EDTF wird die Ergebnisse zu Risikoangaben von Banken dem IASB vorstellen

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20.11.2012

Am 30. Oktober 2012 hat die Arbeitsgruppe für verbesserte Angaben (Enhanced Disclosure Task Force, EDTF) einen Bericht gegenüber dem Finanzstabilitätsrat (FSR) veröffentlicht, in dem wesentliche Verbesserungen bei der Angabe von Risiken durch Banken empfohlen werden. Während der laufenden IASB-Sitzung wird die EDTF die Ergebnisse und Empfehlungen dem IASB vorstellen. Ein Foliensatz für diesen Sitzungsteil wurde jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

In ihrem Bericht identifiziert die EDTF sieben grundlegende Prinzipien für die Verbesserung von Risikoangaben, die die ausgesprochenen Empfehlungen unterstützen und als ein Rahmenkonzept für künftige Arbeiten zu Risikoangaben und als Referenzwert angesehen werden, anhand dessen Banken die Qualität ihrer gegenwärtigen und künftigen Angaben bewerten können.

Am 2. November 2012 hat der IASB eine Presseerklärung veröffentlicht, in der er den Bericht begrüßt und betont, dass der Bericht "unsere eigenen Bemühungen ergänzt, die Transparenz, die Entscheidungsnützlichkeit und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu verbessern". Der IASB kündigte außerdem an, dass er die Empfehlungen der EDTF berücksichtigen wird, wenn er neue Angabeprinzipien im Rahmen seines Projekts zum Rahmenkonzept entwickelt.

Während der Sitzung mit dem IASB (Mittwoch, 21. November, 12:00h - 13:00h deutscher Zeit) wird die EDTF deshalb den Schwerpunkt auf Bereiche legen, die von besonderem Interesse für den IASB sind. Die folgenden Punkte in Bezug auf den EDTF-bericht werden im Foliensatz genannt:

  • Die Vorschläge der EDTF stehen im Einklang mit IFRS 7.7 und IFRS 7.13;
  • Angaben können in geprüften Abschlüssen, Lageberichten oder Säule-3-Berichten geleistet werden;
  • die Prinzipien und Empfehlungen bauen auf bestehenden Rechnungslegungsvorschriften und anderen Angabevorschriften auf;
  • der Bericht spiegelt Risikoaspekte wider, auf die sich Banken derzeit konzentrieren;
  • es wird die Empfehlung ausgesprochen, die Vorgehensweise für die Identifizierung von wertgeminderten Krediten zu beschreiben einschließlich der Frage, wie Banken wertgeminderte, umgeschuldete und geheilte Kredite definiere, und wie die Stundungspolitik der Banken aussieht;
  • es wird vorgeschlagen, Bewegungen in wertgeminderten Krediten überzuleiten;
  • es wird eine Fälligkeitsanalyse von Vermögenswerten und Schulden auf Grundlage der vertraglichen Restlaufzeiten vorgeschlagen;
  • es wird eine tabellarische Aufstellung belasteter Vermögenswerte vorgeschlagen;
  • es gibt ein Paket von Empfehlungen in Bezug auf Liquidität und Finanzierung und die Nützlichkeit einer konsolidierten Kapitalflussrechnung.

Sie können sich den englischsprachigen Foliensatz direkt von der Internetseite des IASB herunterladen. Eine Anmeldung für die Internetübertragung dieses Sitzungsteils ist über diese IASB-Seite zur Novembersitzung möglich.

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