannt; der Zeitpunkt des Inkrafttretens soll während der erneuten Erörterungen bestimmt werden. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 25. September 2012 erbeten.

Von internationalen Interesse sind die Vorschläge insofern, dass sie die Angabevorschriften nach US-GAAP den bestehenden Vorschriften nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben annähern. Es würden jedoch Unterschiede verbleiben. Dabei geht es um Angaben zu Termineinlagen und verfügbaren liquiden Mitteln, die unter IFRS nicht gefordert werden, und um folgende Unterschiede:

  • IFRS 7 schreibt vor, dass alle Unternehmen (nicht nur Finanzinstitute) eine Fälligkeitsanalyse ihrer nicht derivaten und derivaten finanziellen Verbindlichkeiten angeben müssen, die nach Zeititervallen untergliedert ist und auf der frühesten Berichtsperiode aufbaut, in der von der Berichtseinheit verlangt werden kann, die Verbindlichkeit zu erfüllen (keine erwarteten Fälligkeiten).
  • IFRS 7 schreibt vor, dass alle Unternehmen (nicht nur Finanzinstitute) eine Sensitivitätsanalyse für jede Art von Marktrisiko (beispielsweise Zinsrisiko) leisten muss, der es am Ende einer Berichtsperiode ausgesetzt ist. Außerdem sind die Auswirkungen auf den Nettogewinn und die Anteile der Anteilseigner anzugeben.
  • Im Gegensatz zu IFRS 7, nach dem die Beträge, in deren Umfang sich Zinssätze ändern, in der Analyse auf dem Ermessen des Unternehmens beruhen, sehen die Vorschläge des FASB vor, die Beträge vorzuschreiben, in deren Umfang sich Zinssätze ändern, wenn die Sensitivitätsanalyse vorgenommen wird.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite des FASB (in englischer Sprache):

ESMA veröffentlicht Bericht zur Durchsetzung der IFRS

29.06.2012

Die europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat auf ihrer Internetseite einen 'Tätigkeitsbericht zur Durchsetzung der IFRS im europäischen Wirtschaftsraum 2011' veröffentlicht. 2011 war die Staatsschuldenkrise einer der bedeutendsten Treiber der verschiedenen IFRS-Durchsetzungsmaßnahmen auf EWR- und Mitgliedstaatenebene.

Zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe der Überwachung der Übereinstimmung von Finanzinformationen mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und der Ergreifung angemessener Durchsetzungsmaßnahmen greift ESMA im Wesentlichen auf die Sitzungen der europäischen Enforcement-Einrichtungen (European Enforcers Coordination Sessions, EECS) zurück, auf denen die Durchsetzungsaktivitäten der einzelnen Mitgliedstaaten koordiniert werden, um deren Konvergenz und Einheitlichkeit zu steigern. Auf den EECS werden außerdem Rückmeldungen an den International Accounting Standard Board (IASB) zu Sachverhalten erarbeitet, die sich auf die Anwendung der IFRS beziehen und im Rahmen des Durchsetzungsprozesses identifiziert werden.

Als Ergebnis der Entwicklungen in der Staatsschuldenkrise und des gesteigerten Interesses der Märkte in diesem Bereich hat ESMA ihre Aufmerksamkeit stark auf die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Bilanzierungspraxis börsennotierter Unternehmen in Europa und insbesondere von Finanzinstituten gerichtet. ESMA veröffentlichte in dem Zusammenhang zwei Verlautbarungen (im Juli 2011 und im November 2011), in denen die Wichtigkeit einer einheitlichen Anwendung der Ansatz- und Bewertungsprinzipien und der Bedarf an verbesserter Transparenz in Bezug auf die Risikoaussetzung eines Emittenten aus Staatsanleihen hervorgehoben wurden. ESMA beabsichtigt, 2012 eine Überprüfung der Bilanzierungspraxis in Bezug auf die Risikoaussetzung aus Staatsanleihen in den Jahresabschlüssen 2011 zu veröffentlichen.

