Neuseeland gibt neue Standards für Unternehmen des öffentlichen Sektors auf Grundlage der IPSAS heraus

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23.05.2013

Der neuseeländische Rechnungslegungsrats (External Reporting Board, XRB) und der neuseeländische Standardsetzer New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) haben ein Paket von neuen Verlautbarungen herausgegeben, das für nach neuseeländischem Recht definierte "Unternehmen öffentlichen Nutzens" (public benefit entities, PBE), also im Wesentlichen gemeinnützige Unternehmen, ab dem 1. Juli 2014 gilt. Die neuen Standards basieren im Wesentlichen auf den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS).

Das Gesamtpaket besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Standard XRB A1 Rechnungslegungsrahmenkonzept (Aktualisierung für gewinnorientierte und gemeinnützige Unternehmen) - gilt für alle Berichtseinheiten und legt fest, welches Unternehmen welche Standards nach dem neuseeländischen Rechnungslegungsrahmenkonzept, das vom XRB im April 2012 herausgegeben wurde, anzuwenden hat;
  • ein Satz von 39 Standards, der beides umfasst:
    • PBE-Standards, für Unternehmen der Berichtsebene 1, in der solche Unternehmen eingeordnet werden, die nach der Definition des IASB öffentlich rechenschaftspflichtig sind oder die der neuseeländischen Definition von "groß" entsprechen; diese Unternehmen können die vereinfachten Angabevorschriften der Berichtsebene 2 nicht in Anspruch nehmen;
    • PBE-Standards RDR, für Unternehmen der Berichtsebene 2, die nicht die Kriterien für eine Einordnung in Berichtsebene 1 aufweisen und die darüber hinaus nicht für eine Einordnung in die derzeit übergangsweise geschaffenen Berichtsebenen 3 und 4 für kleinere Unternehmen in Frage kommen; Unternehmen der Berichtsebene 2 profitieren von Angabeerleichterungen im Rahmen des Systems der reduzierten Angaben (Reduced Disclosure Regime, RDR, die entsprechenden Angaben sind in den Standards mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet;
  • das Rahmenkonzept für gemeinnützige Unternehmen.

Der Satz von PBE-Standards entspricht im Wesentlichen den Vorschlägen, die in den Entwürfen enthalten waren, die im Juni 2012 herausgegeben wurden. Es gibt allerdings einige Änderungen, insbesondere die Einführung des Konzepts eines sonstigen Gesamtergebnisses. Obwohl das sonstige Gesamtergebnis nicht Bestandteil der IPSAS ist, hat sich der NZASB vor dem Hintergrund starker Unterstützung dafür in den eingegangenen Stellungnahmen zu diesem Schritt entschlossen.

Ein weiterer Punkt, der in vielen Stellungnahmen angesprochen wurde, war der Wunsch, dass die Abweichungen zwischen den PBE-Standards und den neuseeländischen IFRS-Äquivalenten, die von gewinnorientierten Unternehmen angewendet werden, möglichst gering sein sollten. Anwender argumentierten sowohl mit dem 'Gesamtbild' als auch auf Einzelstandardebene und zeigten sich insbesondere besorgt in Bezug auf die Auswirkungen auf  'gemischte Konzerne' (gemeinnützige Unternehmen mit gewinnorientierten Tochterunternehmen. In dem Bericht über die Berücksichtigung der Stellungnahmen, der gemeinsam mit den neuen Standards veröffentlicht wurde, heißt es:

Vor diesem Hintergrund haben der NZASB und der XRB eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, die mit größerer Klarheit eruieren soll, wann genau es sachgerecht ist, dass die PBE-Standards von den IPSAS abweichen – denn dies ist der einzig gangbare Weg, um Abweichungen zwischen den beiden Standardsätzen zu verringern, da es nicht möglich ist, die International Financial Reporting Standards zu ändern und weiterhin in Anspruch zu nehmen, im Einklang mit den IFRS zu stehen. Einer der Faktoren, der von der Arbeitsgruppe erwägt wird, sind die Auswirkungen, die unnötige Abweichungen auf Ersteller haben, die gemischte Konzerne sind. Die Erörterungen der Arbeitsgruppe dauern an, und es wir erwartet, dass die Ergebnisse später im Jahr 2013 bekanntgegeben werden.

Die Geschäftsjahre der meisten neuseeländischen gemeinnützigen Unternehmen enden am 30. Juni, deswegen werden die neuen Vorschriften von diesen Unternehmen erstmals im Geschäftsjahr 2014/2015 angewendet werden, das am 30. Juni 2015 endet. Da die Standards Vergleichsinformationen vorschreiben, bedeutet dies, dass die neuen Vorschriften im Grunde genommen bereits ab dem 1. Juli 2013 auf entsprechende Geschäftsvorfälle und Positionen angewendet werden.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des XRB.

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