Australischer Standardsetzer zeigt sich besorgt über die Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften

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02.11.2012

Der australische Standardsetzer (Australian Accounting Standards Board, AASB) hat vorläufig entschieden, die Übernahme der kürzlich vom IASB verabschiedeten Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften in Australien zu verzögern, bis ein Konsultationsprozess in Bezug auf zusätzliche Angaben, der "aufgrund Bedenken hinsichtlich des Verlusts von Konsolidierungsinformationen, die sich aus den IFRS-Änderungen ergeben würden" angestoßen wurde, abgeschlossen ist.

Die vorläufige Entscheidung wurde auf der AASB-Sitzung gefällt, die am 31. Oktober und 1. November 2012 stattfand. Der nach der Sitzung veröffentlichte AASB Action Alert (in englischer Sprache auf der Internetseite des AASB) umreißt die Ergebnisse der Sitzung und enthält eine Darstellung der Bedenken hinsichtlich der Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften, die der IASB am 31. Oktober 2012 herausgegeben hat. In dem Alert wird auch die vorläufige Entscheidung genannt, dass es demnächst einen rechtskreisspezifischen Entwurf für Australien geben soll, in dem vorgeschlagen werden soll, dass Abschlüsse mit vollständiger Konsolidierung als zusätzliche Angabe in Australien gefordert werden soll.

In dem vom Stab des AASB vorbereiteten Sitzungspapier (in englischer Sprache auf der Internetseite des AASB) werden eine Reihe von Optionen vorgestellt, die der AASB im Umgang mit den Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften hätte wählen können. In dem Papier wird auch die Möglichkeit genannt, dass der AASB die Änderungen nicht für die Anwendung in Australien hätte übernehmen können, was australische Unternehmen der Möglichkeit beraubt hätte, in Anspruch zu nehmen, ihre Abschlüsse nach den IFRS erstellt zu haben.

Im Papier weist der Stab des AASB auch darauf, dass unabhängig davon, welchen Ansatz der AASB im Umgang mit den Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften wählt, der AASB die eine oder andere seiner üblichen Vorgehensweisen verwerfen muss. So ständen die IFRS-Änderungen beispielsweise im Gegensatz zur Überzeugung des AASB, dass Neutralität in Bezug auf Geschäftsvorfälle herrschen muss, da einer der Grundsätze des AASB lautet, dass "unterschiedliche Geschäftsmodelle keinen Einfluss auf den grundlegenden Charakter der Elemente des Jahresabschlusses (Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen) und ihrer qualitativen Merkmale haben sollte".

In dem Papier wird auch darauf hingewiesen, dass jeder Ansatz, der nicht darin bestehen würde, Änderungen im Einklang mit den IFRS-Änderungen  vorzunehmen, der üblichen Vorgehensweise des AASB widersprechen würde, die darin besteht, die IFRS nur für die Anwendung durch gemeinnützige Unternehmen zu ändern. Der AASB hat in letzter Zeit viele Änderungen an den IFRS, die für die rechtskreisspezifische Anwendung galten, zurückgenommen, um diesem Grundsatz gerecht zu werden.

In Bezug auf die vom AASB gefällte vorläufige Entscheidung, zusätzliche Angaben zu fordern, wird in dem Papier festgehalten, dass dies das Signal aussendet, "dass der AASB deutliche Bedenken hegt, dass die Änderungen dem Kernprinzip der Rechnungslegung von Beherrschung entsprechen". Bedenken hinsichtlich Strukturierungsmöglichkeiten wurden ebenfalls geäußert.

In den Teilen der Grundlage für Schlussfolgerungen, die im Rahmen der Änderungen  in Bezug auf Investmentgesellschaften in IFRS 10 Konzernabschlüsse aufgenommen wurden, heißt es zu diesem Thema:

 

Der Board erkennt diese Argumente an, aber er weist darauf hin, dass die Konsolidierungsausnahme als Reaktion auf Meinungsäußerungen von Adressaten aufgenommen wurde, die gesagt hatten, dass die nützlichste Information in Bezug auf eine Investmentgesellschaft der beizulegende Zeitwert ihrer Investitionen ist. Adressaten hatten auch angegeben, dass Konzernabschlüsse von Investmentgesellschaften die Möglichkeit der Adressaten einschränken könnten, die finanzielle Lage und Leistung einer Investmentgesellschaft einzuschätzen, da sie die finanzielle Lage, die Geschäftstätigkeit und die Kapitalflüsse des Investitionsempfängers betonten und nicht die der Investmentgesellschaft.


Die Ausnahme für Investmentgesellschaften ist in Australien seit langer Zeit umstritten. Im Oktober 2011 hatte der Vorsitzende des AASB, Kevin Stevenson, den ungewöhnlichen Weg gewählt, eine Presseerklärung zu veröffentlichen, in der er darauf hinwies, dass der im August 2011 vom IASB veröffentlichte Entwurf "von dem Konzept der Berherrschung abweichen und zu ungerechtfertigten Änderungen der Vorschriften führen könnte".

Der AASB beabsichtigt, einen Entwurf der vorgeschlagenen zusätzlichen Angaben vor Ende 2012 zu veröffentlichen.

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