Insgesamt sind die europäischen Durchsetzungsbehörden zu dem Schluss gekommen, dass die Qualität der IFRS-Abschlüsse jedes Jahr zunimmt, was eine steigende Fähigkeit der Emittenten widerspiegele, die IFRS auf ihre geschäftliche Tätigkeit anzuwenden. Dennoch haben sie auch festgestellt, dass es Bereiche gibt, in denen noch stärkere Bemühungen unternommen werden sollten. Zu diesen Bereiche gehören Angaben in Bezug auf die Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten, Angabe von Annahmen, die im Zusammenhang mit Wertminderungstests getroffen werden, Darstellung von Risikofaktoren und Unsicherheiten, die Auswirkungen auf die Annahme der Unternehmensfortführung haben können, und verschiedene Aspekte in Bezug auf die Konsolidierung von Unternehmen.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen.

IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 zur Klarstellung der Übergangsleitlinien in IFRS 10

28.06.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinen (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12)' herausgegeben. Mit den Änderungen werden die Übergangsleitlinien in IFRS 10 klargestellt und zusätzliche Erleichterungen in allen drei Standards gewährt.

Die Änderungen sind das Ergebnis eines kurzfristigen IASB-Projekts, das aufgenommen wurde, um Bedenken der Adressaten zu begegnen, dass die Übergangsvorschriften in IFRS 10 Konzernabschlüsse beschwerlicher seien, als dies beabsichtigt schien. Ein Entwurf der Änderungsvorschläge war am 20. Dezember 2011 herausgegeben worden.

Mit geänderten Leitlinien werden auch zusätzliche Übergangserleichterungen gewährt. Die wichtigsten Änderungen sind:

IFRS 10

  • Klarstellungen:
    • Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ist der 1. Janaur 2013 für Unternehmen, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt (unter der Annahme, dass keine vorzeitige Anwendung stattfindet).
    • Es sind keine rückwirkenden Anpassungen für Tochterunternehmen vorzunehmen, die im Vergleichszeitraum veräußert wurden.
  • Zusätzliche Erleichterungen:
    • Die Angabe angepasster Vergleichszahlen wird auf die bei Erstanwendung unmittelbar vorangegangene Vergleichsperiode beschränkt.
    • Der in IAS 8.28(f) geforderte Ausweis für jeden einzelnen betroffenen Posten des Abschlusses wird auf die bei Erstanwendung unmittelbar vorangegangene Vergleichsperiode beschränkt.

IFRS 11 und IFRS 12

  • Zusätzliche Erleichterungen:
    • Die Angabe angepasster Vergleichszahlen wird auf die bei Erstanwendung unmittelbar vorangegangene Vergleichsperiode beschränkt (IFRS 11 und IFRS 12).
    • Die Angabepflicht von vergleichenden Informationen zu unkonsolidierten Zweckgesellschaften bei Erstanwendung des IFRS 12 wurde gestrichen (IFRS 12).

Die Änderungen treten – analog zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 – für Berichtsperioden beginnend an oder ab dem 1. Januar 2013 in Kraft. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist gestattet.

Eine englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort haben eIFRS-Abonnenten auch Zugang zum eigentlichen Dokument.

Ergebnisse der 3. Sitzung des HGB-Fachausschusses

28.06.2012

Der Ergebnisbericht der 3. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC vom 14. und 15. Juni 2012 steht jetzt zur Verfügung.

Sie können ihn direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen. Erörtert wurde der E-DRS 27 Konzernlagebericht.

Neue Dbriefs-Internetsendung von Deloitte zu aktuellen Entwicklungen

28.06.2012

Am Mittwoch, den 25. Juli 2012 wird Deloitte eine Dbriefs-Internetsendung zu den aktuellen Entwicklungen bei der Standardsetzung durch den IASB ausstrahlen.

Besprochen werden sollen folgende Themen:

  • zeitlicher Rahmen des IASB für die Herausgabe neuer Entwürfe und Standards,
  • aktueller Stand bei den Projekten zu Leasingverhältnissen und Erlöserfassung und
  • jüngste Entwicklungen im Finanzinstrumenteprojekt.

Die Details zur englischsprachigen Internetsendung finden Sie nachfolgend:

Thema: IFRS: Wichtige Entwicklungen
Datum und Zeit: Mittwoch, 25. Juli 2012
10:00-11:00 Uhr deutscher Zeit
Moderator: Joel Osnoss, Global IFRS Leader: Mandanten und Märkte
Vortragende: Randall Sogoloff, Leiter der globalen IFRS-Kommunikation
Andrew Spooner, verantwortlicher Partner für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS
Weiterführende Informationen: hier
Registrierung: hier

IDW ES 10 zur Immobilienbewertung

28.06.2012

Die Fachausschüsse für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) und Immobilienwirtschaft (IFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) haben den 'Entwurf eines IDW Standards: Grundsätze zur Bewertung von Immobilien (IDW ES 10)' verabschiedet.

