September

Ergebnisse der 5. Sitzung des HGB-Fachausschusses und der 19. Öffentlichen Sitzung des DRSC

28.09.2012

Der Ergebnisbericht der Sitzung des HGB-Fachausschusses vom 13. und 14. September 2012 und der 19. Öffentlichen Sitzung des DRSC am 14. September 2012 steht jetzt zur Verfügung.

Während der 19. Öffentlichen Sitzung am 14. September 2012 wurden DRS 16 (geändert 2012) Zwischenberichterstattung und DRS 20 Konzernlagebericht verabschiedet, von denen inzwischen beinahe endgültige Fassungen zur Verfügung stehen. Zum Ergebnisbericht auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Nächste TEG/CFSS- und nächste TEG-Sitzung

28.09.2012

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) und der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) werden das nächste Mal am 3. Oktober 2012 gemeinsam tagen. Im Anschluss daran findet die nächste TEG-Sitzung am 4. und 5. Oktober 2012 statt.

Die Sitzungen stehen Beobachtern offen. Eine Möglichkeit zur Anmeldung und Verknüpfungen auf die entsprechenden Tagesordnungen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

DRS 16 (geändert 2012) und DRS 20 in beinhahe endgültiger Fassung veröffentlicht

28.09.2012

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) stellt auf seiner Internetseite beinhahe endgültige Fassungen von DRS 16 (geändert 2012) 'Zwischenberichterstattung' und DRS 20 'Konzernlagebericht' zur Verfügung.

Die vorliegenden Fassungen wurde in der 19. Öffentlichen Sitzung am 14. September 2012 vom HGB-Fachausschuss verabschiedet und zum Zwecke der gem. § 342 Abs. 2 HGB erforderlichen Bekanntmachung an das Bundesministerium der Justiz weitergeleitet.

Nachfolgend haben Sie Zugriff auf die beinahe endgültigen Fassungen auf der Internetseite des DRSC:

IASB entscheidet sich für eine erneute Veröffentlichung der Versicherungsvorschläge mit gezielten Fragen

28.09.2012

Der IASB hat bekanntgegeben, dass er seine Vorschläge zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen erneut zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgeben will. Allerdings wird diese erneute Veröffentlichung an gezielte Fragen gebunden sein. Obwohl die erneuten Erörterungen zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen sind, ist der IASB der Meinung, dass die erneute Veröffentlichung der Vorschläge dazu beitragen wird, Unsicherheit an den Märkten in Bezug auf die künftige Entwicklung abzubauen.

Bei der Entscheidung zur erneuten Veröffentlichung hat der Board eine Reihe von Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören auch die Zeit, die bereits in dieses Projekt investiert wurde, (das umfassende Projekt zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen wurden 2001 auf die Agenda des IASB genommen) und die Notwendigkeit, bald einen endgültigen Standard herauszugeben. In der Abwägung der Überzeugung, dass eine erneute Veröffentlichung angeraten ist, und dem Wunsch, mit den Erörterungen nicht fast wieder bei Null anzufangen, indem der gesamte Entwurf wieder zur Stellungnahme freigegeben wird, (und damit die Veröffentlichung eines endgültigen Standards zu verzögern) hat der IASB sich zu gezielten Fragen zu den folgenden Themen entschieden:

  • Behandlung von teilnehmenden Verträgen,
  • Darstellung von Prämien im sonstigen Gesamtergebnis,
  • Behandlung von nicht erdienten Leistungen in einem Versicherungsvertrag,
  • Darstellung der Auswirkungen von Änderungen im Abzinsungssatz, der verwendet wird, um die Höhe der Versicherungsverbindlichkeit zu bemessen, im sonstigen Gesamtergebnis und
  • Ansatz in Bezug auf den Übergang.

Ein Datum für die erneute Veröffentlichung zur Stellungnahme wurde noch nicht bekanntgegeben. Die Presseerklärung, in der die Absicht der erneuten Veröffentlichung bekundet wird, können Sie direkt auf der Internetseite des IASB einsehen.

IFRS-Übernahme in Kolumbien auf 2015 verschoben

28.09.2012

Als Reaktion auf viele Einreichungen, in denen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) geltend gemacht wurden, hat sich die kolumbianische Regierung entschlossen, die verpflichtende IFRS-Anwendung von 2014 auf 2015 zu verschieben. Die verpflichtende Anwendung des IFRS für KMU wurde auf 2016 verschoben. Die Regierung bleibt jedoch bei ihrer Ansicht, dass die IFRS-Übernahme von äußerster Wichtigkeit für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes ist und sobald wie möglich erreicht werden sollte.

