Mai

Neuseeländischer Regulierer bittet im Stellungnahmen zu nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basierenden Informationen

29.05.2012

Die neuseeländische Finanzmarktaufsicht (Financial Markets Authority, FMA) hat vorgeschlagene Leitlinien zur Veröffentlichung von nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basierenden Finanzinformationen herausgegeben. Die Leitlinien beschreiben die Erwartungen der FMA an Finanzinformationen, die in Unternehmensdokumenten wie beispielsweise Transaktionsunterlagen oder Marktankündigungen verwendet werden. Die Leitlinien basieren größtenteils auf kürzlich in Australien veröffentlichten Leitlinien und weisen auf ein international verbreitetes Problem hin.

Die vorgeschlagenen Leitlinien widmen sich dargestellten Finanzinformationen, die nicht im Einklang mit den Grundsätzen allgemein akzeptierter Bilanzierungspraxis stehen (nach neuseeländischem Recht definierte "GAAP", die die IFRS-Äquivalente einschließen). In den Leitlinien werden bekannte Formen dieser Informationen wie beispielsweise die alternativen Kennzahlen 'zugrunde liegender Gewinn' und 'normalisierter Gewinn' angesprochen.

Die FMA gibt in diesen Leitlinien ihrer Ansicht Ausdruck, dass "Adressaten von Finanzinformationen vernünftigerweise erwarten können, dass die dargestellten Informationen im Einklang mit den anerkannten Rechnungslegungsprinzipien erstellt werden". Um sicherzustellen, dass die nicht auf Rechnunglegungsprinzipien basierenden Informationen nicht irreführend sind, nennt die FMA einige Faktoren, die zu berücksichtigen sind. Dazu gehören die Fragen, warum die alternativen Kennzahlen nützlich sind, wie sie berechnet werden und wie sie auf die Finanzinformationen ünerzuleiten sind, die im Abschluss dargestellt werden. In den Leitlinien wird außerdem festgehalten, dass die Informationen unvoreingenommen sein müssen und keine Posten beschreiben sollen, die einmalig und nicht wiederkehrend sind.

Außerdem sind Leitlinien zu Informationen enthalten, die Transaktionsunterlagen wie beispielsweise in Emissionsprospekten betreffen, und es wird darauf hingewiesen, dass Finanzinformationen in solchen Dokumenten nach neuseeländischem Recht in bestimmter Hinsicht mit den Rechnungslegungsprinzipien übereinstimmen müssen. Es wird festgehalten, dass andere Finanzinformationen wie beispielsweise pro-forma-Informationen im Einklang mit den Ansatz- und Bewertungskriterien der Rechnungslegungsprinzipien erstellt werden müssen; weitere Leitlinien zur Darstellung sind ebenfalls enthalten.

Die vorgeschlagenen Leitlinien stützen sich stark auf ähnliche Leitlinien, die von der australischen Wertpapier- und Investitionsaufsicht (Australian Securities and Investments Commission, ASIC) herausgegeben wurden. Der auf der Internetseite der ASIC in englischer Sprache verfügbare Leitfaden, der im Dezember 2011 herausgegeben wurde, geht über den von der FMA veröffentlichten vorgeschlagenen Leitfaden hinaus, indem er zusätzliche Hinweise zur Angabe von Finanzinformationen im Abschluss selbst enthält. Dabei werden auch durchaus umstrittene Ansichten der ASIC bei beispielsweise der Frage deutlich, ob zusätzliche Zwischenzeilen und -summen in der Gesamtergebnisrechnung sachgerecht sind. (Weitere Informationen zum Leitfaden der ASIC finden Sie in einem englischsprachigen Accounting Alert unserer australischen Kollegen).

Zu den vorgeschlagenen Leitlinien kann bis zum 29. Juni 2012 Stellung genommmen werden. Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der FMA.

Kodexanpassungen 2012 für den Deutschen Corporate Governance Kodex

28.05.2012

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat am Mitte Mai 2012 einige Änderungen beschlossen sowie verschiedene Gesetzesänderungen am Kodex nachvollzogen.

