MASB veröffentlicht Zusammenfassung der Rückmeldungen zu den Diskussionspapieren zu islamischen Finanzgeschäften

  • Malaysia Image
  • Islamische Bilanzierung Image

04.01.2013

Der malaysische Standardsetzer Malaysian Accounting Standards Board (MASB) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu drei Diskussionspapiere veröffentlicht, in denen die bilanzielle Behandlung von einer Reihe von Geschäftsvorfällen im Zusammenhang mit islamischen Finanzgeschäften untersucht wird. Der MASB hatte ursprünglich beabsichtigt, aus den Diskussionspapieren und den darauf eingegangenen Stellungnahmen Fachhinweise zu entwickeln. Er hat jetzt davon Abstand genommen, weil er nicht den Eindruck erwecken will, lokale Interpretationen der IFRS zu entwickeln.

Die drei Diskussionspapiere, die im Dezember 2011 herausgegeben wurden, waren DP i-1 Takaful, DP i-2 Sukuk und DP i-3 Der Scharia'a gemäße Gewinnbeteiligungsverträge.

In Bezug auf takaful, das islamische Versicherungskonzept, das in vielen wesentlichen Aspekten mit herkömmlichen Versicherungen verglichen werden kann, waren sich die Stellungnehmenden in den meisten Punkten einig: Ein takaful-Vertrag sollte in den Anwendungsbereich von MFRS 4 Versicherungsverträge (äquivalent zu IFRS 4 Versicherungsverträge) fallen; ein Qard (ein zinsloser Kredit), der einem im Defizit befindlichen takaful-Fonds gewährt wird, sollte zu Anschaffungskosten bewertet werden, und ein retakaful-Vertrag sollten den gleichen Vorschriften unterliegen wie ein takaful-Vertrag. Es gab auch allgemeine Übereinstimmung in Bezug auf teilnehmende Verträge, Erlöserfassung und zusätzliche Angaben. Es gab allerdings geteilte Meinungen hinsichtlich der Frage, ob ein takaful-Versicherer einen konsolidierten Abschluss für sich selbst und die Fonds seiner Teilnehmer erstellen muss.

Hinsichtlich sukuk, die im Wesentlichen Anleihen sind, bei denen keine Zinsen auf das angelegte Kapital gezahlt werden, schien auch allgemeine Übereinstimmung bei den Stellungnehmenden zu herrschen. Zu den erörterten Themen gehörten die Konsolidierung von Zweckgesellschaften im Zusammenhang mit der Ausgabe von sukuk, die Ausbuchung, die Klassifizierung, die Bewertung und die Behandlung von Derivaten. Hinsichtlich der Ausbuchung eines Vermögenswerts, der für die Ausgabe eines sukuk übertragen wird, kamen die Stellungnehmenden zu dem Schluss, dass die Berichtseinheit den Vermögenswert nur ausbucht, wenn die relevanten Ausbuchungskriterien für diesen Vermögenswert erfüllt sind. Dies steht in einer gewissen Spannung zur Scharia'a, da nach dieser die Übertragung als ein echter Verkauf angesehen werden kann. Einig waren sich die Stellungnehmenden auch, dass das vorgeschlagene IASB-Modell der erwarteten Verluste für die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten auch auf sukuk angewendet werden kann.

In Bezug auf der Scharia'a gemäße Gewinnbeteiligungsverträge stimmten die Stellungnehmenden zu, dass die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften der MFRS (die den entsprechenden Vorschriften der IFRS äquivalent sind) angewendet werden können, auch wenn dies dem Partnerschaftscharakter des zugrundeliegenden Vertrags zu widersprechen scheinen könne.

Im Gegensatz zu früheren Absichten wird der MASB keine Fachhinweise aus den Diskussionspapieren und den darauf eingegangenen Stellungnahmen entwickeln. Damit soll vermieden werden, dass die Fachhinweise als lokale Interpretation der IFRS angesehen werden. Dennoch wird der MASB weiterhin Wege suchen, wie er dazu beitragen kann, ein Rahmenkonzept für die einheitliche Behandlung von islamischen Finanztransaktionen zu entwickeln. Er wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass der IASB selbst Leitlinien in Bezug auf islamische Rechnungslegungsfragen herausgibt. Der IASB hatte in seinem Bericht zu den Rückmeldungen zur Agendakonsultation 2011 bekanntgegeben, dass er den MASB gebeten hat, bei der Einrichtung eines Expertenbeirats zu islamischer Finanzberichterstattung behilflich zu sein. Derzeit richtet sich das Bestreben des IASB jedoch nur darauf "mehr über islamische (mit der Scharia'a im Einklang stehende) Geschäftsvorfälle und Instrumente zu lernen", bevor er irgendwelche Zusagen macht, Leitlinien herauszugeben.

Sie können sich die englischsprachige Zusammenfassung der Stellungnahmen zu den Diskussionspapieren direkt von der Internetseite des MASB herunterladen.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.