IFRS-Fachausschuss nimmt Stellung zur vorläufigen Entscheidung des IFRS Interpretations Committee zu negativen Zinserträgen

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23.11.2012

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat gegenüber dem IFRS Interpretations Committee Stellung zu dessen Entscheidung genommen, den Ausweis negativer Zinserträge bei Finanzinstrumenten nicht auf seine Agenda zu nehmen. Das Komitee war zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass negative Zinserträge eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Schuld der Definition von Zinserträgen nach IAS 18 nicht genügen, da sie einen Nettoabfluss anstatt eines Nettozuflusses von wirtschaftlichem Nutzen darstellen.

Als Ergebnis der vorangegangenen Diskussion, in welche die DRSC-Arbeitsgruppe Finanzinstrumente einbezogen war, lehnt der Fachausschuss die vorläufige IFRSIC-Entscheidung ab. Stattdessen kommt er zum Schluss, dass eventuelle „negative“ Zinscashflows bei finanziellen Vermögenswerten bzw. finanziellen Schulden dennoch Zinsertrags- bzw. -aufwandscharakter haben. Sie müssen entsprechend als Teil des Zinsergebnisses ausgewiesen werden.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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