Diese Änderungen stellen die Finalisierung der Vorschläge dar, die zwecks Stellungnahme am 1. Februar 2012 veröffentlicht worden waren.

Besonderes Gewicht hat die Regierungskommission bei diesen Änderungen auf den Themenkomplex „Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern auf der Anteilseignerseite“ gelegt. So wurden Anpassungen am Kodex unter anderem bei den Regelungen zur angemessenen Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder und zur Offenlegung von Interessenkonflikten von Aufsichtsräten vorgenommen.

Auf der Internetseite der Regierungskommission stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Weitere Mitschriften von der IASB-Sitzung im Mai

27.05.2012

Der IASB hat seine reguläre monatliche Sitzung im Mai in Norwalk in den Vereinigten Staaten abgehalten. Große Teile der Sitzung fanden gemeinsam mit dem FASB statt. Wir stellen Ihnen die Übersetzung der Mitschriften von den Sitzungsteilen zur Agendakonsultation und zu den vom IFRS Interpretations Committee festgestellten Inkonsistenzen zwischen IAS 27 und SIC-13 zur Verfügung. Beide wurden am Mittwoch, den 23. Mai abgehalten.

Die folgende Verknüpfungen führen Sie direkt zu den einzelnen Mitschriften:

Mittwoch, 23. Mai 2012 (amerikanischer Ostküstenzeit)

Sitzungsmitschriften von den verbleibenden Sitzungsteilen werden wir Ihnen sobald als möglich zur Verfügung stellen.

Sie können auch auf alle bisher verfügbaren Übersetzungen der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften über die entsprechende Übersichtsseite für die gesamte Sitzung zugreifen.

Rahmenkonzeptbasierte Unterrichts-Workshops der IFRS-Stiftung

25.05.2012

Die IFRS-Stiftung hat in Anerkennung der Tatsache, dass für eine rigorose und einheitliche Anwendung der IFRS eine solide Kenntnis der IFRS vonnöten ist, eine breit angelegte IFRS-Ausbildungskampagne ins Leben gerufen. Grundlage der Kampagne ist das IFRS-Rahmenkonzept, um die Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die notwendig sind, um die IFRS (einschließlich des IFRS für KMU) so zu interpretieren, wie sie gedacht sind, und die Ermessensentscheidungen zu treffen, die für die Umsetzung notwendig sind.

Der Stab des IASB reist mit seinen Workshops zu den großen Rechnunglegungskonferenzen und -symposien, Wirtschaftsprüfertagungen und Universitäten. So finden beispielsweise im Juni 2012 noch zwei Workshops in Europa statt - in Bukarest und in Amsterdam.

Der jüngste Workshop fand am 14. Mai in London statt und wurde von 30 Teilnehmern aus 20 Ländern besucht. Nach der Lehrveranstaltung informierten die Projektmitarbeiter des IASB noch über den aktuellen Stand bei den Projekten zu Investmentgesellschaften, Finanzinstrumenten, Leasingverhältnissen und Versicherungsverträgen. Außerdem wurde noch eine Frage- und Antwortphase zu neuen und geänderten Standards angeboten, die 2013 in Kraft treten.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Bilanzierung von Verschmutzungsrechten ein wichtiges Thema für nationale Standardsetzer

25.05.2012

Im November 2010 legte der IASB sein Projekt zu Emissionshandelsprogrammen vorerst auf Eis, um sich auf die großen Projekte aus dem Arbeitsabkommen mit dem FASB zu konzentrieren, die bis Juni 2011 abgeschlossen werden sollten. Da diese Projekte noch immer nicht abgeschlossen sind und gleichzeitig die globale Nachhaltigkeitsbewegung zu immer neuen Gesetzen und Verordnungen führt, beginnen einzelne nationale Standardsetzer, ihre eigenen Ideen zu entwickeln.

Der französische Standardsetzer Autorité des normes comptables (ANC) stellte kürzlich ein Diskussionspapier mit dem Titel Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen unter der Berücksichtigung des Geschäftsmodells der Unternehmen vor, das darauf abzielt, "die internationale Debatte und, so bald wie möglich, die Entwicklung eines internationalen Rechnungslegungsstandards durch den IASB anzuregen".

