Endgültiger Maystadt-Bericht verfügbar

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11.11.2013

In Vorbereitung auf eine Sitzung des Rats der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union (ECOFIN) nächsten Freitag, bei der der Sonderberater von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, Philippe Maystadt, seinen Bericht, in welchem er seine vorläufigen Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung weltweit akzeptierter und qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards darlegt, vorstellen wird, wurde eben dieser Bericht auf der Internetseite des Rats der Europäischen Union zur Verfügung gestellt. Der Bericht ist sehr allgemein gehalten, und viele Umsetzungsfragen sind noch zu klären, wenn und falls die Vorschläge angenommen werden.

Wie im Berichtsentwurf, der Anfang September 2013 freigegeben wurde, schlägt Maystadt drei zu erwägende Optionen vor, von denen er die erste empfiehlt: Reform von EFRAG mit dem Ziel, die Struktur der Beratungsgruppe zu stärken und ihr eine legitime Stimme für das Vertreten europäischer Positionen gegenüber dem IASB zu geben, wenn dieser seine Standards entwickelt. In diesem Zusammenhang spricht Maystadt folgende Empfehlungen aus:

  • Zuständigkeitsbereich: EFRAG sollte sich auf die IFRS und deren Einklang mit der IFRS-Verordnung konzentrieren.
  • Finanzierung: Analyse der rechtlichen Möglichkeiten der Errichtung eines Systems von verpflichtenden Beiträgen/Abgaben, die von börsennotierten Unternehmen zu entrichten wären, die IFRS anwenden und von ihnen profitieren.
  • Struktur:
    • Generalversammlung: Ausweitung der gegenwärtigen Mitgliedschaft der Generalversammlung (Business Europe, FEE, Insurance Europe, EBF, ESBG, EACB, EFAA) und Aufnahme von nationalen Finanzierungsmechanismen und anderen privaten und/oder öffentlichen Organisationen, die finanziell oder per Gegenleistung beitragen sowie Einladung der EU-Kommission an den Tagungen der Generalversammlung teilzunehmen.
    • Aufsichtsrat: Ersetzung des gegenwärtigen Aufsichtsrats durch einen Board, der die Stellungnahmen gegenüber dem IASB und die Übernahmeempfehlungen gegenüber der EU-Kommission auf Grundlage der Arbeit eines fachlichen Beirats verabschiedet.
    • TEG: Veränderung der Rolle des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) hin zur Vorbereitung der Projekte, die dem Board zur Verabschiedung vorgelegt werden, bei gleichzeitig größerer Anweisung und vermehrter Rückmeldung durch den Board und Wandlung von TEG in einen Beirat des Boards ohne das Recht, weiterhin die Position von EFRAG zu Fachfragen zu bestimmen.

Die Rolle und Zusammensetzung des Boards zielt darauf ab, die Sichtweise der öffentlichen Hand bereits in den Entscheidungsfindungsprozess mit einfließen zu lassen, bevor Empfehlungen gegenüber der Kommission ausgesprochen werden. Nach den Empfehlungen von Maystadt würde er sich neben dem Präsidenten aus 16 Mitgliedern aus drei Säulen zusammensetzen:

  • Öffentliche europäische Institutionen (4 Mitglieder, die von ESMA, EBA, EIOPA und EZB vorgeschlagen werden),
  • Interessengruppen (5 Mitglieder: Industrie- und Handelsunternehmen, Finanzinstitute, Prüfungsgesellschaften, Adressaten)
    • Industrie- und Handelsunternehmen: ein Mitglied vorgeschlagen von Business Europe,
    • Banken: ein Mitglied gemeinsam (oder nacheinander) vorgeschlagen von der European Banking Federation, der European Association of Cooperative Banks, der European Group of Savings Banks und der European Association of Public Banks,
    • Versicherungsunternehmen: ein Mitglied vorgeschlagen von Insurance Europe,
    • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: ein Mitglied gemeinsam vorgeschlagen von FEE und EFAA,
    • Adressaten: ein Mitglied gemeinsam vorgeschlagen von den Vereinigungen, den privaten Anlegern und Finanzanalysten,
  • Nationale Standardsetzer (NSS) (7 Mitglieder mit der impliziten Vereinbarung, dass die vier größten Mitgliedstaaten der EU immer vertreten sein werden, ebenso wie der EZB-Rat und der Steuerungsausschuss der EIB).

Neben den internen Verwaltungsverantwortungen des gegenwärtigen Aufsichtsrats würde der neue Board Stellungnahmen verabschieden, die von TEG erstellt werden, insbesondere Stellungnahmen gegenüber dem IASB und Übernahmeempfehlungen gegenüber der EU-Kommission. Es wird erwartet, dass der Board Konsensentscheidungen fällt. Maystadt schlägt außerdem vor, dass die Rolle des Präsidenten, der ein öffentlicher Vertreter von EFRAG wäre, von der Rolle eines Generalsekretärs getrennt werden könne, der für die Tagesarbeit der Organisation einschließlich der Leitung von TEG verantwortlich wäre.

Festzuhalten sind auch die Erwartungen an die zeitliche Entwicklung. Im Bericht heißt es: "Die Europäische Union braucht sobald wie möglich eine wirksame Struktur, die in der Lage ist, der Kommission sachdienliche Beratung zur Übernahme der wichtigen Standards zu bieten, die in kürzester Frist vom IASB verabschiedet werden."

Neben den empfohlenen Änderungen in Bezug auf EFRAG wird in dem Bericht festgehalten, dass die IFRS gegenwärtig die 'beste Wahl' für die Finanzberichterstattung an Kapitalmärkten bleiben. Es wird auch dazu geraten, den gegenwärtigen Übernahmeprozess auf Einzelstandardbasis beizubehalten. Außerdem wird davor gewarnt, unüberlegte Änderungen an der gegenwärtigen 'ja/nein'-Entscheidung in Bezug auf die Übernahme vorzunehmen; Maystadt spricht keine Empfehlungen aus, aber sagt sehr klar, dass "Vorsicht unabdingbar ist" bevor irgendwelche Teile nicht übernommen oder hinzugefügt werden.

Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des Rats zur Verfügung.

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