FEE-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen ESMA-Leitlinien zur Durchsetzung von Rechnungslegungsvorschriften

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18.10.2013

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts-comptables Européens, FEE) hat gegenüber der Europäischen Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) Stellung zu deren Konsultation zu Leitlinien in Bezug auf die Durchsetzung von Vorschriften hinsichtlich von börsennotierten Unternehmen in der EU veröffentlichten Finanzinformationen genommen. FEE unterstützt die Förderung eines gemeinsamen europäischen Durchsetzungsansatzes, aber hebt einige Punkte hervor, bei denen die Vorschläge von ESMA zu weit zu gehen scheinen.

Die von ESMA vorgeschlagenen neuen Leitlinien sind das Ergebnis der Überprüfung der Standards Nr. 1 und 2 zur Durchsetzung von Vorschriften in Bezug auf Finanzinformationen, die vom Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR), ESMA's Vorgänger, herausgegeben wurden. FEE ist der Meinung, dass einige der Vorschläge nahezulegen scheinen, dass ESMA Verantwortungen an sich zieht, die eigentlich woanders angesiedelt sind.

FEE weist darauf hin, dass ein gemeinsamer Ansatz in Bezug auf die Durchsetzung zwar zu begrüßen sei, dass es in der Transparenzrichtlinie der EU aber heißt, dass die letzendliche Verantwortung für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Richtlinie bei den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten liegt. ESMA besitze keine gesetzgeberischen Rechte hinsichtlich der Durchsetzung von Finanzinformationen, sondern sei beauftragt, diese zu koordinieren. In diesem Zusammenhang gibt FEE auch der Überzeugung Ausdruck, dass die neuen Leitlinien keine zusätzlichen Vorschriften zu denen der Transparenzrichtlinie enthalten sollte und dass ESMA sich davor hüten sollte, die Grenzen der Transparenzrichtlinie zu überschreiten. Schließlich merkt FEE an, dass die gemeinsamen Durchsetzungsprioritäten genügend Raum für nationale Behörden lassen sollten,um nationale Prioritäten hinzuzufügen, die nationalen Umständen Rechnung tragen.

FEE hebt auch hervor, dass ESMA nicht versuchen sollte, ein Standardsetzer zu werden. Im Zusammenhang mit den Ausführungen zu Wesentlichkeit unterstützt FEE zwar die Ansicht von ESMA, dass in diesem Bereich Verbesserungen notwendig sind, aber warnt, dass the Verantwortlichkeit für deren Bestimmung beim IASB bleiben müsse. FEE begrüßt in diesem Rahmen, dass der IASB ein Projekt zu Wesentlichkeit im Zusammenhang mit der Überarbeitung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses auf seine Agenda genommen hat. Eine Gefahr, in die Rolle eines Standardsetzers zu verfallen, sieht FEE auch im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Berichten, die Aussagen zu bestimmten bilanziellen Behandlungen enthalten. Insbesondere gelte dies für die Veröffentlichung der Durchsetzungsentscheidungen von ESMA.

Letztlich weist FEE darauf hin, dass ESMA auch keine interpretierende Rolle übernehmen solle. ESMA könne Verlautbarungen herausgeben, um die Konzepte zu erläutern, die ihrer Durchsetzung unterliegen und für deren Umsetzung eingesetzt werden, aber ESMA solle sich von allem fernhalten, das als IFRS-Anwendungsleitlinien interpretiert werden könne, da das IFRS Interpretations Committee die einzige Quelle von Interpretationen der IFRS bleibe. Da ESMA selbst in den vorgeschriebenen Leitlinien geschrieben hatte "ESMA und die Durchsetzer geben keine allgemeinen IFRS-Anwendungsleitlinien gegenüber den Emittenten heraus", ist FEEs Aussage in diesem Fall als Unterstützung und Betonung dieses Punkts gedacht.

Sie können sich die vollständige Stellugnnahme in englischer Sprache direkt von der Internetseite von FEE herunterladen. Das IDW hatte sich Ende letzter Woche ähnlich wie FEE geäußert.

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