IDW ES 10 legt die Grundsätze dar, nach denen Wirtschaftsprüfer Immobilien bewerten oder vorgelegte Immobilienbewertungen beurteilen.

Auf der Internetseite des IDW finden Sie eine erläuternde Presseerklärung und eine elektronische Fassung des Entwurfs.

GRI veröffentlicht Entwurf der nächsten Generation der Richtlinien zu Nachhaltigkeitsberichterstattung zwecks öffentlicher Stellungnahme

28.06.2012

Die Globale Berichterstattungsinitiative (Global Reporting Initiative, GRI) hat einen Entwurf der nächsten Generation ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinien ('G4-Richtlinien') veröffentlicht. In dem Dokument werden die Entwicklungen im G4-Projekt beschrieben und die vorgeschlagenen bedeutenden Änderungen an den gegenwärtigen Leitlinien dargestellt.

In dem Entwurf wird um Stellungnahme zu fünf spezifischen Bereichen der Überarbeitung gebeten, zu denen GRI die öffentliche Meinung einholen möchte:

  • Anwendungsgrade - Es wird vorgeschlagen, das Konzept der "Anwendungsgrade" fallenzulassen, das ursprünglich dazu gedacht war, Organisationen dabei zu helfen, zu kommunizieren, welcher Grad der Transparenz dem Nachhaltigkeitsbericht nach den Leitlinien zuzuweisen ist. Grund für den Vorschlag ist, dass diese Anwendungsgrade derzeit von einigen Adressaten missverstanden werden, die darin eine Aussage zur Qualität des Berichts oder sogar der Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens sehen.
  • Abgrenzung - Es werden Überarbeitungen der Prozesse in den bestehenden Vorgehensweisen vorgeschlagen, um Unternehmen bessere Anweisungen zu geben, wie der Inhalt und die Abgrenzung eines Berichts in einem der Prozessschritte zu definieren ist, sodass die Frage beantwortet wird, was zu berichten ist.
  • Angabe des Managementansatzes - Im Entwurf wird ein genereller Ansatz für alle Themen beschrieben und vorgeschlagen, dass Angaben zum Managementansatz (die zeigen, wie ein Unternehmen wesentlichen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen begegnet) auf Einzelaspektebene geleistet werden sollen, um die Managementpraxis widerzuspiegeln.
  • Unternehmensführung - Im Entwurf werden eine Reihe von Änderungen bei den Angaben zur Unternehmensführung und zur Vergütung vorgeschlagen, um die Verbindung zwischen Unternehmensführung und Nachhaltigkeitsleistung stärker herauszuarbeiten.
  • Lieferkette - Es werden neue und geänderte Angaben zur Lieferkette vorgeschlagen, einschließlich neuer Definitionen und Angaben zur Beschaffungspraxis, Überprüfung und Beurteilung sowie Remidiierung.

Im Entwurf sind außerdem vorgeschlagene Änderungen zur Verbesserung der Klarheit und fachlichen Qualität des Texts und zur Erleichterung der Umsetzung der Leitlinien enthalten.

Den folgenden Sachverhalten widmet sich der Entwurf nicht, auch wenn erwartet wird, dass sie im Lauf der Zeit adressiert werden:

  • Vorgeschlagene Aktualisierungen zu zwei oder mehr der folgenden Themen: Korruptionsbekämpfung, Biodiversität, Treibhausgasemissionen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz - ein weiteres Konsultationsdokument wird im August 2012 erwartet;
  • Verknüpfung des Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozesses mit der Erstellung eines integrierten Berichts im Einklang mit den Leitlinien, die vom internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) entwickelt werden.

Um Stellungnahmen zum Entwurf wird bis zum 25. September 2012 gebeten. GRI plant, die neuen Nachhaltigkeitsberichterstattungsleitlinien 2013 zu veröffentlichen.

Zugang zum Entwurf haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von GRI.

