EFRAG berichtet über Ergebnisse der ergänzenden Studie zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften unter IFRS 10

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04.06.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Ergebnisse ihrer ergänzenden Studie zu den Auswirkungen von IFRS 10 auf die Konsolidierung von Zweckgesellschaften veröffentlicht. Diese Studie wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen europäischen nationalen Standardsetzern durchgeführt, um der Europäischen Kommission Informationen für die Auswirkungsanalyse von IFRS 10 zu liefern. Nach den Ergebnissen der Studie werden nach IFRS 10 nicht bedeutend mehr Zweckgesellschaften konsolidiert als nach IAS 27/SIC-12.

Die Studie war so angelegt, dass als deutlich werden sollte, wie sich der Umfang der Konsolidierung von Zweckgesellschaften unter IFRS 10 Konzernabschlüsse vom Umfang der Konsolidierung unter IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS und SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften unterscheidet. Die Studie ergänzt die Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 10, die EFRAG am 30. März 2012 ausgesprochen hat.

An der Studie nahmen 14 Unternehmen teil, die meisten Banken oder Versicherungsunternehmen, die wegen des bedeutenden Umfangs des Engagements bei Zweckgesellschaften in dieser Branche bereits frühzeitig mit Umstellungsprojekten für IFRS 10 begonnen haben. Zu den Ergebnissen der Studie gehören die folgenden:

 

  • Neue Leitlinien werden zu aussagekräftigeren Abschlüssen in Bezug auf Zweckgesellschaften führen.
  • Die quantitativen Auswirkungen der Übernahme von IFRS 10 auf das Ausmaß der Konsolidierung in Vergleich mit den gegenwärtigen Vorschriften in Bezug auf Zweckgesellschaften werden hinsichtlich des Gesamtvermögens und der Anzahl der konsolidierten Zweckgesellschaften vermutlich relativ begrenzt sein.
  • Die Teilnehmer berichteten, dass IFRS 10 zwar nicht notwendigerweise zur Konsolidierung von wesentlich mehr oder wesentlich weniger Zweckgesellschaften führen würde, dass aber der Standard nicht für sich sondern im Zusammenhang mit den Angabevorschriften in IFRS 12 betrachtet werden müsse. Einige der Teilnehmer wiesen ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Angabevorschriften in IFRS 12 erfordern würden, dass Unternehmen signifikant mehr narrative Informationen zu ihren Beteiligungen an nicht konsolidierten Zweckgesellschaften zur Verfügung stellen müssen.
  • Einige Teilnehmer wiesen auch darauf hin, dass selbst bei Ausbuchung bestimmter Zweckgesellschaften die Vermögenswerte dieser Zweckgesellschaften nach dem Chancen-und Risiken-Kriterium aus IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung weiterhin angesetzt werden müssen.

Sie können sich die vollständige Studie in englischer Sprache direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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