Der EU-Emissionshandel (European Union Emission Trading System, EU ETS), dessen erste Phase 2005 begann, wird 2013 in Phase III eintreten, in der die Gratiszuteilung von Emissionsrechten schrittweise zugunsten der Versteigerung von Emissionsrechten aufgegeben wird. Daher müssen die Fragen, ob handelbare Rechte und Guthaben in Emissionshandelsprogrammen Vermögenswerte sind und wie diese zu bilanzieren sind, geklärt werden. Der ANC schlägt einen Bilanzierungsansatz vor, der auf dem Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens aufbaut, da "nach den IFRS eine einheitliche Bewertung von erworbenen Rechten unabhängig von ihrer Verwendung irrelevant wäre".

In Australien, ist der jüngst eingeführte Mechanismus für die Bepreisung von Kohlenstoffemissionen (Carbon Pricing Mechanism, CPM) ebenfalls in Phasen unterteilt. Die Festpreisphase, in der bestimmten Unternehmen eine Zusatzsteuer auferlegt wird, wird vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2015 laufen. In der darauf folgenden Phase der flexiblen Preise können Verschmutzungsrechte frei gehandelt werden.

In einem Arbeitspapier des Stabs des australischen Standardsetzers Australian Accounting Standards Board (AASB), das hauptsächlich den möglichen Auswirkungen der Festpreisphase auf die Finanzberichterstattung gewidmet ist, kündigt der Stab an: "Die Auswirkungen der Phase der flexiblen Preise auf die Finanzberichterstattung werden erörtert, wenn der IASB sein Projekt zur Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen wieder aufnimmt." Der Stab hält allerdings auch fest: "Der AASB verfügt über Ausweichpläne für die Entwicklung notwendiger Leitlinien zur Finanzberichterstattung nach australischen Rechnungslegungsstandards in der Phase der flexiblen Preise, falls es sich abzeichnen sollte, dass der IASB es nicht schaffen wird, rechtzeitig eine Verlautbarung, die eine Grundlage für die bilanzielle Behandlung in der Phase der flexiblen Preise bietet, bereitzustellen."

Es ist wahrscheinlich, dass der IASB sein Projekt zu Emissionshandelsprogrammen wieder aufnehmen wird, da während der Diskussion der Agendakonsultation am letzte Mittwoch Forschung zu Emissionshandelsprogrammen als eine der möglichen Prioritäten für die künftige Agenda des IASB genannt wurde.

Weiterführende Informationen:

FEE veröffentlicht weitere Anmerkungen zur Überarbeitung der Bilanzrichtlinien

25.05.2012

Vor dem Hintergrund der fortdauernden Erörterung der Überarbeitung der Bilanzrichtlinien durch den Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments hat der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) weitere Anmerkungen zu den Änderungsvorschlägen an den Vorsitzenden des Auschsusses Klaus-Heiner Lehne geschickt.

Das jetzt veröffentlichte Schreiben des FEE stellt eine Ergänzung zu seiner Stellungnahme vom Februar 2012 dar. In der Stellungnahme hatte FEE damals das Ziel einer besseren Regulierung und Vereinfachung und die Überarbeitung der Bilanzierungsrichtlinien unterstützt, die Vorschläge der EU-Kommission aber nur als ersten Schritt in die richtige Richtung bezeichnet.

In dem neuen Schreiben an JURI streicht FEE in Bezug auf die Überarbeitung der Bilanzrichtlinien noch einmal folgende Punkte heraus bzw. führt sie erstmalig an:

  • Allgemeine Rechnungslegungsprinzipien sollte auf alle Aspekte der Finanzberichterstattung angewendet werden.
  • Die Anwendung des Vorsichtsprinzips führt nicht zu Verzerrung.
  • Das Wesentlichkeitsprinzip trägt zu relevanten Fianzinformationen und zur Vereinfachung bei.
  • Das Prinzip der wirklichkeitsgetreuen Darstellung sollte ein Eckpunkt der Finanzberichterstattung bleiben.
  • Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert sollte als Wahlrecht für die Mitgliedstaaten zugelassen werden.
  • Die Gestattung der Einreichung von Abschlüssen in XBRL-Format sollte erwogen werden.
  • Die Reduzierung der Mindestangaben ist bedenklich.
  • Indirekte Kosten sollten für kleine Unternehmen nicht verpflichtend Teil der Kosten eines erzeugten Vermögenswerts sein.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben, in dem auch auf die Überarbeitung der Transparenzrichtlinie eingegangen wird, direkt von der Internetseite des FEE herunterladen.

