2012

Frohe Weihnachten!

24.12.2012

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest.

Wir freuen uns, Sie nach den Festtagen wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

EFRAG und OIC berichten über die Rückmeldungen zu ihrem Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung

23.12.2012

Im Oktober 2011 haben die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der italienische Standardsetzer (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) gemeinsam ein Diskussionspapier mit dem Titel 'Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung' herausgegeben. Sie haben jetzt einen Bericht über die eingegangenen Rückmeldungen freigegeben, der eine Analyse der eingegangenen Stellungnahmen, die Antworten von EFRAG und OIC darauf und Informationen, wie in dem Projekt weiter vorgegangen werden soll, enthält.

In den meisten Stellungnahmen wurde das Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung (business combinations under common control, BCUCC) als der Anstoß einer wichtigen Diskussion begrüßt. Es wurden jedoch auch eine Reihe von Bedenken angemeldet und auf Bereiche hingewiesen, in denen weitere Arbeiten notwendig sind:

  • In den Stellungnahmen wurden geteilte Meinungen dazu zum Ausdruck gebracht, ob das Diskussionspapier seiner Zielsetzung gerecht wird, auch wenn zugestimmt wurde, dass es zumindest die Debatte angestoßen habe.
  • Einige Stellungnehmende gaben der Meinung Ausdruck, dass der Anwendungsbereich des DIskussionspapiers zu klein sei und dass andere Sachverhalte hätten berücksichtigt werden müssen (insbesondere andere Arten von Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Beherrschung).
  • Es wurde verschiedentlich auch die Ansicht vertreten, dass in dem Projekt auch untersucht werden sollte, wie BCUCC im separaten Abschluss bilanziert werden sollten.
  • Viele Stellungnehmende meinten, dass die wirksame Weiterentwicklung des Projekts sehr von der Berücksichtigung realer Praxisbeispiele von BCUCC profitieren würde.
  • In vielen Stellungnahmen wurde darum gebeten, eine allgemeine Definition von BCUCC zur Verfügung zu stellen.
  • Hinsichtlich des im Diskussionspapiers gewählten Ansatzes gab es geteilte Meinungen. In einigen Antworten wurde der gewählte Ansatz unterstützt. Andere waren der Meinung, dass die Analyse nicht auf die IFRS-Literatur hätte beschränkt werden sollen. Vielmehr hätte diese nur als Ausgangspunkt genommen werden sollen.
  • Die Mehrheit der Stellungnehmenden stimmte zu, dass die Informationsbedürfnisse von Adressaten eine wichtige Erwägung sind, wenn eine Bilanzierungsmethode für BCUCC bestimmt wird.
  • Hinsichtlich der in der Praxis angewendeten Bilanzierungsmethode hielten fast alle Stellungnehmenden fest, dass Buchwertverknüpfung oder Bilanzierung nach der Erwerbsmethode vorherrschend sind.
  • Allgemein wurde in den Stellungnahmen eine Vielfalt der bilanziellen Behandlung unterstützt, wenn dies aufgrund von Tatsachen und Umständen erforderlich ist. Die generelle Sichtweise war jedoch, dass eine einmal gewählte Methode durchgehend angewendet werden sollte.
  • Einige Stellungnehmende waren der Ansicht, dass der wirtschaftliche Gehalt von BCUCC die Bilanzierungsmethode und die Erfassung von bestimmten Posten im Eigenkapital bestimmen sollte.

EFRAG und OIC stimmen zu, dass weitere Arbeiten in ihrem Projekt zu BCUCC erforderlich sind, und dass diese eine Untersuchung von Beispielen aus der Praxis beinhalten würden, um zu sehen, ob solche Beispiele eine Grundlage dafür bieten würden, BCUCC in verschiedene Arten von Geschäftsvorfällen zu unterteilen, für die unterschiedliche Arten der bilanziellen Behandlung anzuwenden wären. Sollte sich dies als erfolgreich herausstellen, könnten eventuell Hinweise auf Unterschiede im wirtschaftlichen Gehalt von BCUCC gewonnen werden. Des Weiteren werden EFRAG und OIC weiter daran arbeiten, eine Definition zu entwickeln, was ein Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Beherrschung ist.

