Bericht zu der EFRAG-Einbindungsveranstaltung zu den Diskussionspapieren zu Zusammenschlüssen von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung und zur Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern in Warschau

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31.05.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Verfügung, in der die Meinungsäußerungen dargestellt sind, die bei der gemeinsamen Einbindungsveranstaltung von EFRAG und den Standardsetzern aus Großbritannien (ASB) und Italien (OIC) zu den Diskussionspapieren zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung und zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern am 15. Mai 2012 in Warschau getätigt wurden.

Die Einbindungsveranstaltung war Teil einer Reihe von Veranstaltungen, die in verschiedenen europäischen Städten abgehalten wurden, um zu hören, was Praxisanwender und andere interessierte Parteien über die Themen denken, die in den Diskussionspapieren zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung (veröffentlicht im Oktober 2011) und zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern (veröffentlicht im Dezember 2011) dargestellt werden.

Die Diskussion in Polen wurde stark von Akademikern getragen, die zum Teil kurze Präsentationen zu ihren Standpunkten einfließen ließen. Diese Beiträge werden im EFRAG-Bericht neben einer Darstellung der allgemeinen Diskussion ebenfalls kurz zusammengefasst.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen. Berichte von den anderen Einbindungsveranstaltungen werden derzeit nach und nach zur Verfügung gestellt. Eine Zusammenfassung der Veranstaltung in London am 16. April finden Sie hier. Der Bericht aus Amsterdam (17. April) steht Ihnen hier zur Verfügung.

Die Rückmeldungen, die bei den Einbindungsveranstaltungen eingehen, und die Stellungnahmen zu den Diskussionspapieren werden die Grundlage der erneuten Erörterung der Sachverhalte durch EFRAG bilden. Danach wird EFRAG entscheiden, welche weiteren Schritte unternommen werden müssen, bevor dem IASB die europäischen Sichtweisen unterbreitet werden.

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