Vorsitzender der IFRS-Stiftung spricht vor der IOSCO

24.05.2012

Am 16. Mai 2012 sprach Michel Prada, der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, bei der Jahreskonferenz 2012 der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) in Peking. In seiner Rede hob Prada die Rolle der IOSCO bei der Entwicklung der IFRS hervor, erörterte die Zukunft des IASB als globaler Standardsetzerund gewährte Einblicke in sein Ziel der engeren Zusammearbeit zwischen IASB und IOSCO.

Prada begann seine Rede damit, dass er der IOSCO zu ihrer Neustrukturierung der Governance-Struktur gratulierte, die seiner Meinung nach die Sichtbarkeit und Effizienz der IOSCO erhöhen wird. Er sprach davon, dass die IOSCO im Mai 2000 ein Katalysator für die Bewegung der internationalen Rechnungslegung war, als sie grenzüberschreitende Börsennotierungen anerkannte. Dies waren die 'Kernstandards' des IASC, der später zum IASB wurde.

In seiner Rede erörterte Prada den Erfolg der IFRS und verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass die verbleibenden Länder einschließlich der Vereinigten Staaten, China und Indien sich der Bewegung bald anschließen werden, um in den vollen Nutze eines einzigen Satzes globaler Rechnungslegungsstandards zu kommen.

Prada sprach auch über die künftige Rolle des IASB als globaler Standardsetzer. Er verwies auf die Überprüfungen durch das Überwachungsgremium und die Treuhänder der IFRS-Stiftung, deren Ergebnisse gemeinsam im Februar 2012 veröffentlicht wurden. Er gab der Meinung Ausdruck, dass eines der wichtigsten Ergebnisse der Überprüfung der Strategie durch die Treuhänder gewesen sei, dass empfohlen wurde, die Beziehungen des IASB mit anderen Gruppen, die an der Entwicklung von Rechnungslegung beteiligt sind - die nationalen Standardsetzer, die Aufsichts- und Wertpapierbehörden und ander - , formalisiert werden sollten. Dabei gebe es einen doppelten Zweck, wie Prada erklärte:

 

Der erste bezieht sich darauf, dass der IASB die Möglichkeit erhält Standards zu entwickeln, die in der ganzen Welt ohne Änderung angewendet werden können. Der IASB kann dies nicht allein erreichen. Er muss Wege finden, wie er eng mit den Standardsetzungsorganen in der ganzen Welt zusammenarbeiten kann, um die besten Köpfe der Finanzberichterstattung zu nutzen und um sicherzustellen, das die Gegebenheiten einzelner Rechtskreise vollständig berücksichtigt werden.

Der zweite Zweck liegt darin, Verbesserungen bei der Einheitlichkeit der Umsetzung dieser Standards zu erzielen. Dem IASB wurde die Aufgabe verliehen, internationale Standards zu entwicklen, aber er hat nicht die Befugnis, zu bestimmen, wie diese Standards endossiert, umgesetzt oder durchgesetzt werden sollen.

Er ist auch nicht dafür eingerichtet, die Auswirkungen der Standards ohne die Mithilfe der Unternehmen, die diese in der realen Welt umsetzen, leicht zu identifizieren.

Prada bat dann um eine bessere Koordination und Zusammenarbeit zwischen der IOSCO und dem IASB und wies noch einmal darauf hin, dass die Überprüfung der Strategie durch die Treuhänder einen Rahmen für eine besser entwickelte Beziehung biete.

Sie können sich den vollständigen Text der Rede direkt von der Internetseite des IASB herunterladen, wo sie heute veröffentlicht wurde.

