Mai

IFRS Interpretations Committee veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien zu Abgaben und zu Put-Optionen

31.05.2012

Das IFRS Interpretations Committee hat heute zwecks öffentlicher Stellungnahme vorgeschlagene Leitlinien zur Bilanzierung von (1) Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden, und (2) Put-Optionen, die von einem Mutterunternehmen über Anteile eines Tochterunternehmens geschrieben werden, die von einem nicht beherrschenden Anteilseigner gehalten werden, veröffentlicht.

 

Abgaben

Das Komitee erwog, wie ein Unternehmen die Zahlung von Abgaben in seinem Abschluss bilanzieren sollte. Behörden erheben teilweise Abgaben oder Gebühren, wenn Unternehmen in spezifischen Märkten tätig werden, z.B. in einem spezifischen Land, einer spezifischen Region oder in einem spezifischen Markt eines Landes.

In diesem Zusammenhang war dem Komitee die Frage vorgelegt worden, wie die Unternehmen solche Gebühren (bei denen es sich nicht um Ertragsteuern handelt) in ihren Abschlüssen bilanziell abzubilden haben, insbesondere zu welchem Zeitpunkt die Gebühr erstmals zu erfassen ist. In dem vorgelegten Entwurf DI/2012/1 Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden wird vorgeschlagen, dass es sich bei dem den Ansatz der Schuld auslösenden verpflichtenden Ereignis um die Aktivität handelt, die gemäß gesetzlicher Vorschrift die Zahlung der Gebühr auslöst.

Stellungnahmen zum Vorschlag zu Abgaben werden bis zum 5. September 2012 erbeten.

Der Entwurf DI/2012/1 und die zugehörige Presseerklärung sind auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter zum Interpretationsentwurf DI/2012/1 herausgegeben. In dem Newsletter werden die wesentlichen Inhalte des neuen Entwurfs samt dessen bilanziellen Auswirkungen dargestellt.

 

Put-Optionen

Das Komitee erwog, wie die finanzielle Verpflichtung zu bewerten sei, die entsteht, wenn ein Mutterunternehmen die Anteile seines Tochterunternehmens gegen Barmittel oder gegen einen anderen finanziellen Vermögenswerte erwerben muss und das Mutterunternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit in seinen Konzernabschluss für den Barwert des Optionsausübungspreises aufnehmen muss.

Der veröffentlichte Entwurf DI/2012/2 Über nicht-beherrschende Anteile geschriebene Put-Optionen bezieht sich auf die Bilanzierung für geschriebene Optionen eines Mutterunternehmens in Bezug auf (Eigenkapital-) Anteile an einem Tochterunternehmen, die von einem Anteilsinhaber dieser „nicht beherrschenden Anteile“ gehalten werden. Bei einer geschriebenen Option handelt es sich um einen Vertrag, der dem Käufer der Option das Recht gewährt, einen spezifizierten Vermögenswert an den Stillhalter bzw. den Aussteller der Option zu einem spezifizierten Preis und zu einem spezifizierten Zeitpunkt zu veräußern. Sofern ein Mutterunternehmen dazu verpflichtet ist, die (Eigenkapital-) Anteile an seinem Tochterunternehmen gegen Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu erwerben, muss das Mutterunternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit in seinem Konzernabschluss in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Optionsausübungspreises ansetzen.

Dem Komitee war in diesem Zusammenhang die Frage vorgelegt worden, wie bei der Folgebewertung dieser finanziellen Verbindlichkeit vorzugehen ist, da insofern erheblich voneinander abweichende Auslegungen bestehen. Die vorgelegte Frage hat das Komitee in dem Entwurf der Interpretation vorschlagsweise beantwortet. Demzufolge sind alle Folgebewertungsänderungen der finanziellen Verbindlichkeit gemäß IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung bzw. IFRS 9 Finanzinstrumente in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Stellungnahmen zum Vorschlag zu Put-Optionen werden bis zum 1. Oktober 2012 erbeten.

Der Entwurf DI/2012/2 und die zugehörige Presseerklärung sind auf der Internetseite des IASB verfügbar. Von den Vorschlägen ist auch eine französische Fassung vefügbar.

