2013

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

31.12.2013

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes, gesundes und friedvolles Jahr 2014.

Kommen Sie gut rüber und schauen Sie im Neuen Jahr wieder bei uns vorbei. Wir werden Sie auch 2014 mit aktuellen, unabhängigen und kostenfreien deutschsprachigen Nachrichten und Hintergrundinformationen rund um die internationale Rechnungslegung versorgen.

Japan 'designiert' weitere IFRS

30.12.2013

Am 27. Dezember 2013 hat die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Authority of Japan, FSA) bekanntgegeben, dass weitere IFRS für die Anwendung durch freiwillige IFRS-Anwender in Japan zugelassen worden sind.

Die FSA hat zwecks Aktualisierung der im Vorjahr erfolgten IFRS-'Designierung' (Zulassung) alle Verlautbarungen des IASB, die bis zum 31. Oktober 2013 herausgegeben worden sind, der Liste der 'designierten' IFRS hinzugefügt.

Zu den seit der letzten 'Designierung' am 31. Oktober 2012 neu zugelassenen IFRS zählen:

  • Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte – Änderungen an IAS 36 (veröffentlicht im Mai 2013);
  • Novationen von Derivaten und Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung – Änderung von IAS 39 (veröffentlicht im Juni 2013):
  • IFRIC 21 Abgaben (veröffentlicht im Mai 2013).

Noch nicht in der Liste der zugelassenen IFRS enthalten sind die nach dem 31. Oktober 2013 erfolgten Verlautbarungen des IASB. Hierdurch sind die beiden folgenden IFRS-Änderungen noch nicht Teil der 'Designierung':

  • Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge – Änderungen an IAS 19 (veröffentlicht im November 2013);
  • IFRS 9 Finanzinstrumente – Sicherungsbilanzierung und Änderungen an IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39 (veröffentlicht im November 2013).

Eine Presseerklärung zur 'Designierung' (nur in japanischer Sprache) finden Sie auf der Internetseite der FSA.

Literaturanalyse zur Verwendung von Informationen durch Kapitalgeber

27.12.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants in Scotland, ICAS) haben beide vor einiger Zeit Projekte aufgenommen, die darauf abzielen, zu verstehen, wie Kapitalgeber Abschlüsse verwenden. Im zusammenhang mit diesen Projekten haben EFRAG und ICAS die Notwendigkeit identifiziert, sich einen Überblick bestehendes Wissen als Ergebnis wissenschaftlicher Forschung zu verschaffen, und haben ein Team von Wissenschaftlern gebeten, eine umfassende Literaturanalyse vorzunehmen. Die Ergebnisse dieser Analyse liegen jetzt vor.

EFRAG und ICAS sind der Meinung, dass der Standardsetzungsprozess durch eine umfassende Analyse und ein solides Verständnis dessen unterstützt werden muss, wie die Informationen verwendet werden, die das Ergebnis der IFRS-Anwendung sind. Sie sind außerdem der Meinung, dass die gegenwärtige Überarbeitung des IFRS-Rahmenkonzepts eine gute Möglichkeit bietet, einige der gewonnen Erkenntnisse aus der Analyse und aus dem weiteren Verlauf der Projekte in den IASB-Standardsetzungsprozess zu integrieren.

Die Analyse  wurde von einem Team europäischer Wissenschaftler durchgeführt (aus Deutschland: Prof. Dr. Gassen, Humboldt-Universität zu Berlin) und zielte auf die Beantwortung folgender Frage ab:

  • Wer sind die wesentlichen Kapitalgeber für Unternehmen in der Europäischen Union?
  • Welche Entscheidungen fällen Kapitalgeber und welche Informationen werden für diese Entscheidungen benötigt?
  • Welche Informationen verwenden diese Kapitalgeber gegenwärtig, um finanzielle Entscheidungen zu fällen und um verantwortliche Unternehmensführung zu beurteilen?
  • Wie und für welche Zwecke wird auf diese Informationen zugegriffen bzw. werden diese genutzt? Welche 'Logik' liegt den angewendeten Modellen zugrunde?
  • Wie wichtig sind Abschlüsse für das Fällen von finanziellen Entscheidungen und die Beurteilung verantwortlicher Unternehmensführung durch Kapitalgeber? Wir werden Abschlüsse verwendet?
  • Welche zusätzlichen Informationen würden Kapitalgeber als nützlich empfinden?