ISDA vergleicht Berichterstattung über Derivate nach US-GAAP und IFRS

24.05.2012

Die International Swaps and Derivatives Association (ISDA), eine Handelsorganisation von Teilnehmern am Markt für außerbörsliche Derivate, hat ein Papier mit dem Titel "Verrechnung und Aufrechnung: Berichterstattung über Derivate nach US-GAAP und IFRS" herausgegeben. In dem Papier werden die Unterschiede zwischen den Ansätzen aufgezeigt, die IASB und FASB für die Aufrechnung in der Bilanz gewählt habe, und es wird erläutert, wie die beiden Boards zu ihren jetzigen Positionen gelangten. In dem Papier wird auch untersucht, warum nach US-GAAp gestattet ist, Derivate in der Netto- und nicht in der Bruttodarstellung in der Bilanz zu zeigen, und es werden die Gründe aufgezeigt, weshalb die ISDA diese Methode bevorzugt.

In dem Papier der ISDA werden Einblicke in die verschiedenen Aufrechnungsmethoden nach IFRS und US-GAAP gegeben und ihre Auswirkungen auf die Liquidität, die Sicherheiten und die neue Verschuldungsgrenze nach Basel III aufgezeigt.

Das sehr grundlegende Papier ist wie folgt gegliedert:

  • Warum sind Auf- und Verrechnung ein Problem?
  • Unterschiede zwischen Wertpapieren, Krediten und Forderungen und Derivaten
  • Portfoliomanagement
  • Die Märkte für Zinsswaps und Credit Default Swaps (CDS)
  • Die Wirksamkeit von Aufrechnung und Sicherheiten als Risikominderungsstrategien
  • Die Aufrechungsvorschriften nach US-GAAP und IFRS
  • Kriteria für Märkte für Derivate und Rückkaufvereinbarungen
  • Neue Angaben zur Aufrechnung
  • Die neue Verschuldungsgrenze nach Basel III

Das englischsprachige Papier können Sie direkt von der Internetseite der ISDA herunterladen.

Weitere Mitschriften von der IASB-Sitzung im Mai

24.05.2012

Der IASB hält derzeit in Norwalk in den Vereinigten Staaten seine reguläre monatlich Sitzung ab. Große Teile der Sitzung werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Wir stellen Ihnen die Übersetzung der Mitschriften von den Sitzungsteilen zur Wertminderung von Finanzinstrumenten am Montag und Dienstag zur Verfügung. In den Sitzungen ging es um die Wertminderung von Leasingforderungen, den Diskontierungssatz für die Abzinsung von erwarteten Verlusten im Modell der drei Portfolien und die Behandlung von Modifizierungen von finanziellen Vermögenswerten.

Die folgende Verknüpfungen führen Sie direkt zu den einzelnen Mitschriften:

Montag, 21. Mai 2012 (amerikanischer Ostküstenzeit)

Dienstag,  22. Mai 2012 (amerikanischer Ostküstenzeit)

Sitzungsmitschriften von den anderen Sitzungsteilen an diesen beiden Tagen werden wir Ihnen sobald als möglich zur Verfügung stellen.

Sie können auch auf alle bisher verfügbaren Übersetzungen der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften über die entsprechende Übersichtsseite für die gesamte Sitzung zugreifen.

Neues Trainingsmodul für den IFRS für KMU

24.05.2012

Die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung hat ein Trainingsmodul zum Abschnitt 31 "Hyperinflation" des IFRS für KMU entwickelt. In diesem Abschnitt des Standards sind Vorschriften für Unternehmen enthalten, dessen Darstellungswährung die Währung eines Landes mit ausgeprägter Hochinflation ist.

Schlussendlich werden 35 eigenständige Traningsmodule für den IFRS für KMU verfügbar sein – eins für jeden Abschnitt des Standards. Derzeit sind 29 Module verfügbar, die meisten davon auch in arabischer, russischer, spanischer und türkischer Sprache.

Weitere Informationen zum neuen Trainingsmodul finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Dort stehen auch alle bisher verfügbaren Trainingsmodule zur Verfügung.

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