Deloitte-Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier zu Angaben

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14.01.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat bei der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Stellungnahme zu dessen gemeinsam mit dem französischen Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) und dem britischen Financial Reporting Council (FRC) erarbeiteten Diskussionspapier 'Hin zu einem Rahmenkonzept für Angaben' eingereicht, das im Juli 2012 veröffentlicht worden war.

In der Deloitte-Stellungnahme werden zum einen gezielte Fragen aus dem Diskussionspapier beantwortet, zum anderen wird allgemein zum Themenkomplex in verschiedenen Unterpunkten Stellung genommen:

 

  • Zielsetzung und Anwendungsbereich — Um das Ziel der Verbesserung der Qualität der in den Angaben zum Abschluss enthaltenen Informationen zu erreichen, muss nach Meinung von Deloitte zwingend der Umfang der irrelevanten und redundanten Informationen verringert werden. Des Weiteren stimmen wir der Ansicht im Diskussionspapier zu,  dass das gegenwärtige Projekt auf die Angaben im Abschluss beschränkt werden und nicht auf allgemeinere Themen ausgewertet werden sollte, die allgemein die Finanzberichterstattung bestimmen. Das Projekt würde vermutlich an Wirkung verlieren, wenn man versuchen würde, es über die Vorschriften der Rechnungslegungsstandards hinaus auszuweiten.
  • Klarstellung des Zwecks der Angaben im Abschluss — Der Zweck der Angaben im Abschluss muss definiert werden, und wir sind der Meinung, dass die im EFRAG-Diskussionspapier vorgeschlagene Definition ein guter Ausgangspunkt ist. Es ist wichtig, dass die praktischen Auswirkungen der Anwendung der Definition weiter untersucht werden.
  • Ausformulierung des Angabenrahmenkonzepts
    • Im Diskussionspapier wird nahegelegt, dass die Anwendung des Angabenrahmenkonzepts keine bedeutenden Änderungen im Vergleich zu den Informationen führen wird, die derzeit in den Angabevorschriften gefordert werden. Wir sind nicht der Meinung, dass ein Rahmenkonzept, dass zu im Wesentlichen gleichen Informationen führt, der Zielsetzung des Projekts gerecht wird.
    • Wir hegen Bedenken, dass im EFRAG-Diskussionspapier nicht die Auswirkungen berücksichtigt werden, die sich daraus ergeben, dass sich die Rechnungslegungsstandard hin zu einer größeren Prinzipienorientierung bewegen, was dazu führt, dass man sich stärker darauf verlassen muss, dass diejenigen, die Abschlüsse erstellen, mehr Ermessenentscheidungen in Bezug darauf zu fällen haben, was ihrer Meinung nach für die Adressaten von Abschlüssen von Relevanz ist. Der Standardsetzer muss Relevanz und Wesentlichkeit im Zusammenhang mit Angaben klarer definieren, um Erstellern detailliertere Leitlinien dazu zu bieten, wie die sachgerechtesten Angaben bestimmt werden können.
  • Stärkung der Anwendung von Wesentlichkeit auf Angaben — Meinungsunterschiede in der Praxis in Bezug darauf, welche Informationen notwendig und ausreichend sind, um die Angabevorschriften zu erfüllen, tragen zum derzeitigen Problem der Angabenüberlast bei. Wir sind der Meinung, dass es Aufgabe von IASB und IAASB ist, das Konzept der Wesentlichkeit zu stärken und verlässlichere Leitlinien dazu zu bieten, die für die verschiedenen Interessengruppen wie Ersteller, Adressaten, Prüfer und Regulatoren akzeptabel sind.
  • Verbesserung der Kommunikation — Der inhärente Ausgleich von Relevanz und Vergleichbarkeit muss in den Kommunikationsprinzipien, die im EFRAG-Diskussionspapier genannt werden, besser berücksichtigt werden. Unserer Meinung nach muss, um die Relevanz zu verbessern, ein gewisser Grad an Vergleichbarkeit erhalten bleiben, um periodenübergreifende und unternehmensübergreifende Vergleiche zu ermöglichen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme in ganzer Länge hier herunterladen.

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat im Juli 2012 ebenfalls eine Einladung zur Stellungnahme zu einem Rahmenkonzept zu Angaben veröffentlicht. FASB und EFRAG haben bei Projekt zu Angaben eng zusammengearbeitet. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben dazu in einer eigenen Stellungnahme geantwortet, die die gleichen Themen anspricht wie die in der globalen Stellungnahme. Diese Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite des FASB herunterladen.

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