Überwachungsgremium verkündet endgültige Kriterien für die Mitgliedschaft und die Prozesse für die Überprüfung bestehender Mitglieder und die Auswahl neuer Mitglieder

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01.03.2013

Das Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) der IFRS-Stiftung hat heute den erfolgreichen Abschluss der Festlegung der Mitgliedschaftskriterien und der entsprechenden Prozesse bekanntgegeben. Die Kriterien werden sowohl bei der Auswahl neuer Mitglieder als auch bei der Überprüfung der Mitgliedschaft bestehender Mitglieder, die alle drei Jahre stattfinden soll, angelegt werden. Außerdem wurde verkündet, dass Masamichi Kono, derzeit kommissarischer Vorsitzender des MB, zum Vorsitzenden des Gremiums ernannt wurde.

Der Bericht des MB mit dem Titel Abschließender Bericht zur Überprüfung der Führungsstruktur der IFRS-Stiftung, der im Februar 2012 herausgegeben worden war, enthielt Empfehlungen zu einer Reihe von Verbesserungen an der Führungsstruktur, zu denen auch die Ausweitung der Mitgliedschaft im MB und die Aufnahme von regelmäßigen Überprüfungen der bestehenden Mitglieder auf ihre Eignung anhand von Kriterien, die noch zu entwickeln waren, gehörten. Die Kriterien und die Prozesse für ihre Anwendung wurden auf der Sitzung des MB am 6. Februar 2013 finalisiert.

Der Schwerpunkt der Mitgliedschaftskriterien liegt auf der Anwendung der IFRS mit einigen zusätzlichen quantitativen und qualitativen Aspekten:

  • Der Rechtskreis hat sich klar zu den IFRS bekannt und fördert die globale Akzeptanz eines einzigen Satzes hochwertiger internationaler Rechnungslegungsstandards. Die Anwendung der IFRS auf Konzernabschlüsse von Unternehmen, die im relevanten Makrt des Rechtskreises Kapital aufnehmen, ist verpflichtend oder gestattet.
  • Die IFRS, die angewendet werden, entsprechen im Wesentlichen den IFRS wie vom IASB herausgegeben.
  • Der Rechtskreis kann als bedeutender Markt für die Kapitalaufnahme im globalen Kontetx angesehen werden.
  • Der Rechtskreis leistet auf kontinuierlicher Basis finanzielle Beitrage zur IFRS-Standardsetzung.
  • In dem Rechtskreis gibt es einen wirksam tätigen Durchsetzungsmechanismus.
  • Der relevante nationale oder regionale Standardsetzer trägt aktiv zur Entwicklung der IFRS bei.

Diese Kriterien werden für die Auswahl neuer Mitglieder angelegt, der entsprechende Prozess soll 2013 beginnen. Kandidaten, die bestimmte Kriterien nicht erfüllen, aber überzeugend darlegen, dass sie dies künftig tun wollen, können zu einer erneuten Bewerbung eingeladen werden.

Darüber hinaus wird eine regelmäßige Überprüfung der bestehenden Mitglieder alle drei Jahre aufgenommen. Dieser Prozess soll ebenfalls 2013 beginnen. Ob bestehende Mitglieder weiterhin im MB verbleiben können wird anhand der neu entwickelten Kriterien beurteilt, wobei eine gewisse Übergangszeit zur Erfüllung aller Kriterien eingeräumt werden soll. Wenn sich herausstellt, dass ein Mitglied nicht alle oder nicht im Wesentlichen alle Kriterien erfüllt, können seine Stimmrechte ausgesetzt und im schlimmsten Fall die Mitgliedschaft widerrufen werden.

Zu den Mitglieder des MB gehört derzeit auch die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC). Obwohl die Anwendung der IFRS durch inländische Unternehmen in den Vereinigten Staaten nicht gestattet ist, gestattet die SEC ausländischen Unternehmen, die im amerikanischen Markt Geld aufnehmen, nach IFRS erstellte Abschlüsse einzureichen. Gleichzeitig ist der US-amerikanische zweifellos ein bedeutender markt für die Kapitalaufnahme. Nach der EU und Japan sind die Vereinigten Staaten außerdem der drittgrößte Geldgeber der IFRS-Stiftung, die Durchsetzungsmechanismen der SEC sind wirksam und umfassend, und der FASB als nationaler Standardsetzer fühlt sich weiterhin verpflichtet, zur Entwicklung hochwertiger IFRS beizutragen. Die Entscheidung, ob dies bedeutet, dass die SEC die Mitgliedschaftskriterien voll erfüllt, liegt bei den anderen Mitgliedern des MB und wird zu fällen sein, wenn die regelmäßige Überprüfung der bestehenden Mitglieder aufgenommen wird.

Eine englischsprachige Presseerklärung zu Kriterien und Prozessen finden Sie auf der Internetseite des Monitoring Board.

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