IPSASB-Vorschläge zur Berichterstattung über Leistungserbringung

  • IPSASB Image

23.12.2013

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat den Entwurf einer Leitlinie zur empfohlenen Praxis (Recommended Practice Guideline, RPG) veröffentlicht, mit der Leitlinien zur Berichterstattung über Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Entwurf zielt darauf ab, zu ermöglichen, Unternehmen des öffentlichen Sektors anhand von zur Verfügung gestellten hochwertigen Informationen über ihre Leistungserbringung zu beurteilen, indem Leitlinien dazu zur Verfügung gestellt werden, wie solche Informationen dargestellt werden und welche Merkmale sie aufweisen sollten.

Der Entwurf ED 54 Berichterstattung über Leistungserbringung folgt einem früheren Konsultationspapier vom Oktober 2011 und stellt eine Reaktion auf einen wahrgenommenen Bedarf eines prinzipienbasierten und einheitlichen Rahmen für die Leistung von Angaben zur Leistungserbringung mit Schwerpunkt auf den Bedürfnissen der Adressaten dar. Die Prinzipien im Entwurf spiegeln die Sichtweise des IPSASB wider, dass Finanzberichterstattung im öffentlichen Sektor mehr umfassen muss als nur die Veröffentlichung von Abschlüssen, und stehen im Einklang mit dem Rahmenkonzept des IPSASB. In der Grundlage für Schlussfolgerungen heißt es:

Im Rahmenkonzept wird festgehalten, dass die oberste Aufgabe von Regierungen und den meisten Unternehmen des öffentlichen Sektors darin liegt, Leistungen für die Bevölkerung zu erbringen. Daher sind ihre Finanzergebnisse im Kontext der Ziele, die bei der Leistungserbringung gesetzt werden, zu beurteilen. Nicht finanzielle ebenso wie finanzielle Informationen über Aktivitäten der Leistungserbringung, Erfolge und/oder Ergebnisse während der Berichtsperiode zur verfügung zu stellen, ist notwendig, damit eine Regierung oder ein Unternehmen des öffentlichen Sektors seiner Verpflichtung nachkommen aknn, Rechenschaft abzulegen ― also über Ressourcen, die von oder für die Bevölkerung aufgebracht werden, Rechenschaft abzulegen und ihre Verwendung zu rechtfertigen. Entscheidungen, die Geldgeber über die Zuweisung von Ressourcen an bestimmte Unternehmen oder Programme treffen, werden auch zumindest teilweise als Reaktion auf Informationen über Leistungserbringungen während der Berichtsperiode und künftige leistungsziele getroffen.

Im Entwurf wird vorgeschlagen, dass Unternehmen Ziele in Bezug auf die Leistungserbringung definieren, in denen die geplanten Ergebnisse, die ein Unternehmen in Bezug auf Eingaben, Ausgaben, Ergebnisse, Effizienz und Wirksamkeit beschrieben werden. Die Ziele hängen von der Art des Unternehmens ab und können beispielsweise Auswirkungen auf die Gesellschaft wie zum Beispiel Bildungsziele, Armuts- und Kriminalitätsraten, und allgemeine Volksgesundheit oder esundheit bestimmter Gruppen betreffen - ein im Entwurf genanntes spezifisches Beispiel lautet: "Erhöhung der Rate von Masernimpfungen bei Kleinkindern von 65% auf 95%."

Sobald die Ziele der Leistungserbringung bestimmt worden sind, werden die Informationen zur Leistungserbringung auf eine Art und Weise dargestellt, die für diese Ziele sachgerecht ist und die den Adressaten in die Lage setzt, Folgendes zu beurteilen:

  • Aktivitäten in Bezug auf die Leistungserbringung und Erfolge während der Berichtsperiode,
  • finanzielle Ergebnisse im Zusammenahng mit den Erfolgen und den Zielen in Bezug auf die Leistungserbringung,
  • Effizienz (Beziehung zwischen Eingaben und Ausgaben oder Ergebnissen) und Wirksamkeit (Beziehung zwischen den Ergebnissen und den Zielen der Leistungserbringung).

Informationen zur Leistungserbringung können entweder als Teil eines Berichts kommuniziert werden, der auch den Abschluss enthält, oder in einem eigenständigen Bericht. Im Entwurf werden Faktoren genannt, die bei der Berichterstattungsform berücksichtigt werden sollten, und es sind auch zusätzliche Angaben genannt, die aufgenommen werden sollten, wenn die Informationen in einem eigenständigen Bericht kommuniziert werden sollen.

Im Konsultationspapier von 2011 war die Frage gestellt worden, ob die Leitlinien zur Leistungserbringung verbindlich oder nicht verbindlich sein sollten. Die Rückmeldungen und weitere Erörterungen durch den IPSASB haben im März zu der Entscheidung geführt, eine Leitlinie zur empfohlenen Praxis zu etnwickeln, also die Leitlinien nicht verpflichtend zu machen. Ihre Einhaltung ist also nicht notwendig, um Einklang mit den internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) in Anspruch nehmen zu können.

Zum Entwurf kann bis zum 31. Mai 2014 Stellung genommen werden. Auf der Internetseite des IFAC stehen Ihnen folgende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.