Die folgenden Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

EFRAG-Stellungnahme zur Einrichtung des neuen beratenden Forums der Standardsetzer

22.12.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Stellungnahme gegenüber der IFRS-Stiftung zu deren Vorschlag zur Einrichtung eines beratenden Rechnungslegungsstandardsforums veröffentlicht. EFRAG unterstützt die wesentlichen Ideen des Vorschlags und macht deutlich, dass EFRAG sich als geeigneten Kandidaten sieht, um Europa im neuen Forum zu vertreten.

Die IFRS-Stiftung hat die Vorschläge zur Einrichtung eines neuen Beratungsgremiums für den International Accounting Standards Board (IASB) am 1. November 2012 herausgegeben. Der Hauptzweck des neuen Gremiums, das als beratendes Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bekannt sein soll, liegt darin, dem IASB fachliche Beratung und Rückmeldung zur Verfügung zu stellen.

In der Stellungnahme unterstützt EFRAG die Ansicht der IFRS-Stiftung, dass die Größe des ASAF beschränkt werden solle, um effiziente und wirksame fachliche Diskussionen zu ermöglichen. EFRAG ist gleichzeitig der Meinung, dass Europa vor dem Hintergrund der vielen Rechtskreise und der bedeutenden Erfahrung in der IFRS-Anwendung mit mindestens drei Sitzen im ASAF vertreten sein sollte. Des Weiteren ist EFRAG der Meinung, dass die IFRS-Stiftung zwar festlegen sollte, wie viele Vertreter aus einer Region oder einem Rechtskreis Mitglieder des ASAF sein sollen, dass die Regionen oder Rechtskreise dann aber selbst entscheiden sollten, durch wen die Vertretung erfolgt. Für die Europäische Union sollte nach Meinung von EFRAG die EU-Kommission (oder ein anderes geeignetes EU-Gremium) über die Vertretung entscheiden, wobei EFRAG auch einbringt, selbst ein äußerst geeigneter Kandidat und zur Übernahme dieser Vetretung bereit zu sein.

Sie können sich die Stellungnahme über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG herunterladen.

EFRAG-Stellungnahme zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU

22.12.2012

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU zur Verfügung. EFRAG hält vor allem fest, dass viele Fragen in der Bitte um Einreichung von Informationen unklar seien, und deshalb eine Beantwortung schwierig sei.

Als wesentliche Punkte hält EFRAG fest, dass Änderungen an den vollen IFRS nur in den IFRS für KMU übernommen werden sollten, wenn sie die Lösung eines identifizierten und dokumentierten Problems von KMU darstellten oder wenn sie sich in der Anwendung durch Ersteller von Abschlüssen, die die vollen IFRS anwenden, als nützlich erwiesen hätten.

In Bezug auf die Aufnahme von Optionen in den IFRS für KMU äußert sich EFRAG ablehnend, da Optionen zu einer Erhöhung der Kosten und der Komplexität des Standards führen würden und die resultierenden Abschlüsse weniger vergleichbar wären. Sollten Optionen in einigen Fällen jedoch dazu führen, dass der IFRS für KMU in Rechtskreisen übernommen werden könnte, die ansonsten den Standard nicht übernehmen könnten und somit insgesamt mehr Unternehmen der IFRS für KMU anwenden könnten, würde EFRAG die Einführung von Optionen in bestimmten Fällen unterstützen, weil sich dann global gesehen die Vergleichbarkeit erhöhen würde.

Zusammen mit der Stellungnahme hat EFRAG auch einen Bericht über die Berücksichtigung der Stellungnahmen veröffentlicht, die zum Stellungnahmeentwurf von EFRAG vom August 2012 eingegangen sind. Stellungnahme und Bericht sind Ihnen über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

Paul Beswick zum Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC berufen

22.12.2012

Paul A. Beswick, der kommissarische Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), ist nun fest auf diese Position berufen worden. Beswick, der bisher der stellvertretende Leiter der Abteilung war, hatte die kommissarische Leitung seit dem Weggang von James L. Kroeker im Juli 2012 inne.