Neuseeländische Vorschläge zur Einführung der IPSAS für bestimmte Unternehmen des öffentlichen Sektors

28.06.2012

Der neuseeländische Rechnungslegungsrat (External Reporting Board, XRB) und der neuseeländische Standardsetzer New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) haben gemeinsam einen Satz von über 40 Entwürfen zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, die ein Mittel darstellen sollen, das neue neuseeländische Rechnungslegungsrahmenkonzept auch auf die erste und zweite Reihe der sogenannten Public Sector Public Benefit Entities (PS PBE, im wesentlichen Unternehmen des öffentlichen Sektors ohne Gewinnorientierung) anzuwenden. Die Entwürfe basieren auf den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) des IPSASB.

Nach den bereits veröffentlichten Vorschlägen für gewinnorientierte Unternehmen stellen die jetzt veröffentlichten Entwürfe die zweite Phase des Ausrollens des neuen neuseeländischen Rechnungslegungsrahmenkonzepts dar, das nach und nach mit Zustimmung des neuseeländischen Handelsministers für die verschiedenen Kategorien von Unternehmen in Neuseeland umgesetzt wird.

Diese Umsetzungsphase bezieht sich auf die sogenannten Public benefit entities (PBE) des öffentlichen Sektors, die nach neuseeländischem Recht wie folgt definiert sind: "Berichtseinheiten, deren Hauptziel es ist, Güter oder Dienstleistungen zu kommunalem oder sozialem Nutzen zur Verfügung zu stellen, wobei jegliches Kapital, mit dem die Berichtseinheit ausgestattet wurde, dazu dient, dieses Hauptziel zu erreichen, und nicht dazu, Rendite für die Kapitaleigner zu erwirtschaften".

Die Vorschläge basieren auf den IPSAS des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), aber es wurden einige Änderungen vorgenommen. Unter den Änderungen befinden sich die folgenden:

  • Widerspiegelung neuseeländischer regulatorischer Vorschriften,
  • Vorschrift einer Einhaltungbestätigung neuseeländischer PBE-Standards und nicht der IPSAS (was aufgrund der vorgenommenen Änderungen unwahrscheinlich wäre),
  • einige Bewertungsunterschiede - beispielsweise müssen bestimmte Vorräte mit ihren Anschaffungskosten bewertet werden, die um jeglichen Verlust von Leistungspotenzial anzupassen sind (anstelle des niedrigeren Werts von Anschaffungskosten und gegenwärtigen Wiederbeschaffungskosten), bestimmte Erbvermögenswerte müssen als Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte angesetzt werden, die Konsolidierungsausnahme in Bezug auf vorübergehende Beherrschung wurde gestrichen (und ähnliche Änderungen am Anwendungsbereich für assoziierte Unternehmen und Joint Ventures vorgenommen),
  • Aufnahme zusätzlicher Standards und Interpretationen oder Leitlinien aus denselben (größtenteils den IFRS äquivalent) für Themen, die nicht durch die IPSAS abgedeckt werden - beispielsweise Unternehmenszusammenschlüsse, Ertragsteuern, Zwischenberichterstattung, Interpretation zur Leasingbilanzierung, Wertminderungs- und Geschäfts- oder Firmenwertstests,
  • eigener Vorschlag, wie Unternehmen auf die neuen Vorschriften überzugehen haben, und
  • Aufnahme zusätzlicher Angaben und Leitlinien und Streichung einiger Leitlinien, die im neuseeländischen Umfeld nicht als relevant angesehen werden.

Die Vorschläge wurden hauptsächlich unter Berücksichtigung der Definition von PBE im öffentlichen Sektor entwickelt. Eine andere Version der PBE-Standards mit zugehörigen reduzierten Angaben wie im gestuften Berichterstattungssystem von Neusseland vorgesehen werden als separater Entwurf Mitte 2013 im Rahmen der dritten Stufe der Umsetzung des neuen Rechnungslegungsrahmenkonzepts veröffentlicht werden.

Stellungnahmen zu den Entwürfen werden bis zum Freitag, den 14. Dezember 2012 erbeten. Zugang zu den Dokumenten haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des XRB.

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

28.06.2012

Am 2. Juli 2012 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Eine Tagesordnung wurde noch nicht bekanntgegeben. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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