Abschließender Bericht zur Einrichtung des US-amerikanischen Gremiums für nicht börsennotierte Unternehmen

31.05.2012

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) hat ihren endgültigen Bericht zur Einrichtung des neuen Rats für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) veröffentlicht, der bestimmen wird, ob Ausnahmen von oder Änderungen an bestehendes US-GAAP-Vorschriften notwending sind, um den Bedürfnissen von Adressaten von Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen gerecht zu werden. Im engültigen Bericht werden die genauen Details zum neuen Gremium genannt.

Wie zuvor berichtet haben die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) die Einrichtung eines Rats für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) zur Verbesserung des Prozesses für die Verabschiedung von Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen angekündigt. Der gestern veröffentlichte abschließende Bericht nennt die Details in Bezug auf die Rolle und die Verantwortlichkeiten des neuen PCC.

Die nachfolgende Zusammenfassung basiert auf  Übersetzungen von Auszügen aus dem Bericht.

 

  • Befugnisse und Verantwortlichkeiten - Der PCC wird zwei wesentliche Verantwortlichkeiten haben: (1) Feststellung, ob Ausnahmen von oder Änderungen an den bestehenden US-GAAP notwendig sind, um den Bedürfnissen der Adressaten von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen gerecht zu werden; (2) Arbeit als hauptsächliches Beratungsgremium für den Financial Accounting Standards Board (FASB) im Hinblick auf die sachgerechte Behandlung von nicht börsennotierten Unternehmen bei Sachverhalten, die sich derzeit zwecks aktiver Erwägung auf der fachlichen Agenda des FASB befinden.
  • Mitgliedschaft und Amtszeiten - Der PCC wird aus 9 bis 12 Mitgliedern einschließlich eines Vorsitzenden bestehen. Sie alle werden von den Treuhändern ernannt. Der Vorsitzende des PCC wird in keiner Weise mit dem FASB in Verbindung stehen und wird über substantielle aktive Erfahrung mit und in Bezug auf nicht börsennotierte Unternehmen verfügen. Die Mitglieder des PCC werden aus Abschlussadressaten und -erstellern sowie anderen Mitgliedern aus der Praxis bestehen, die über bedeutende Erfahrung im Lesen, Erstellen und/oder Prüfen von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen verfügen. Die Mitglieder werden zunächst auf drei Jahre ernannt und können für weitere zwei Jahre wiederberufen werden.
  • Verbindung zum FASB und Unterstützung durch den Stab - Ein Mitglied des FASB wird als Verbindung zum PCC abgestellt. Verwaltungs- und Fachmitarbeiter des Stabs werden ausgewählt, um den PCC zu unterstützen und mit ihm zusammenzuarbeiten, um einen Ausgleich zu den Ressourcen des FASB herzustellen und doppelte Arbeit zu vermeiden.
  • Sitzungen - Während der ersten drei Jahre seines Bestehens wird der PCC mindestens fünf Sitzungen jährlich abhalten, wobei zusätzliche Sitzungen eingeschoben werden, wenn der Vorsitzende des PCC dies für notwendig hält. Die Sitzungen des PCC werden öffentlich abgehalten.
  • Agendasetzung des PCC und Konsultationsprozess für bestehende Vorschriften nach US-GAAP - Der PCC legt seine Agenda in Abstimmung mit dem FASB und unter Berücksichtigung der Einreichungen von Interessengruppen fest. Auf Grundlage von zuvor mit dem FASB abgestimmten Kriterien wird der PCC eine Überprüfung der bestehenden Vorschriften nach US-GAAP durchführen und Standards identifizieren, die für mögliche Änderungen oder Ausnahmen infrage kommen. Vorgeschlagene Änderungen an oder Ausnahmen von den Vorschriften nach US-GAAP, die der PCC verabschiedet, werden dem FASB zwecks endgültiger Entscheidung vorgelegt.
  • Rolle des PCC bei Projekten auf der Agenda des FASB - Bei Projekten, die sich zwecks aktiver Erwägung auf der fachlichen Agenda des FASB befinden, ist der PCC das hauptsächliche Beratergremium für den FASB hinsichtlich der Auswirkungen auf nicht börsennotierte Unternehmen. Empfehlungen des PCC werden bei den Beratungen des FASB berücksichtigt,
    und der FASB trägt die Verantwortung dafür, dass in der Grundlage für Schlussfolgerungen seiner vorgeschlagenen und endgültige Aktualisierungen der Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Updates, ASU) dokumentiert wird, wie er die Bedürfnisse von nicht börsennoteirten Unternehmen und die Empfehlungen des PCC berücksichtigt hat.
  • Aufsicht - die Treuhänder der FAF werden eigens einen Ausschuss der Treuhänder einrichten (den sogenannten Private Company Review Committee), der die Verantwortung der Hauptaufsicht über den PCC während der ersten drei Jahre seiner Tätigkeit trägt. Der Aufsichtsausschuss wird sowohl den PCC als auch den FASB für die ausreichende Berücksichtigung von Sachverhalten in Bezug auf nicht börsennotierte Unternehmen im Standardsetzungsprozess verantwortlich halten.
  • Beurteilung durch die FAF-Treuhänder nach drei Jahren - Nach den ersten drei Jahren der Tätigkeit des PCC werden die Treuhänder der FAF eine Gesamtbeurteilung vornehmen, um festzustellen, ob die Zielsetzung des PCC erreicht wird und ob ggf. weitere Änderungen am Standardsetzungsprozess für nicht börsennotierte Unternehmen notwendig sind.