Beswick war Leiter der mehrjährigen Bemühungen des Stabs der SEC, die möglichen Auswirkungen einer Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten zu evaluieren. Der endgültige SEC-Bericht Arbeitsplan für die Erwägung der Einbettung der international Financial Reporting Standards in das Rechnungslegungssystem US-amerikanischer Unternehmen war am 13. Juli 2012 herausgegeben worden.

Außer allgemeinen Kommentaren zur Bedeutung der Entscheidung der SEC in Bezug auf die Übernahme der IFRS sagte Beswick in den letzten Monaten wenig dazu, wie die nächsten Schritte der SEC im Zusammenhang aussehen werden. In einer Rede bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) sagte er nur, dass man mit der neuen SEC-Vorsitzenden Elisse B. Walter und den anderen SEC-Kommissaren zusammenarbeiten werde, um die nächsten Schritte zu bestimmen. Außerdem forderte Beswick damals seine Zuhörer auf "bitte dranzubleiben".

Die SEC hat anlässlich der Ernennung von Beswick eine englischsprachige Presseerklärung auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Forschungsdirektor des IASB verweist auf Forschungsmöglichkeiten für Akademiker

22.12.2012

Peter Clark, der Forschungsdirektor des IASB, hat einen Artikel verfasst, in dem er auf Forschungsmöglichkeiten für Akademiker im Zusammenhang mit der neu eingerichteten Forschungsphase des IASB hinweist.

Als ein Ergebnis der Agendakonsultation 2011 ist der IASB zu dem Schluss gekommen, eine neue Forschungsphase in den Prozess für die Entwicklung von Standards aufzunehmen. Die Verwendung von Forschungsergebnissen und entsprechenden Faktensammlungen ist für den IASB nicht neu, aber der IASB beabsichtigt nun, seine Forschung auf eine strukturierte Grundlage zu stellen, um es dem IASB zu erleichtern, Zugang zu dem Reichtum an Expertise und Informationen zu erlangen, die in der Forschungsgemeinde verfügbar sind.

Peter Clark, der Forschungsdirektor des IASB, hat einen kurzen Artikel verfasst, in dem er zusammenfasst, wie der IASB beabsichtigt, mit Forschung umzugehen und welche Rolle Akademiker in der Forschungsphase des IASB spielen können. So können Forscher beispielsweise dem IASB helfen, indem sie Probleme aus der Finanzberichterstattung dem IASB zur Kenntnis bringen - beispielsweise indem sie zur öffentlichen Agendakonsultation beitragen, die demnächst alle drei Jahre stattfinden soll. Außerdem hat der IASB verschiedene  Forschungsthemen identifiziert, an denen künftig gearbeitet werden soll:

Wenn Forscher in einem der oben genannten berieche tätig sind, würde s der IASB begrüßen, wenn er Informationen über diese Forschung erhält.

Der IASb ist sich wohl bewußt, dass stringente empirische Forschung eine lange Vorlaufzeit benötigt und dass Forscher zögern mögen, Themen zu untersuchen, die nicht genügend Anreize bieten - beispielsweise vernünftige Aussichten, die Ergebnisse der Forschung auf eine Art und Weise zu veröffentlichen, die wissenschaftlichem Format entspricht. Der IASB beabsichtigt, Gespräche mit Akademikern aufzunehmen, um Wege zu suchen, diese Schwierigkeiten zu überwinden.

Peter Clark hat uns seine Gedanken und Kommentare zur neuen Forschungsphase des IASB un den Möglichkeiten, die diese Forschern bietet, freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Sie können sich den englischsprachigen Artikel hier herunterladen: The IASB’s research activities.

Zwei neue Entwürfe von EFRAG-Stellungnahmen

22.12.2012

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite zwei Entwürfe von Stellungnahmen zur Verfügung: zum IASB-Entwurf ED/2012/3 'Equity-Methode: Anteil an sonstigen Änderungen des Nettovermögens' und zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee zu IAS 39 hinsichtlich der Auswirkungen von negativen Zinserträgen auf die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung.

IASB-Entwurf ED/2012/3

In Bezug auf den Entwurf ED/2012/3 stimmt EFRAG zu, dass es zu Abweichungen in der Praxis hinsichtlich der Frage kommt, wie ein Investor seinen Anteil an Änderungen des Nettovermögens eines assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures zu bilanzieren hat, die nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung oder dem sonstigen Gesamtergebnis des Investitionsempfängers ausgewiesen werden und die keine erhaltenen Ausschüttungen sind.