Der neue Zeitplan für die Einführung des gestuften Berichterstattungssystems in Kolumbien, das für zwei Gruppen auf den IFRS bzw. auf dem IFRS für KMU aufbaut, sieht wie folgt aus:

  • Gruppe 1: Unternehmen, deren Anteile öffentlich gehandelt werden, Unternehmen des öffentlichen Interesses und Unternehmen, die a) Tochterunternehmen von Unternehmen sind, die nach IFRS berichten, b) Mutterunternehmen von Unternehmen sind, die nach IFRS berichten, oder c) mehr als 50% ihrer Produkte exportieren bzw. ihrer Rohstoffe importieren. Diese Unternehmen wenden die vollen IFRS ab 2015 an, wobei 2014 das Jahr des Übergangs ist (also Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2014).
  • Gruppe 2:  Große und mittelgroße Unternehmen, die nicht Bestandteil der Gruppe 1 sind. Diese Unternehmen wenden den IFRS für KMU ab 2016 an, wobei 2015 das Jahr des Übergangs ist (also Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2015).

Eine dritte Gruppe, in der Mikrounternehmen zusammengefasst sind, wenden ab 2015 Standards an, die eigens für ihre Bedürfnisse entwickelt wurden (Normas de Información Financiera para Microempresas).

Die entsprechende spanischsprachige Presseerklärung, in der der Aufschub bekanntgegeben wird, finden Sie hier.

Treuhand-Kammer nimmt Stellung zum neuen Rechnungslegungsrecht

28.09.2012

Die schweizerische Treuhand-Kammer hat gegenüber dem Bundesamt für Justiz Stellung zum neuen Rechnungslegungsrecht genommen, das das Schweizer Parlament in der Schlussabstimmung vom 23. Dezember 2011 verabschiedet hat und das zum 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden soll. Insbesondere wehrt sich die Treuhand-Kammer gegen den Ausschluss der US-GAAP aus dem Kanon der anerkannten Rechnungslegungsstandards.

Die neue Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR) sieht vor, dass der Kanon der anerkannten Standards aus den IFRS, dem IFRS für KMU und den Swiss GAAP FER bestehen soll. US-GAAP sollen nur dann noch für die Erstellung eines Abschlusses oder einer Konzernrechnung zulässig sein, wenn ein Unternehmen seine Jahresrechnung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung nach diesem Standard erstellt.

Die Treuhand-Kammer erkennt keinen sachlichen Grund der Nichtanerkennung der US- GAAP. Die Akzeptanz auch der US-GAAP stehe für die Offenheit der Schweizer Volkswirtschaft. Es stehe zu befürchten, dass eine Nichtakzeptanz der US-GAAP die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes beeinträchtigen könnte.

Die Treuhand-Kammer begrüßt in ihrem Schreiben ausdrücklich die geplante Inkraftsetzung des neuen Rechnungslegungsrechts per 1. Januar 2013.

Sie können sich die Stellungnahme, die gleichzeitig eine Stellungnahme zur Teilrevision der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) ist, direkt von der Internetseite der Treuhand-Kammer herunterladen.

Weitere Mitschriften von der Septembersitzung des IASB

28.09.2012

Der IASB kommt in der Zeit vom 24. bis 28. September 2012 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in London zusammen. Teile der Sitzung werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Wir haben die Übersetzung der Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am Mittwoch zu den Sitzungsteilen zu preisregulierten Geschäftsvorfällen, zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten und zum Macro Hedge Accounting angefertigt haben, eingestellt.

Sie können die jeweiligen Sitzungsmitschriften unmittelbar durch Anklicken der nachfolgenden Verknüpfungen aufrufen:

Mittwoch, 26. September 2012

Sie können die vorläufige und inoffizielle Mitschrift, die Beobachter von Deloitte von der gesamten Sitzung angefertigt haben, hier einsehen.

EFRAG veröffentlicht Bericht über eingegangene Stellungnahmen zu Abgaben

27.09.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat im Juli 2012 einen Stellungnahmeentwurf zum Interpretationsentwurf zu Abgaben veröffentlicht, zu dem viele, einander widersprechende Stellungnahmen eingingen. EFRAG stellt jetzt einen Rechenschaftsbericht über die Berücksichtigungen der einzelnen Meinungen bei der Erarbeitung der endgültigen Stellungnahme gegenüber der IFRS Interpretations Committee zur Verfügung.