Sie könne sich den vollständigen Bericht in englischer Sprache direkt von der Internetseite des FASB herunterladen.

Bericht zu der EFRAG-Einbindungsveranstaltung zu den Diskussionspapieren zu Zusammenschlüssen von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung und zur Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern in Warschau

31.05.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Verfügung, in der die Meinungsäußerungen dargestellt sind, die bei der gemeinsamen Einbindungsveranstaltung von EFRAG und den Standardsetzern aus Großbritannien (ASB) und Italien (OIC) zu den Diskussionspapieren zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung und zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern am 15. Mai 2012 in Warschau getätigt wurden.

Die Einbindungsveranstaltung war Teil einer Reihe von Veranstaltungen, die in verschiedenen europäischen Städten abgehalten wurden, um zu hören, was Praxisanwender und andere interessierte Parteien über die Themen denken, die in den Diskussionspapieren zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung (veröffentlicht im Oktober 2011) und zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern (veröffentlicht im Dezember 2011) dargestellt werden.

Die Diskussion in Polen wurde stark von Akademikern getragen, die zum Teil kurze Präsentationen zu ihren Standpunkten einfließen ließen. Diese Beiträge werden im EFRAG-Bericht neben einer Darstellung der allgemeinen Diskussion ebenfalls kurz zusammengefasst.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen. Berichte von den anderen Einbindungsveranstaltungen werden derzeit nach und nach zur Verfügung gestellt. Eine Zusammenfassung der Veranstaltung in London am 16. April finden Sie hier. Der Bericht aus Amsterdam (17. April) steht Ihnen hier zur Verfügung.

Die Rückmeldungen, die bei den Einbindungsveranstaltungen eingehen, und die Stellungnahmen zu den Diskussionspapieren werden die Grundlage der erneuten Erörterung der Sachverhalte durch EFRAG bilden. Danach wird EFRAG entscheiden, welche weiteren Schritte unternommen werden müssen, bevor dem IASB die europäischen Sichtweisen unterbreitet werden.

Presseerklärung zur FEE-Veranstaltung zur integrierten Berichterstattung

31.05.2012

Der europäische Wirtschaftsprüfrverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat am 30. Mai 2012 eine Veranstaltung zur integrierten Berichterstattung angeboten, bei der unter anderem der frühere Ministerpräsident der Niederlande, Jan Peter Balkenende, sprach.