Es überrascht nicht, dass die Analyse ergeben hat, dass Abschlüsse auf unterschiedliche Art und Weise durch verschiedenen Kapitalgeber genutzt werden, die unterschiedliche Bedürfnisse und Ziele haben. Die Autoren der Analyse weisen jedoch auch darauf hin, dass weitere Forschung in diesem Bereich notwendig ist, insbesondere empirische Forschung zu den Fragen, welche Informationen Kapitalgeber verwenden, wo und wie sie diese Informationen erhalten und welche weiteren Informationen sie gerne hätten. Dennoch sind die Autoren der Meinung, dass die ersten Ergebnisse der Analyse bereits erlauben, die folgenden Schlussfolgerungen zu ziehen:

 

  • Standardsetzer sollten sich auf den Wettbewerbsvorteil der Rechnungslegungsprozesses konzentrieren, wenn sie Standards entwickeln, und Informationen aus der Finanzberichterstattung sollten darauf ausgelegt sein, mit konkurrierenden Informationsquellen zu koexistieren, die andere inhärente Schwächen haben, indem verlässliche, überprüfbare Daten zur Verfügung gestellt werden.
  • Standardsetzer müssen entscheiden, ob sie die verschiedenen Interessen der einzelnen Nutzergruppen auf Einzelstandardbasis ausbalancieren wollen oder ob sie sich systematisch auf eine bestimmte Untergruppe von Nutzern konzentrieren wollen, wenn sie neue Standards entwickeln.
  • Standardsetzer sollte die Rolle von Informationsintermediären berücksichtigen, wenn sie neue Standards entwickeln.
  • Standardsetzer sollten die Verwendung von Rechnungslegungsinformationen bei Vertragsabschlüssen berücksichtigen, wenn sie Standardsetzungsentscheidungen fällen.

Sie können sich die englischsprachige Analyse direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Frohe Weihnachten!

24.12.2013

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest.

Wir freuen uns, Sie nach den Festtagen wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

FASB und PCC veröffentlichen Rahmenkonzept für die Entscheidungsfindung in Bezug auf Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen

24.12.2013

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB und der Rat für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) das Rahmenkonzepts fertiggestellt, das bei der Entscheidungsfindung für nicht börsennotierte Unternehmen helfen soll. Dabei geht es vor allem um die Kriterien, die angelegt werden, wenn bestimmt wird, ob und unter welchen Umständen alternative Ansatz-, Bewertungs-, Angabe-, Darstellungs-, Inkraftsetzungs- oder Übergangsvorschriften für nicht börsennotierte Unternehmen, die nach US-GAAP berichten, zur Verfügung gestellt werden sollen.

Nach einem langen Konsultationsprozess hatten die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) im Mai 2012 die Einrichtung eines neuen Gremiums zur Verbesserung des Prozesses für die Verabschiedung von Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen bekanntgegeben. Der PCC hatte vor allem die Aufgabe, ein Rahmenkonzept für seine Entscheidungsfindung zu entwickeln, und hat dieses im April 2013 als Entwurf veröffentlicht. Er hat aber nebenbei auch schon erste Erleichterungen für nicht börsennotierte Unternehmen entwickelt.

Das jetzt vorgelgte Rahmenkonzept wurd von FASB und PCC neben dem bestehenden FASB-Rahmenkonzept verwendet werden, um zu entscheiden, an welchen Stellen Erleichterungen geschaffen werden können, die für kleine Unternehmen das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die Relevanz für Abschlussadresaten verbessern. Es werden dabei fünf bedeutende Faktoren genannt, die Finanzberichterstattungserwägen von börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen unterscheiden:

  • Anzahl der Abschlussadressaten,
  • Anlagestrategie der Abschlussadressaten,
  • Eigentümerschafts- und Kapitalstruktur,
  • Rechnungslegungsressourcen und
  • die Art und Weise, wie sich Ersteller neue Rehnungslegungsvorschriften informieren können.

Des weiteren werden in dem Rahmenkonzept fünf Bereiche genannt, in denen die Leitlinien zur Rechnungslegung und Finanzberichterstattung zwischen börsennotierten und nichtbörsennotierten Unternehmen abweichen können:

  • Ansatz und Bewertung,
  • Angaben,
  • Darstellung,
  • Zeitpunkte des Inkrafttretens und
  • Übergangsmethoden.

