IASB veröffentlicht Vorschläge in Bezug auf begrenzte Änderungen bei der Equity-Bilanzierung

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22.11.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2012/3 'Equity-Methode: Anteil an sonstigen Änderungen des Nettovermögens' herausgegeben, mit dem begrenzte Änderungen an IAS 28 vorgeschlagen werden, um Leitlinien aufzunehmen, wie ein Investor seinen Anteil an Änderungen des Nettovermögens eines assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures zu bilanzieren hat, die nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung oder dem sonstigen Gesamtergebnis des Investitionsempfängers ausgewiesen werden. Diese Änderungen werden auch als 'sonstige Änderungen des Nettovermögens' bezeichnet.

Die Frage, wie ein Investor sonstige Änderungen des Nettovermögens zu bilanzieren hat, hat sich aus Folgeänderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen ergeben, die im Jahr 2007 vorgenommen wurden. Seinerzeit wurden explizite Leitlinien gestrichen, die sich damals im Standard befanden. Der Sachverhalt wurde ursprünglich vom IFRS Interpretations Committee erörtert, das empfahl, dass der IASB eine begrenzte Änderung an IAS 28 (überarbeitet 2011) Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures vornehmen solle. In IAS 28 (2011) wurden die Kernvorschriften in Bezug auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode aus der Vorgängerversion des Standards übernommen. IAS 28 (2011) tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft, was bedeutet, dass die Vorgängerversion nicht mehr geändert werden konnte, bevor sie ersetzt wird.

Nach den Vorschlägen in ED/2012/3 ist vorgesehen, dass ein Investor seinen Anteil der Änderungen im Nettovermögen eines Investitionsempfängers, die nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis des Investitionsempfängers ausgewiesen werden und die keine erhaltenen Ausschüttungen sind, in seinem eigenen Eigenkapital erfasst.

Beispiele von Geschäftsvorfällen eines assoziierten Unternehmens oder eines Joint Ventures, die zu sonstigen Änderungen des Nettovermögens führen können, beinhalten die folgenden:

  • Herausgabe weiteren Aktienkapitals an andere Parteien als den Investor,
  • Rückkäufe von Eigenkapitalinstrumenten von anderen Anteilseigenern als dem Investor,
  • Schreiben einer Put-Option auf die Eigenkapitalinstrumente des Investitionsempfängers an andere Anteilseigner,
  • Veräußerung oder Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an Tochterunternehmen des Investitionsempfängers,
  • anteilsbasierte Vergütungen, die durch Eigenkapitalinstrumente erfüllt werden.

Die Berechnung des Betrags, der im Eigenkapital erfasst wird, kann auch die Veränderungen (wenn vorhanden) des Eigentümeranteils des Investors widerspiegeln, die durch den Geschäftsvorfall ausgelöst werden, der zu der sonstigen Änderung des Nettovermögens führt (d.h. eine Verringerung des Eigentümeranteils aufgrund der Herausgabe von Aktien durch ein assoziiertes Unternehmen an andere Anteilseigner).

Mit dem vorgeschlagenen Ansatz würden im Wesentlichen die Vorschriften aus IAS 28 vor den Änderungen von 2007 wieder eingeführt. Er ist als kurzfristige Lösung gedacht, um Abweichungen in der Praxis zu begegnen, bis der IASB sich dem Thema der Bilanzierung nach der Equity-Methode umfassender zuwendet.

Der Entwurf enthält auch eine alternative Sichtweise eines Boardmitglieds, das der Meinung ist, dass die Änderung nicht im Einklang mit den Konzepten anderer Standards (IAS 1, IFRS 10) steht und zu schwerwiegenden konzeptionellen Verwirrungen führen würde. Dieses Boardmitglied ist der Meinung, dass diese kurzfristige Lösung nicht die Finanzberichterstattung verbessert, sondern ein grundlegendes Konzept von Konzernabschlüssen untergräbt.

Über den Zeitpunkt des Inkrafttretens für die Änderungen wird nach Abschluss der Kommentierungsphase entschieden.

Die Stellungnahmefrist beträgt 120 Tage und endet am 22. März 2013.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen eine Presseerklärung zur Veröffentlichung des Entwurfs mit Verknüpfung auf den Entwurf selbst zur Verfügung.

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