Japanische Vorschläge auf Zulassung einer breiteren freiwilligen IFRS-Anwendung

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27.08.2013

Die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency of Japan, FSA) hat Vorschläge veröffentlicht, denen zufolge die maßgeblichen Erlasse geändert würden, um eine breitere freiwillige Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) im Konzernabschluss japanischer Unternehmen zuzulassen. Mit den Vorschlägen würde eine vorausgegangene Empfehlung des japanischen Rats für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) an die Politik umgesetzt, die Qualifizierungskriterien für eine freiwillige IFRS-Anwendung in Japan zu lockern.

Im Juni 2013 tagte der BAC und empfahl die Streichung einer Reihe von Qualifizierungskriterien für eine freiwillige Anwendung der IFRS. Insbesondere sollten die folgenden, derzeit bestehenden Vorschriften abgeschafft werden:

  • der Umstand, wonach ein Unternehmen in Japan börsennotiert sein muss
  • der Umstand, dass das Unternehmen internationale Finanzgeschäfte betreibt oder wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet.

Nach der Finalisierung der Vorschläge läge die einzig verbleibende Hürde einer IFRS-Anwendung durch japanische Unternehmen in der Einrichtung interner Prozesse und Systeme (einschließlich der Sicherstellung kundigen Personals), um eine sachgerechte IFRS-Berichterstattung sicherstellen zu können; diese Tatsache muss angegeben werden. Zudem wäre es japanischen Unternehmen gestattet, die IFRS in Unterlagen zu verwenden, die im Zuge eines Börsengangs erstellt werden. Der Vorschlag enthält ferner Maßnahmen, die darauf abzielen, einem Unternehmen zu ermöglichen, mit der IFRS-Berichterstattung zu Beginn eines jeden Quartals innerhalb eines Geschäftsjahrs zu beginnen.

Stellungnahmen zu den Vorschlägen der FSA können bis zum 25. September 2013 eingereicht werden. Weiterführende Information (derzeit nur auf Japanisch) erhalten Sie auf der Internetseite der FSA.

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