Gleichzeitig mit dem neuen Rahmenkonzept hat der FASB auch eine Aktualisierung der Rechungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben, die der Definition eines Unternehmens mit öffentlicher Geschäftstätigkeit ('Public Business Entity') gilt. Mit Hilfe der ASU können FASB und PCC zum einen bestimmen, welche Unternehmen in den Anwendungsbereich des neuen Rahmenkonzepts fallen, und zum anderen den Anwendungsbereich neuer Finanzberichterstattungsvorschriften bestimmen, indem sie festlegen, ob Vorschriften nur für börsennotierte Unternehmen oder für alle Unternehmen mit öffentlicher Geschäftstätigkeit gelten.

Folgende weiterführenden englischsprachigen Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des FASB zur Verfügung:

'EFRAG Update' zu EFRAG-Entwicklungen im November und Dezember

24.12.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben, in dem die Erörterungen der EFRAG/CFSS-Sitzung am 28. November 2013 und der EFRAG/TEG-Sitzung am 17. und 18. Dezember 2013 zusammengefasst werden.

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) tagte in Vorbereitung der Sitzung des beratenden Forumn für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF), die am 5. und 6. Dezember 2013 stattfand. Besprochen wurden die folgenden Themen:

  • Gewinn- und Verlustrechnung, sonstiges Gesamtergebnis und Recycling,
  • Verantwortliche Unternehmensführung und Rechenschaft,
  • Verlässlichkeit,
  • Definition, Ansatz und Bewertung von Schulden,
  • Überprüfung nach der Einführung: IFRS 3,
  • Preisregulierung.

Vom Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG) wurden die folgenden Themen erörtert:

Sie können sich die neueste Ausgabe des EFRAG Update-Newsletter direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

23.12.2013

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass EFRAG den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge' (Änderungen an IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer') veröffentlicht hat.

Der IASB hatte die Änderungen an IAS 19 am 21. November 2013 herausgegeben und mit den Änderungen die Vorschriften klargestellt, die sich auf die Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, zu Dienstleistungsperioden beziehen.

EFRAG ist im Entwurf der Übernahmeempfehlung vorläufig zu dem Schluss gekommen, dass die Übernahmekriterien der EU erfüllt sind und dass das Verhältnis von Kosten und Nutzen positiv zu beurteilen ist.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 23. Dezember 2013 hier herunterladen.

IPSASB-Vorschläge zur Berichterstattung über Leistungserbringung

23.12.2013

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat den Entwurf einer Leitlinie zur empfohlenen Praxis (Recommended Practice Guideline, RPG) veröffentlicht, mit der Leitlinien zur Berichterstattung über Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Entwurf zielt darauf ab, zu ermöglichen, Unternehmen des öffentlichen Sektors anhand von zur Verfügung gestellten hochwertigen Informationen über ihre Leistungserbringung zu beurteilen, indem Leitlinien dazu zur Verfügung gestellt werden, wie solche Informationen dargestellt werden und welche Merkmale sie aufweisen sollten.

Der Entwurf ED 54 Berichterstattung über Leistungserbringung folgt einem früheren Konsultationspapier vom Oktober 2011 und stellt eine Reaktion auf einen wahrgenommenen Bedarf eines prinzipienbasierten und einheitlichen Rahmen für die Leistung von Angaben zur Leistungserbringung mit Schwerpunkt auf den Bedürfnissen der Adressaten dar. Die Prinzipien im Entwurf spiegeln die Sichtweise des IPSASB wider, dass Finanzberichterstattung im öffentlichen Sektor mehr umfassen muss als nur die Veröffentlichung von Abschlüssen, und stehen im Einklang mit dem Rahmenkonzept des IPSASB. In der Grundlage für Schlussfolgerungen heißt es:

Im Rahmenkonzept wird festgehalten, dass die oberste Aufgabe von Regierungen und den meisten Unternehmen des öffentlichen Sektors darin liegt, Leistungen für die Bevölkerung zu erbringen. Daher sind ihre Finanzergebnisse im Kontext der Ziele, die bei der Leistungserbringung gesetzt werden, zu beurteilen. Nicht finanzielle ebenso wie finanzielle Informationen über Aktivitäten der Leistungserbringung, Erfolge und/oder Ergebnisse während der Berichtsperiode zur verfügung zu stellen, ist notwendig, damit eine Regierung oder ein Unternehmen des öffentlichen Sektors seiner Verpflichtung nachkommen aknn, Rechenschaft abzulegen ― also über Ressourcen, die von oder für die Bevölkerung aufgebracht werden, Rechenschaft abzulegen und ihre Verwendung zu rechtfertigen. Entscheidungen, die Geldgeber über die Zuweisung von Ressourcen an bestimmte Unternehmen oder Programme treffen, werden auch zumindest teilweise als Reaktion auf Informationen über Leistungserbringungen während der Berichtsperiode und künftige leistungsziele getroffen.

Im Entwurf wird vorgeschlagen, dass Unternehmen Ziele in Bezug auf die Leistungserbringung definieren, in denen die geplanten Ergebnisse, die ein Unternehmen in Bezug auf Eingaben, Ausgaben, Ergebnisse, Effizienz und Wirksamkeit beschrieben werden. Die Ziele hängen von der Art des Unternehmens ab und können beispielsweise Auswirkungen auf die Gesellschaft wie zum Beispiel Bildungsziele, Armuts- und Kriminalitätsraten, und allgemeine Volksgesundheit oder esundheit bestimmter Gruppen betreffen - ein im Entwurf genanntes spezifisches Beispiel lautet: "Erhöhung der Rate von Masernimpfungen bei Kleinkindern von 65% auf 95%."

Sobald die Ziele der Leistungserbringung bestimmt worden sind, werden die Informationen zur Leistungserbringung auf eine Art und Weise dargestellt, die für diese Ziele sachgerecht ist und die den Adressaten in die Lage setzt, Folgendes zu beurteilen:

  • Aktivitäten in Bezug auf die Leistungserbringung und Erfolge während der Berichtsperiode,
  • finanzielle Ergebnisse im Zusammenahng mit den Erfolgen und den Zielen in Bezug auf die Leistungserbringung,
  • Effizienz (Beziehung zwischen Eingaben und Ausgaben oder Ergebnissen) und Wirksamkeit (Beziehung zwischen den Ergebnissen und den Zielen der Leistungserbringung).

Informationen zur Leistungserbringung können entweder als Teil eines Berichts kommuniziert werden, der auch den Abschluss enthält, oder in einem eigenständigen Bericht. Im Entwurf werden Faktoren genannt, die bei der Berichterstattungsform berücksichtigt werden sollten, und es sind auch zusätzliche Angaben genannt, die aufgenommen werden sollten, wenn die Informationen in einem eigenständigen Bericht kommuniziert werden sollen.

Im Konsultationspapier von 2011 war die Frage gestellt worden, ob die Leitlinien zur Leistungserbringung verbindlich oder nicht verbindlich sein sollten. Die Rückmeldungen und weitere Erörterungen durch den IPSASB haben im März zu der Entscheidung geführt, eine Leitlinie zur empfohlenen Praxis zu etnwickeln, also die Leitlinien nicht verpflichtend zu machen. Ihre Einhaltung ist also nicht notwendig, um Einklang mit den internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) in Anspruch nehmen zu können.

Zum Entwurf kann bis zum 31. Mai 2014 Stellung genommen werden. Auf der Internetseite des IFAC stehen Ihnen folgende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

EFRAG erbittet Stellungnahmen zur Übernahmeempfehlung für Änderungen an IAS 19

22.12.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der am 21. November 2013 veröffentlichten Änderungen an IAS 19.

Mit den Änderungen werden die Vorschriften klargestellt, die sich auf die Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, zu Dienstleistungsperioden beziehen.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen in Bezug auf diese vorläufigen Entscheidungen werden bis zum 17. Januar 2014 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

21.12.2013

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um die am 19. Dezember 2013 veröffentlichten Änderungen an IAS 36 und an IAS 39 aufzunehmen.

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um die am 19. Dezember 2013 veröffentlichten Änderungen an IAS 36 in Bezug auf Angaben zum erzielbaren Wert nicht-finanzieller Vermögenswerte und an IAS 39 hinsichtlich der Novation von Derivaten und einer Fortführung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen aufzunehmen. Diese Änderungen treten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, in Kraft.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 20. Dezember 2013 hier herunterladen.

Correction list for hyphenation

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