Balkenende hob unter anderem hervor, wie wichtig es ist, dass der Berufsstand der Rechnungsleger nicht nur passiv auf möglicherweise kommende Vorschriften wartet, sondern selbst aktiv an der Debatte um die intergrierte Berichterstattung teilnimmt. Er sagte:

 

Die globalen Herausforderungen in der Welt in Bezug auf Nachhaltigkeit erfordern, dass wir Geschäfte auf eine andere Art und Weise angehen. Es ist vielversprechend, dass Unternehmen zunehmend Verantwortung übernehmen und Lösungen finden, die sowohl dem Unternehmen als auch der Gesellschaft nützen. Sie ändern ihre Geschäftsmodelle im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum und erzeugen langfristige Werte und die Erfahrung, dass wirtschaftliche Leistung mit Umwelt- und sozialen Fortschritten verknüpft ist. [...] Dieser integrierte Geschäftsansatz muss auch in der externen Berichterstattung widergespiegelt werden. Es ist gut, dass der Berufsstand der Rechnungsleger die Debatte zur integrierten Berichterstattung anregt.

Die englischsprachige Presseerklärung zum Abschluss der FEE-Veranstaltung können Sie direkt von der Internetseite des FEE herunterladen.

EFRAG will Arbeitsgruppe zu Versicherungen neu besetzen

31.05.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat entschieden, ihre Arbeitsgruppe zur Bilanzierung von Versicherungen (Insurance Accounting Working Group, IAWG) neu zu besetzen und bittet um Bewerbungen.

Die IAWG von EFRAG besteht seit 11 Jahren; die derzeitige Besetzung der Gruppe ist seit vier Jahren nahezu unverändert. Jetzt haben einige Mitglieder der IAWG signalisiert, dass sie ihre Plätze in der Arbeitsgruppe zur Verfügung stellen wollen. Deshalb hat sich EFRAG entschlossen, die Arbeitsgruppe neu zusammenzusetzen und bittet um Bewerbungen für alle Plätze des Gremiums. Bisherigen Mitglieder der Gruppe steht es frei, sich erneut zu bewerben.

Die Rolle der IAWG besteht darin, EFRAG dabei zu unterstützen, Einfluss auf die Entwicklung von IFRS und Interpretationen zu nehmen, die versicherungsspezifischen Themen gewidmet sind. Derzeit betreibt der IASB ein Projekt zu Versicherungsverträgen, dessen Ziel darin besteht, gemeinsam mit dem FASB einen qualitativ hochwertigen Standard zu entwickeln, in welchem die Bilanzierungsvorschriften dem Grunde, der Höhe und dem Orte nach sowie Angabevorschriften für Versicherungsverträge behandelt werden. Eine erneute Veröffentlichung der entsprechenden Vorschläge wird im 3. oder 4. Quartal 2012 erwartet.

Die IAWG soll auch bei Fragen der Übernahme und Umsetzung entsprechender Verlautbarungen durch Fachanalysen und durch Konsultation mit Vertretern der Versicherungsbranche in Europa und anderen beraten.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Tagesordnung für die Unterrichtseinheit des IASB am 6. Juni 2012

31.05.2012

Der International Accounting Standards Board wird am Mittwoch, den 6. Juni 2012 eine Unterrichtseinheit zu Leasingverhältnissen und Erlöserfassung abhalten.

Die Tagesordnung wurde jetzt bekanntgegeben. Insgesamt soll die Sitzung knapp drei Stunden dauern.

Die vollständige Tagesordnung können Sie hier einsehen.

Ausgewählte Fragen und Antworten zur Einführung von Swiss GAAP FER 41

30.05.2012

Swiss GAAP FER 41 'Rechnungslegung für Gebäudeversicherer und Krankenversicherer' ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Die Schweizerische Treuhand-Kammer hat sich mit wichtige Fragen in Bezug auf die Einführung des Standards auseinandergesetzt.

Die Subkommission Krankenkassen der Treuhand-Kammer hat sich intensiv mit diesen neuen Rechnungslegungsvorschriften befasst und hierzu ein Q&A-Papier mit Antworten auf wichtige Fragen zur Einführung dieses neuen Standards erarbeitet. Die Q&A wurde mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG abgestimmt.

Folgende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der Treuhand-Kammer zur Verfügung:

Weitere Informationen zur Rechnungslegung in der Schweiz finden Sie auf unserer IAS Plus-Länderseite Schweiz.

Bericht von der EFRAG-Einbindungsveranstaltung zum Diskussionspapier zur Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern in Amsterdam

29.05.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Verfügung, in der die Meinungsäußerungen dargestellt sind, die bei der gemeinsamen Einbindungsveranstaltung von EFRAG und dem britischen Standardsetzer (ASB) zum Diskussionspapier zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern am 17. April 2012 in Amsterdam getätigt wurden.