EFRAG hatte im Stellungnahmeentwurf vom Juli 2012 konzidiert, dass der Interpretationsentwurf eine korrekte Ableitung aus den zugrundeliegenden Standards darstellt, wies aber in der endgültigen Stellungnahme auch darauf hin, dass bestimmte Ergebnisse der der vorgeschlagenen Interpretation obwohl richtig abgeleitet gegebenenfalls nicht die wirtschaftliche Realität der zugrunde liegenden Transaktion widerspiegeln. Diese Einschränkung war insbesondere eine Reaktion auf die bei EFRAG eingegangenen Stellungnahmen.

Sie können sich den englischsprachigen Rechenschaftsbericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

ESMA fordert erneut Wiederaufnahme des Projekts zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital

27.09.2012

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) stellt auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zum Interpretationsentwurf DI/2012/2 'Über nicht-beherrschende Anteile geschriebene Put-Optionen' zur Verfügung. Darin spricht sie sich für eine Wiederaufnahme des Projekts zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital aus.

ESMA ist der Meinung, dass das IFRS Interpretations Committee und der IASB unbedingt mit der Entwicklung einer Interpretation fortfahren sollte, um den Abweichungen in der Praxis zu begegnen. Allerdings warnt ESMA, dass der Anwendungsbereich des im Mai 2012 veröffentlichten Interpretationsentwurfs nicht alle nicht-beherrschenden Anteile und zugehörigen Instrumente abdeckt. Diese verbleibenden Elemente sollten nach Meinung von ESMA im Rahmen eines umfassenden Projekts abgedeckt werden. Dazu heißt es in der Stellungnahme:

 

Wir sind der Meinung, dass dies im Rahmen des Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital erreicht werden kann, das der Board mit höchster Priorität wieder aufnehmen sollte.

ESMA hatte sich bereits in der Stellungnahme zur Agendakonsultation dringend für eine Wiederaufnahme des Projekts ausgesprochen. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen.

IDW-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen neuen GRI-Leitlinien

27.09.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber der Globalen Berichterstattungsinitiative (Global Reporting Initiative, GRI) zu deren Entwurf der nächsten Generation ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinien ('G4-Richtlinien') zur Verfügung.

Mit dem G4-Entwurf sollen die derzeit anzuwendenden Leitlinien G3.1 weiterentwickelt werden. Er sieht umfangreiche Berichtspflichten für Aspekte der Unternehmensführung und der Vergütung vor. Nach Auffassung des IDW bestehen vergleichbare Berichtspflichten bereits im Lagebericht bzw. sind vergleichbare Berichtspflichten im Diskussionspapier des internationalen Ausschusses für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) vorgesehen. Um Redundanzen zu vermeiden, sollte die GRI es denjenigen Unternehmen, welche zur Berichterstattung über Aspekte der Unternehmensführung und der Vergütung verpflichtet sind, ermöglichen, in ihren Nachhaltigkeitsberichten auf diese Ausführungen zu verweisen.

Das IDW begrüßt die verbesserten Leitlinien zur Bestimmung von wesentlichen – und somit im Nachhaltigkeitsbericht anzugebenen – Nachhaltigkeitsaspekten. Der GRI wird empfohlen, die bisherige Unterscheidung zwischen Kern- und Zusatzindikatoren infolge dieser verbesserten Leitlinien aufzugeben.

Im G4-Entwurf wird vorgesehen, die bisherigen Anwendungsgrade, anhand derer der Erfüllungsgrad der Berichtsvorgaben durch das Unternehmen angezeigt wird, aufzugeben. Mit dem Ziel, möglichst viele Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zu ermutigen, sollten die Anwendungsebenen nach Auffassung des IDW zumindest solange beibehalten werden, bis die von der GRI angekündigten Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittelständischer Unternehmen fertiggestellt sind.

Schließlich begrüßt das IDW die Empfehlung der GRI, den Nachhaltigkeitsbericht prüfen bzw. prüferisch durchsehen zu lassen. Allerdings sollte die GRI weder eigene Prüfungsstandards entwickeln noch (weiterhin) eigene Prüfungshandlungen durchführen. Vielmehr sollte die GRI auf die diesbezügliche Expertise von anerkannten Standardsetzern und Abschlussprüfern zurückgreifen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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