AASB entscheidet sich vorläufig, die Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften zu übernehmen

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31.05.2013

Der australische Standardsetzer (Australian Accounting Standards Board, AASB) hat am 28. und 29. Mai 2013 getagt und vorläufig entschieden, die vom IASB veröffentlichten Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften ohne zusätzliche Angabenpflichten zu übernehmen. Diese Haltung widerspricht der in einem AASB-Entwurf vom Dezember 2012 eingenommenen Haltung.

Die Änderungen an IFRS 10 Konzernabschlüsse, die der IASB am 31. Oktober 2012 herausgegeben hat, sind in Australien lange umstritten gewesen. Im Oktober 2011 veröffentliche der Vorsitzende des AASB, Kevin Stevenson, eine Presseerklärung, in der eine Reihe von Bedenken hinsichtlich der Vorschläge des IASB-Standardentwurfs ED/2011/4 Investmentgesellschaften zum Ausdruck brachte. Im November 2012 folgte diesen Bedenken die Entscheidung, die Änderungen des IASB, die kurz zuvor in endgültiger Fassung veröffetlicht worden waren, nicht zu übernehmen, bis ein australischer Entwurf zum gleichen Thema herausgebracht worden sei.

Im australischen Entwurf, der schließlich im Dezember 2012 herausgegeben wurde, wurden zusätzliche Angaben vorgeschlagen, die im Wesentlichen darin bestanden hätten, einen weiteren Abschluss ohne Konsolidierungsausnahme zur Verfügung zu stellen. Allerdings wurde in der Grundlage für Schlussfolgerungen angegeben, dass die Meinungen des Boards sehr geteilt seien; folgerichtig gab es auch zwei dargestellte abweichende Sichtweisen.

Die jetzt getroffene Entscheidung kommt für internationale Beobachter überraschend. Sie ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Vorsitzende Kevin Stevenson seine entscheidende Stimme zugunsten einer Nichtabweichung von den Verlautbarungen des IASB in die Waagschale warf. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig, wird aber so in die Abstimmungsvorlage eingehen.

Der AASB hat einen englischsprachigen Action Alert zu allen Ergebnissen der Sitzung auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt.

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