Die Einbindungsveranstaltung war Teil einer Reihe von Veranstaltungen, die in verschiedenen europäischen Städten abgehalten wurden, um zu hören, was Praxisanwender und andere interessierte Parteien über die Themen denken, die in dem Diskussionspapier zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern (veröffentlicht im Dezember 2011) dargestellt werden.

Da EFRAG bewusst darauf verzichtet hatte, in dem Diskussionspapier eine bestimmte Position einzunehmen, und stattdessen versuchte, eine umfassende Analyse der Sachverhalte zu bieten, um eine Debatte in Europa anzustoßen, war die Diskussion sehr offen und weitreichend.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen. Berichte von den anderen Einbindungsveranstaltungen werden derzeit nach und nach zur Verfügung gestellt. Eine Zusammenfassung der Veranstaltung in London am 16. April finden Sie hier.

Die Rückmeldungen, die bei den Einbindungsveranstaltungen eingehen, und die Stellungnahmen zum Diskussionspapier werden die Grundlage der erneuten Erörterung der Sachverhalte durch EFRAG bilden. Danach wird EFRAG entscheiden, welche weiteren Schritte unternommen werden müssen, bevor dem IASB die europäischen Sichtweisen unterbreitet werden.

3. Sitzung HGB-Fachausschusses des DRSC

29.05.2012

Die Agenda für die 3. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC am 14. und 15. Juni 2012 steht jetzt zur Verfügung.

Sie finden die Tagesordnung neben weiteren Informationen (zum Beispiel Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter) auf der Internetseite des DRSC. Schwerpunkt der Erörterungen wird der E-DRS 27 Konzernlagebericht sein.

Bericht der SEC zu den IFRS 'innerhalb weniger Wochen'

29.05.2012

Die Kommissarin Elisse B. Walter der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities Exchange Commission, SEC) hat kürzlich eine Rede gehalten, in der sie verkündete, dass "der Stab davon ausgeht, seinen endgültigen Bericht, der im Rahmen des Arbeitsplans zu erstellen ist, innerhalb weniger Wochen veröffentlichen zu können". Danach werde die SEC "die weiteren Schritte erwägen", die sich im Hinblick einer möglichen Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten ergeben.

Die persönlichen Anmerkungen wurden im Rahmen einer Ansprache beim jährlichen Dinner der Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF), dem Äquivalent der IFRS-Stiftung auf US-amerikanischer Seite, am 22. Mai gemacht, aber es wurden keine weiteren Details zu den möglichen "nächsten Schritten" bekanntgegeben.

Walter sagte jedoch, dass es "kritisch" sei, dass "der FASB und der IASB weiter zufriedenstellende Fortschritte bei ihren gemeinsamen Konvergenzprojekten machten" und dass "ein solider Interpretationsprozess bei den IFRS und eine rigorose, koordinierte Anwendung und Durchsetzung der IFRS" unabdingbar seien.

Weiterhin auf die Einbindung der Vereinigten Staaten in den globalen Standardsetzungsprozess der Vereinigten Staaten eingehend, sagte Walter:

 

Jeder fragt, ob und wann die Vereinigten Staaten die IFRS übernehmen werden. Wir sollten auch fragen, wie die Vereinigten Staaten mit der Teilnahme an der Entwicklung der globalen Rechnungslegungsstandards fortfahren sollen.

Bei diesem Punkt ist meine Ansicht, dass eine jegliche Entscheidung, die IFRS zu übernehmen, eine Entscheidung beinhalten sollte, dass der FASB neu herausgegebene IFRS endossiert, nachdem ein verlässlicher Konsultationsprozess des IASB stattgefunden hat, bei dem die US-amerikanische Perspektive berücksichtigt wurde.

Der FASB ist am besten in der Lage, US-amerikanische Interessen im Standardsetzungsprozess des IASB zu repräsentieren, und daher ist es meiner Meinung nach unabdingbar, dass der FASB eine wesentliche Rolle in diesem Prozess spielt.

Der vollständige Text der Ansprache in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite der SEC zur Verfügung.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.