Die EFRAG-Mitglieder sind zu drei Schlussfolgerungen gekommen, wie diese sonstigen Änderungen des Nettovermögens erfasst werden sollten:

  • Sichtweise 1: Übereinstimmung mit dem Vorschlag des IASB, dass die sonstigen Änderungen im Nettovermögen im Eigenkapital erfasst und bei Aufgabe der Equity-Bilanzierung in das Periodenergebnis umgebucht werden. Nach dieser Sichtweise ist die Equity-Bilanzierung Konsolidierung in einer Ausweiszeile.
  • Sichtweise 2: Der Investor sollte nur Veränderungen im Nettovermögen des Investitionsempfängers erfassen, die aus dem Periodenergebnis, dem sontigen Gesamtergebnis oder erhaltene Ausschüttungen sind. Nach dieser Sichtweise ist die Equity-Bilanzierung eine Bewertungsmethode, und andere Veränderungen des Nettovermögens werden als Eigenkapitaltransaktionen angesehen, die nicht im Bezug zum Investor stehen und daher keinen Einfluss auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode durch den Investor haben sollten.
  • Sichtweise 3: Der Investor sollte die sonstigen Änderungen im Nettovermögen des Investitionsempfängers, die zu indirekten Zu- und Abnahmen im Eigentümeranteil des Investors führen, auf die gleiche Art und Weise wie tatsächliche Erwerbe und Veräußerungen von Anteilen am Investitionsempfänger bilanzieren. Nach dieser Sichtweise stehen die Vorschläge des IASB nicht im Einklang mit den Konzepten und Prinzipien der IFRS (wie besipielsweise der Grenzen der Konsolidierung), und die Behandlung dieser Änderungen als Erwerbe und Veräußerungen wird als im Einklang mit der bestehenden Praxis stehend angesehen.

Eine Umbuchung in das Periodenergebnis würde nur nach Sichtweise 1 erfolgen.

Stellungnahmen zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 28. Januar 2013 erbeten. Da EFRAG in Bezug auf die Vorschläge geteilter Meinung ist, wird explizit um eine Aussage dazu gebeten, welche der genannten Sichtweisen unterstützt wird.

Zugang zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2012/3 haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Vorläufige Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee hinsichtlich IAS 39

EFRAG hat sich dazu entschlossen, zu der vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee zu den Auswirkungen der Darstellung von negativen Zinserträgen Stellung zu nehmen.

EFRAG erhebt hinsichtlich der vorläufigen Agendaentscheidung die folgenden Bedenken:

Unserer Meinung nach ist die Formulierung, die vom Komitee im ‘IFRIC Update’ zur Begründung der Ablehnung verwendet wird, selbst einer Interpretation ähnlich. Wir fordern das Komitee auf, keine Ablehnungsbescheide zu veröffentlichen, die Interpretationen ähnlich sind. Obwohl Ablehnungsbescheide einen offiziellen Status haben, beziehen Regulatoren sich auf diese Ablehnungsbescheide bei der Ausübung ihrer Verantwortung für die Durchsetzung. In Europa sieht ESMA die Ablehnungsbescheide als Teil der IFRS-Literatur an, die Ersteller zu befolgen haben.

Stellungnahmen zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 15. Januar 2013 erbeten. Zugang zum Stellungnahmeentwurf zur vorläufigen Agendaentscheidung haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Neues Trainingsmodul für den IFRS für KMU

21.12.2012

Die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung hat ein Trainingsmodul zum Abschnitt 9 "Einzel- und Konzernabschluss" des IFRS für KMU entwickelt. Dieser Abschnitt definiert, wann ein Unternehmen einen Konzernabschluss aufzustellen hat und wie dies zu geschehen hat. Er enthält außerdem Leitlinien zu separaten Abschlüssen und kombinierten Abschlüssen.

