Die Europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hatte das Konsultationspapier Im
November 2011 veröffentlicht, da offenkundig unterschiedlichen Sichtweisen hinsichtlich der praktischen Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf Seiten der Ersteller, der Prüfer, möglicherweise der Abschlussnutzer und, in einigen Fällen, der Prüfstellen für die Bilanzierung Fuß gefasst hätten.
Der IFRS-Fachausschuss sieht keine Abweichungen in Bezug auf das Konzept der Wesentlichkeit in der Praxis. Des Weiteren ist der Ausschuss der Meinung, dass, wenn eine solche Abweichung vorläge, eine Klärung des Sachverhalts in den Zuständigkeitsbereich des IASB fallen würde.
Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme des IFRS-Fachausschusses direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen (51 KB).