IASB und IIRC schließen Arbeitsabkommen
07.02.2013
Der International Accounting Standards Board (IASB) und der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) haben ein Arbeitsabkommen abgeschlossen, in dessen Rahmen die Standardsetzer ihre verschiedenen Zuständigkeiten anerkennen, aber zum gemeinsamen Zweck einer dem 21. Jahrhundert gerecht werdenden Unternehmensberichterstattung zusammenarbeiten wollen.
Im Arbeitsabkommen (Memorandum of Understanding, MoU) wird der Zweck der Vereinbarung wie folgt beschrieben:
- Förderung der Bemühungen in Bezug auf die globale Harmonisierung und Klarheit der Rahmenkonzepte, Standards und Vorschriften zur Unternehmensberichterstattung, zwecks Stärkung des inhaltlichen Zusammenhangs, der Einheitlichkeit und der Vergleichbarkeit, mit dem Ziel einer insgesamt verbesserten Unternehmensberichterstattung,
- Entwicklung der jeweiligen Rahmenkonzepte, Standards und Leitlinien,
- gegenseitige Transparenz und Teilen von relevanten und bedeutenden Informationen.
Die beiden Parteien des MoU erkennen an, dass sie verschiedene Aufgaben haben - der IASB im Hinblick auf die Entwicklung von einheitlichen, international anerkannten Rechnungslegungsstandards, der IIRC im Hinblick auf die Entwicklung eines international anerkannten Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung. Beide Parteien erkennen aber auch an, dass die Finanzberichterstattung Komponenten liefert, die eine wichtige Säule der integrierten Bericterstattung darstellen.
IASB und IIRC verpflichten sich, sich gegenseitig in ihrer Rolle anzuerkennen und konstruktiv zusammenzuarbeiten. Das Arbeitsabkommen hat derzeit eine Laufzeit bis zum 30. September 2014.
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