Schlussendlich werden 35 eigenständige Traningsmodule für den IFRS für KMU verfügbar sein – eins für jeden Abschnitt des Standards. Derzeit sind 32 Module verfügbar, die meisten davon auch in arabischer, russischer, spanischer und türkischer Sprache. Ausstehend sind noch die Module zu den Abschnitten Weitere Finanzinstrumentethemen, Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert und Anteilsbasierte Vergütungen.

Auf der Internetseite des IASB haben Sie Zugang zu allen bisher verfügbaren Trainingsmodulen.

Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

21.12.2012

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um die Veröffentlichung eines Entwurfs einer Übernahmeempfehlung widerzuspiegeln.

In dem Entwurf der Übernahmeempfehlung spricht EFRAG sich für die Übernahme der Änderungen hinsichtlich Investmentgesellschaften aus, die der IASB im Oktober 2012 herausgegeben hat.

EFRAG schlägt mit dem Entwurf der Übernahmeempfehlung also einen anderen Weg ein als Australien und Neuseeland. Wie berichtet wird Neuseeland die Änderungen hinsichtlich Investmentgesellschaften zwar übernehmen, wird aber gleichzeitig zusätzliche Angaben fordern, die quasi einem Abschluss mit Konsolidierung entsprechen. Australien beschreitet einen ähnlichen Weg vor, hält sich aber im kürzlich veröffentlichten Entwurf offen, die Änderungen eventuell gar nicht zu übernehmen.

Sie können sich den Status des Übernahmeprozesses vom 20. Dezember 2012 hier herunterladen. Wir pflegen auf IAS Plus auch ein Archiv mit älteren Versionen des EFRAG-Berichts zum Status des Übernahmeprozesses.

Auf unserer Startseite finden Sie eine Kachel, die stets auf den aktuellen Stand der Übernahme der IFRS in Europa verknüpft.

EFRAG bittet um Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen bei Investmentgesellschaften

21.12.2012

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung für die vom IASB herausgegebenen Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften veröffentlicht.

In dem Entwurf der Übernahmeempfehlung hält EFRAG Folgendes zur Frage der Ausnahme zur Konsolidierung fest:

EFRAG ist generell der Meinung, dass eine Berichtseinheit nicht zwischen Arten von Unternehmen unterscheiden sollte, wenn das Beherrschungsmodell in IFRS 10 Konzernabschlüsse angewendet wird. EFRAG weist jedoch darauf hin, dass die Änderungen die Bedenken von Adressaten von Abschlüssen adressieren, die sich für eine Konsolidierungsausnahme für Tochterunternehmen von Investmentgesellschaften ausgesprochen und argumentiert hatten, dass ihrem Anliegen am besten gedient sei, wenn es eine einzige Ausweiszeile mit dem beizulegenden Zeitwert an Stelle der Konsolidierung von Tochterunternehmen von Investmentgesellschaften gebe. [...] Obwohl EFRAG anerkennt, dass es Bedenken [...] geben kann, sind wir der Meinung, dass die Begrenzung der Ausnahme auf Investmentgesellschaften wie in den Änderungen festgelegt, keinen Einfluss auf die Relevanz der Informationen hat, die von diesen Unternehmen erstellt werden. Daher sind wir nicht der Meinung, dass die Informationen, die im Rahmen dieser Änderungen erstellt werden, nicht das Relevanzkriterium erfüllen.

Wie üblich wird in der Übernahmeempfehlung auch auf die Verlässlichkeit, die Kompatibilität und die Verständlichkeit der Änderungen eingegangen, bevor festgehalten wird: "EFRAGs übergreifende erste Einschätzung ist, dass die Informationen, die sich aus der Anwendung der Änderungen ergeben, dem Prinzip, ein getreues Abbild zu liefern, nicht entgegenstehen."

EFRAG schlägt in dieser Hinsicht also einen anderen Weg ein als Australien und Neuseeland. Wie berichtet wird Neuseeland die Änderungen hinsichtlich Investmentgesellschaften zwar übernehmen, wird aber gleichzeitig zusätzliche Angaben fordern, die quasi einem Abschluss mit Konsolidierung entsprechen. Australien beschreitet einen ähnlichen Weg vor, hält sich aber im kürzlich veröffentlichten Entwurf offen, die Änderungen eventuell gar nicht zu übernehmen.

Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 28. Januar 2012 erbeten. Er ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

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